Drucksache 17 /  15 667 
 Schriftliche Anfrage 

17. Wahlperiode 

 

 

 

 

Schriftliche Anfrage 
 

der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE)   
 

vom 04. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2015) und  Antwort 
 

Lehrkräfte – Einstellungen Schuljahr 2015/16 - II 
 

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre 

Schriftliche Anfrage wie folgt:   

 

1. Wie verteilen sich die 116 QuereinsteigerInnen, 
die der Senat zum 1. Februar eingestellt hat, nach  

Fächern? 

 

Zu 1.: Die zum Februar 2015 eingestellten 116 Quer-

einsteigerinnen und Quereinsteiger teilen sich wie folgt 

auf (nur Erstfach). 

  Fach/Fächer Anzahl 

Berufliche Fächer 5 

Physik, Chemie, Biologie, Informatik 53 

Mathematik 20 

Sport 15 

Musik 10 

Sonderpädagogische Fachrichtungen 11 

Wirtschaft-Arbeit-Technik 2 

Gesamtergebnis 116 

 
  

2. Ist es für Personen, die ein Lehramtsstudium absolviert
 haben, weiterhin möglich, auch das berufsbeglei-

tende Referendariat zu absolvieren und wenn ja, auf wie 

viele trifft dies zu und sind diese Personen bei den 116 

QuereinsteigerInnen schon mitgerechnet? 

 

Zu 2.: Ja, das ist möglich. Lehramtsabsolventinnen 

und Lehramtsabsolventen können sich auch als Querein-

steigerinnen bzw. Quereinsteiger bewerben. 

Für den Quereinstieg in den Schuldienst sind die Zu-

gangsvoraussetzungen (neben dem Bedarf) in § 12 Lehr-

kräftebildungsgesetz (LBiG) geregelt. 

Es kommen demnach Bewerberinnen und Bewerber in 

Betracht, die  

 eine 1. Staatsprüfung für ein Lehramt, einen lehramtsbezogenen
 Master of Education  oder einen 

entsprechend gleichgesetzten Abschluss nachwei-

sen können oder ´ 

 über einen Diplom-, Magister- oder einen Masterabschluss
 verfügen, der an einer Universität oder an ei-

ner Fachhochschule erworben wurde und der einem 

Lehramt in Mangelfächern nach der maßgeblichen 

Ausschreibung zugeordnet werden kann. 

 

Von den 116 eingestellten Bewerberinnen und Bewer-

bern haben 13 ein Lehramtsstudium mit der 1. Staatsprü-

fung bzw. dem lehramtsbezogenen Master of Education 

abgeschlossen. 

 

 

3. Müssen ReferendarInnen für das Lehramt an Integrierten
 Sekundarschulen und Gymnasien auch in der 

Sekundarstufe II eingesetzt werden oder können Referen-

darInnen für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen 

und Gymnasien auch an Oberschulen ohne gymnasiale 

Oberstufe eingesetzt werden? 

 

Zu 3.: Gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung über den 

Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter 

findet Ausbildungsunterricht für Lehramtsanwärterinnen 

und Lehramtsanwärter mit dem Ziel des Lehramts an 

Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien in der Se-

kundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe statt.  

Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, deren 

Ausbildungsschule keine eigene Oberstufe hat, müssen an 

einer kooperierenden Schule (z. B. Gymnasium oder 

Oberstufenzentrum) Teile ihres Ausbildungsunterrichts in 

der gymnasialen Oberstufe absolvieren. 

 

 

4. Wie verteilen sich die 537 ReferendarInnen auf 
die Oberschulen? Gibt es Schulen an denen der Anteil der 

ReferendarInnen gerechnet in Personen höher als 10% der 

Lehrerschaft an einer Schule ist (Wenn ja, sortiert nach 

Schule, Angaben in Prozent und absoluten Zahlen)? 



Abgeordnetenhaus Berlin  – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 667 
   

 

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Zu 4.: Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsan-

wärter für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen 

und Gymnasien, die am 02.02.2015 den herkömmlichen 

Vorbereitungsdienst begonnen haben, verteilen sich wie 

folgt: 

 

 

Schulart Anzahl 

Gymnasium und Kolleg 237 

Integrierte Sekundarschule/Berufliche Schule 251 

Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 18 

 

Die Differenz zu den genannten 537 Personen erklärt 

sich durch Absagen sowie durch Lehramtsanwärterinnen 

im Mutterschutz. 

An 34 Integrierten Sekundarschulen und an 78 Gym-

nasien liegt der Anteil der Lehramtsanwärterinnen und 

Lehramtsanwärter gerechnet in Personen höher als 10 %. 

 

 

5. Welche Voraussetzungen muss eine Person erfüllen
, die ein Lehramtsstudium für Gymnasien bzw. Sekun-

darstufe I/II absolviert hat und ein Referendariat an 

Grundschulen beginnen möchte, um Grundschullehrkraft 

zu werden?   

 

6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um in 
solchen Fällen die nach zu leistenden Voraussetzungen 

auf ein Minimum zu reduzieren und den Anteil der 

Grundschullehrkräfte zu steigern? 

 

Zu 5. und 6.: Fachliche Zulassungsvoraussetzung für 

die Teilnahme am Vorbereitungsdienst für das Lehramt 

an Grundschulen in herkömmlicher Form ist der Nach-

weis eines erfolgreich abgeschlossenen lehramtsbezoge-

nen Masterstudiums oder einer Ersten Staatsprüfung für 

das Lehramt an Grundschulen.  

Interessierte, die einen Studienabschluss für ein ande-

res Lehramt nachweisen, müssen nach entsprechender 

Beratung und Anrechnung von Studienleistungen einen 

Studienabschluss für das Lehramt an Grundschulen nach-

holen. Die Universitäten nehmen diese Aufgabe eigenver-

antwortlich war und beschränken sich auf die tatsächli-

chen Erfordernisse. 

 

 

7. Wann wird die Berechnung des Fachkräftebedarfs
 für das Schuljahr 2015/16 abgeschlossen sein? 

 

Zu 7.: Der gesamtstädtische Bedarf an Fachlehrkräf-

ten, insbesondere für die Frage der Einstellungen zum 

neuen Schuljahr, wird kontinuierlich fortgeschrieben und 

mit den vorliegenden Bewerbungen zu den jeweiligen 

Einstellungsterminen abgeglichen. 

Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen An-

frage 17/15 604 hingewiesen. 

 

 

8. Welche Kenntnisse besitzt der Senat über den 
Bedarf an Lehrkräften im Verhältnis zum Bedarf in den 

einzelnen Fächern? 

 

 

 

 

 

Zu 8.: Der Bedarf an Fachlehrkräften wird einmal aus 

der Sicht der einzelnen Schule definiert, wo ein konkretes 

Stundenvolumen fachlich zu besetzen ist und über die 

notwendigen Einstellungen sowie über eine veränderte 

Unterrichtsorganisation realisiert wird.  

 

Gleichzeitig werden aus der gesamtstädtischen Analy-

se über alle Schularten hinweg Schlussfolgerungen zur 

Gesamtsituation des Fachlehrkräftebedarfs gezogen. Ge-

meinsam mit den Erfahrungen der vergangenen Einstel-

lungsverfahren werden dann die Fächer festgelegt, bei 

denen ein erhöhter Einstellungsbedarf notwendig ist. 

 

In diesen Fächern werden beispielsweise Einstel-

lungsgarantien für aktuelle Berliner Absolventinnen und 

Absolventen des Vorbereitungsdienstes erteilt und die 

Bewerbung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern 

zugelassen. 

 

 

Berlin, den 12. März 2015 

 

 

In Vertretung 

 

Mark Rackles 

Senatsverwaltung für Bildung, 

Jugend und Wissenschaft 

 

 

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)