Drucksache 17 / 15 661 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 03. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. März 2015) und Antwort Razzia in Schöneberger Bar am 26. Februar 2015 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Aus welchem Grund und mit welchem Ziel fand am 26.02.2015 in der Schöneberger Bar „Bull“ eine Razzia statt? Zu 1.: Der Polizeieinsatz im Lokal „Bull“ erfolgte im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Verdachts des Ver- stoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Grundlage bildete ein Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 15. Januar 2015. 2. Wie viele Polizeikräfte welcher Einheiten waren an diesem Einsatz beteiligt? Zu 2.: Es waren insgesamt 12 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Einsatzhundertschaft der Direktion 1, der Direktion Zentrale Aufgaben (1. Bereitschaftspolizei- abteilung Zentrale Diensthundeführereinheit) und des Fachkommissariats beim Rauschgiftdezernat des Landes- kriminalamtes (LKA 434) an diesem Einsatz beteiligt. 3. Wie viele in der Bar anwesende Personen wurden im Zuge dieser Maßnahme wie lange festgehalten? Zu 3.: Die um 10:00 Uhr im Lokal angetroffenen 23 Personen wurden bis zur Beendigung der Identitätsfest- stellungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Dabei wurden die Beeinträchtigungen fortlaufend nach Beendigung der jeweiligen personenbezogenen Maßnah- me aufgehoben. Dieses Vorgehen wurde den Gästen bei Einsatzbeginn durch den Einsatzführer mitgeteilt. Wün- sche der Gäste im Hinblick auf die zeitliche Abfolge wurden berücksichtigt. 4. Wie viele Identitätskontrollen wurden dabei durchgeführt? Zu 4.: Es erfolgten 23 Identitätsfeststellungen. 5. Wie viele Personen wurden durchsucht? Zu 5.: Es wurden drei Personen durchsucht. 6. Wie viele Festnahmen gab es? Zu 6.: Keine. 7. Trifft es zu, dass einige Gäste während der Maß- nahme nur in polizeilicher Begleitung zur Toilette gehen durften und wenn ja, was war der Grund dafür? Zu 7.: Es trifft zu, dass einige Gäste während der Durchsuchungsmaßnahmen von Polizeikräften zur Toilet- te begleitet wurden. Diese Maßnahme ist bei der Durch- suchung einer Örtlichkeit nach Betäubungsmitteln gebo- ten, um zu verhindern, dass mögliche Beweismittel über die Sanitäranlagen vernichtet werden. 8. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zuge dieser polizeilichen Maßnahme eingeleitet? Zu 8.: Aufgrund diverser in der Bar aufgefundener be- täubungsmittelsuspekter Substanzen, die im Rahmen des Einsatzes keiner konkreten Person zugeordnet werden konnten, wurde ein neues Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelge- setz gegen „Unbekannt“ eingeleitet. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 661 2 9. Wie wurden die Einsatzkräfte hinsichtlich eines sensiblen und respektvollen Umgangs mit den Gästen der Bar vorbereitet und welche präventiven Maßnahmen wurden diesbezüglich getroffen. Zu 9.: Die Einsatzkräfte wurden am Einsatztag wäh- rend einer ausführlichen Einsatzbesprechung in die Lage eingewiesen, mit dem Gegenstand des Ermittlungsverfah- rens vertraut gemacht und über das taktische Vorgehen informiert. Ein wesentlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten der Polizei Berlin ist es, auch mit Verfahrensunbeteiligten einen adäquaten und wertschätzenden Umgang zu üben. 10. Sind während oder im Nachgang dieses Einsatzes Beschwerden oder Anzeigen bei der Berliner Polizei eingegangen; wenn ja, wie viele und wie wird damit um- gegangen? Zu 10.: Bei der Polizei Berlin ist eine Beschwerde ei- ner der im Lokal angetroffenen Personen eingegangen. Diese wird von der zuständigen Beschwerdestelle im Stab des Landeskriminalamtes bearbeitet. Dies entspricht den Regularien der Polizei Berlin in vergleichbaren Fällen. 11. Handelte es sich bei diesem Einsatz um eine ge- zielte Einzelmaßnahme, bezogen auf das konkrete Objekt oder war er Bestandteil einer zusammenhängenden Akti- on, die auf mehrere Objekte fokussiert war? Wenn letzte- res: Welche Gastwirtschaften oder Einrichtungen waren weiterhin davon betroffen? Zu 11.: Es handelte sich um eine Einzelmaßnahme im Zuge eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfah- rens. Berlin, den 16. März 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)