Drucksache 17 / 15 667 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 04. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. März 2015) und Antwort Lehrkräfte – Einstellungen Schuljahr 2015/16 - II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie verteilen sich die 116 QuereinsteigerInnen, die der Senat zum 1. Februar eingestellt hat, nach Fächern? Zu 1.: Die zum Februar 2015 eingestellten 116 Quer- einsteigerinnen und Quereinsteiger teilen sich wie folgt auf (nur Erstfach). Fach/Fächer Anzahl Berufliche Fächer 5 Physik, Chemie, Biologie, Informatik 53 Mathematik 20 Sport 15 Musik 10 Sonderpädagogische Fachrichtungen 11 Wirtschaft-Arbeit-Technik 2 Gesamtergebnis 116 2. Ist es für Personen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben, weiterhin möglich, auch das berufsbeglei- tende Referendariat zu absolvieren und wenn ja, auf wie viele trifft dies zu und sind diese Personen bei den 116 QuereinsteigerInnen schon mitgerechnet? Zu 2.: Ja, das ist möglich. Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen können sich auch als Querein- steigerinnen bzw. Quereinsteiger bewerben. Für den Quereinstieg in den Schuldienst sind die Zu- gangsvoraussetzungen (neben dem Bedarf) in § 12 Lehr- kräftebildungsgesetz (LBiG) geregelt. Es kommen demnach Bewerberinnen und Bewerber in Betracht, die  eine 1. Staatsprüfung für ein Lehramt, einen lehramtsbezogenen Master of Education oder einen entsprechend gleichgesetzten Abschluss nachwei- sen können oder ´  über einen Diplom-, Magister- oder einen Masterabschluss verfügen, der an einer Universität oder an ei- ner Fachhochschule erworben wurde und der einem Lehramt in Mangelfächern nach der maßgeblichen Ausschreibung zugeordnet werden kann. Von den 116 eingestellten Bewerberinnen und Bewer- bern haben 13 ein Lehramtsstudium mit der 1. Staatsprü- fung bzw. dem lehramtsbezogenen Master of Education abgeschlossen. 3. Müssen ReferendarInnen für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien auch in der Sekundarstufe II eingesetzt werden oder können Referen- darInnen für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien auch an Oberschulen ohne gymnasiale Oberstufe eingesetzt werden? Zu 3.: Gemäß § 9 Abs. 2 der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter findet Ausbildungsunterricht für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter mit dem Ziel des Lehramts an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien in der Se- kundarstufe I und in der gymnasialen Oberstufe statt. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, deren Ausbildungsschule keine eigene Oberstufe hat, müssen an einer kooperierenden Schule (z. B. Gymnasium oder Oberstufenzentrum) Teile ihres Ausbildungsunterrichts in der gymnasialen Oberstufe absolvieren. 4. Wie verteilen sich die 537 ReferendarInnen auf die Oberschulen? Gibt es Schulen an denen der Anteil der ReferendarInnen gerechnet in Personen höher als 10% der Lehrerschaft an einer Schule ist (Wenn ja, sortiert nach Schule, Angaben in Prozent und absoluten Zahlen)? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 667 2 Zu 4.: Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsan- wärter für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien, die am 02.02.2015 den herkömmlichen Vorbereitungsdienst begonnen haben, verteilen sich wie folgt: Schulart Anzahl Gymnasium und Kolleg 237 Integrierte Sekundarschule/Berufliche Schule 251 Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 18 Die Differenz zu den genannten 537 Personen erklärt sich durch Absagen sowie durch Lehramtsanwärterinnen im Mutterschutz. An 34 Integrierten Sekundarschulen und an 78 Gym- nasien liegt der Anteil der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gerechnet in Personen höher als 10 %. 5. Welche Voraussetzungen muss eine Person erfüllen , die ein Lehramtsstudium für Gymnasien bzw. Sekun- darstufe I/II absolviert hat und ein Referendariat an Grundschulen beginnen möchte, um Grundschullehrkraft zu werden? 6. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um in solchen Fällen die nach zu leistenden Voraussetzungen auf ein Minimum zu reduzieren und den Anteil der Grundschullehrkräfte zu steigern? Zu 5. und 6.: Fachliche Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen in herkömmlicher Form ist der Nach- weis eines erfolgreich abgeschlossenen lehramtsbezoge- nen Masterstudiums oder einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen. Interessierte, die einen Studienabschluss für ein ande- res Lehramt nachweisen, müssen nach entsprechender Beratung und Anrechnung von Studienleistungen einen Studienabschluss für das Lehramt an Grundschulen nach- holen. Die Universitäten nehmen diese Aufgabe eigenver- antwortlich war und beschränken sich auf die tatsächli- chen Erfordernisse. 7. Wann wird die Berechnung des Fachkräftebedarfs für das Schuljahr 2015/16 abgeschlossen sein? Zu 7.: Der gesamtstädtische Bedarf an Fachlehrkräf- ten, insbesondere für die Frage der Einstellungen zum neuen Schuljahr, wird kontinuierlich fortgeschrieben und mit den vorliegenden Bewerbungen zu den jeweiligen Einstellungsterminen abgeglichen. Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen An- frage 17/15 604 hingewiesen. 8. Welche Kenntnisse besitzt der Senat über den Bedarf an Lehrkräften im Verhältnis zum Bedarf in den einzelnen Fächern? Zu 8.: Der Bedarf an Fachlehrkräften wird einmal aus der Sicht der einzelnen Schule definiert, wo ein konkretes Stundenvolumen fachlich zu besetzen ist und über die notwendigen Einstellungen sowie über eine veränderte Unterrichtsorganisation realisiert wird. Gleichzeitig werden aus der gesamtstädtischen Analy- se über alle Schularten hinweg Schlussfolgerungen zur Gesamtsituation des Fachlehrkräftebedarfs gezogen. Ge- meinsam mit den Erfahrungen der vergangenen Einstel- lungsverfahren werden dann die Fächer festgelegt, bei denen ein erhöhter Einstellungsbedarf notwendig ist. In diesen Fächern werden beispielsweise Einstel- lungsgarantien für aktuelle Berliner Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungsdienstes erteilt und die Bewerbung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern zugelassen. Berlin, den 12. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)