Drucksache 17 / 15 652 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 02. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. März 2015) und Antwort Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/14 989 und Mitteilung zur Kenntnisnahme 17/2122 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt der Senat die erheblichen Differenzen zwischen den Zahlen zur Inanspruchnahme des elektroni- schen Behördenpostfachs in den Drucksachen 17/14989 und 17/2122? Zu 1.: Die Drucksache 17/14989 mit der Beantwor- tung der Schriftlichen Anfrage 17/14989 vom 1. Dezem- ber 2014 über „Elektronische Zugangseröffnung und qualifizierte Signaturen bei Berliner Behörden“ beruhte auf Nutzerzahlen des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) vom 27. November 2014. Erst am 8. Januar 2015 stellte sich heraus, dass die Anzahl der genutzten elektronischen Behördenpostfächer sowie Signaturarbeitsplätze in der Meldung vom 27. No- vember 2014 falsch war. Die Werte in dieser Meldung entsprachen den abgerechneten Nutzermonaten beim ITDZ bis einschl. Oktober 2014. Das heißt die Werte waren i.d.R. 10fach höher als reale Elektroniche Gerichts- und Behördenpostfächer (EGVP) genutzt wurden. 2. Welche der beiden angegebenen Zahlen zur Inan- spruchnahme des Signaturarbeitsplatzes durch das Lan- desamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist zutreffend? Zu 2.: Die Zahlen in der Drucksache 17/2122 vom 25. Februar 2015 in der Mitteilung zur Kenntnisnahme über Elektronische Signatur sind zutreffend. Berlin, den 13. März 2014 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)