Drucksache 17 / 15 670 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 04. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2015) und Antwort Schließung der Müllabsauganlage in der Schlangenbader Straße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die degewo um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die nachfolgenden Aussagen beruhen auf den Stellungnahmen der degewo. Frage 1: Über wie viele Jahre erstreckte sich der Ab- schreibungszeitraum der jetzigen Müllabsauganlage im Gebäudekomplex Schlangenbader Straße? Antwort zu 1: Der Hauptteil der Müllabsauganlange, insbesondere die technischen Einrichtungen zum Steuern, Absaugen und zur Müllentsorgung, befindet sich seit Errichtung im Eigentum der Berliner Stadtreinigung (BSR). Dem Senat liegen keine Informationen über die von der BSR veranschlagte technische Nutzungsdauer der Müllabsauganlage im Gebäudekomplex Schlangenbader Straße vor. Frage 2: Wie oft wurde seit dem Jahr 2000 die Müll- absauganlage gewartet? Bitte alle Wartungstermine und die jeweiligen Wartungstätigkeiten, wie Filterwechsel, Desinfektion, Sicherheitsprüfung, ggf. Anpassung auf den neuen technischen Stand, auflisten. Antwort zu 2: Die am 02.01.1979 abgeschlossene Vereinbarung über die Errichtung und Betreibung einer Abfallentsorgungsanlage im Komplex Schlangenbader Straße regelt die Eigentumsanteile und den Betrieb der Anlage. Der Vertrag sah eine Laufzeit bis zum 31.12.2010 vor, per Nachtrag vom 22.09.2000 wurde er bis zum 31.12.2015 verlängert. Der Vertrag ist seitens der BSR rechtswirksam zum 31.12.2015 gekündigt. Über die vertragliche Gestaltung der notwendigen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten liegen dem Senat keine Informa- tionen vor. Die Instandhaltung, Wartung und der Betrieb sämtli- cher haustechnischer Anlagen im Besitz der degewo – eingeschlossen der Bestandteile der Müllabsauganlage, die nicht im Eigentum der BSR sind - erfolgte bis zum März 2014 durch Firma URBANA im Rahmen eines Pauschalvertrages nach DIN 31051, 28380, VDMA 24186 und GEFMA 100/200. Detaillierte Einzelnachwei- se liegen vertragsgemäß somit nicht vor. Seit April 2014 führt die Firma Schwalenberg / Nehring die notwendigen Leistungen zur Instandhaltung und zum Betrieb der Anla- genteile im Besitz der degewo durch. Dabei entstanden Instandhaltungskosten in Höhe von 21.655 EUR in 2014. Zu einzelnen Wartungsterminen und der dabei anfallen- den Tätigkeit liegen dem Senat keine Informationen vor. Frage 3: Wie sieht die Kostenvergleichsrechnung für einen Weiterbetrieb mit Sanierung der bestehenden Anla- ge auf der einen und die angestrebte Neuregelung mit Containerbetrieb auf der anderen Seite aus. Bitte eine detaillierte Aufstellung aller Kosten über den Abschrei- bungszeitraum, der für eine sanierte Müllabsauganlage gelten würde. Antwort zu 3: Der Entschluss zur Schließung der Ab- sauganlage ist ökologisch und ökonomisch begründet. Die Anlage entspricht nicht mehr den Anforderungen einer umweltgerechten und wirtschaftlichen Abfallentsorgung. Die Anlage ermöglicht keine Mülltrennung nach gelten- den gesetzlichen Vorgaben. Auswertungen der BSR zei- gen, dass die Mülltrennung in der Wohnanlage mit der vorhandenen Anlage nicht funktioniert. Die Trennquote liegt weit unterhalb des Berliner Durchschnitts. Der Aus- tausch der Anlage kostet nach Schätzungen der BSR unter Verwendung einer Konzeption des Errichters der heutigen Anlage bis zu ca. 4,4 Mio. EUR. Allerdings wäre ein Austausch nach dem heutigen Bau- und Abfallrecht vo- raussichtlich nicht mehr zulässig. Die Kosten für die Um- setzung des neuen Entsorgungskonzeptes belaufen sich auf ca. 1,7 Mio. EUR. Sie umfassen den Neubau und die Erweiterung von Müllplätzen und Müllräumen, das Schließen der Müllabwurfschächte, das Schließen der Müllhebeschächte sowie das Verfüllen der Müllrohrtras- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 670 2 se. Für die Mieterinnen und Mieter fallen nach diesem Konzept nur die üblichen tariflichen Müllgebühren der BSR an. Nach Auskunft der degewo würde zudem die Instand- setzung und Erneuerung der Müllabsauganlage nach rechtlicher Einschätzung eines Gutachters vom Dezember 2014 einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaft- lichkeit nach dem Betriebskostenrecht darstellen. Danach stünde durch die Erneuerung der Anlage den Mieterinnen und Mietern ein Schadensersatzanspruch zu, nachdem sie beanspruchen könnten, so gestellt zu werden, als hätte die degewo die Müllabsauganlage stillgelegt und ein wirt- schaftlich akzeptables Müllentsorgungskonzept umge- setzt. Eine darüber hinausgehende Kostenvergleichsbetrach- tung zur Sanierung und dem Betrieb der Müllabsauganla- ge liegt dem Senat nicht vor. Frage 4: In welcher Höhe hat die degewo für den Ge- bäudekomplex Schlangenbader Straße Rücklagen gebil- det? Antwort zu 4: Die degewo setzt im Rahmen der Be- standsbewirtschaftung ein Instandhaltungs- und Instand- setzungskonzept über alle Bestände um. In diesem Rah- men werden auch zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudekomplexes Schlangenbader Straße regelmä- ßig die notwendigen Mittel zur Bestandserhaltung zur Verfügung gestellt. Objektgebundenen Rücklagen sind somit nicht vorhanden. Frage 5: Teilt der Senat die Auffassung, dass der Ge- bäudekomplex „Schlange“ eine deutschlandweit einzigartige Einrichtung ist? Antwort zu 5: Der Bau der Autobahnüberbauung Schlangenbader Straße war ein Modellvorhaben, das zwei Herausforderungen insbesondere gerecht werden wollte. Es sollten Wohnungen in guter städtischer Lage geschaf- fen und gleichzeitig durch die Überbauung eines Ver- kehrsweges Umweltbeeinträchtigungen auf ein Mindest- maß verringert werden. In diesem Sinne wird eine zeit- gemäße und umweltgerechte Ertüchtigung des Abfallma- nagements des Gebäudes der Ursprungsidee gerecht, die zu seiner Entstehung beitrug und stärkt den Gebäude- komplex in seiner Einzigartigkeit. Frage 6: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Wohnungseigentümer beim Abschluss ihres Wohnungs- kaufvertrages die Müllabsauganlage ebenfalls anteilig erworben haben? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Im Nachtrag zum Vertrag mit der BSR vom 01.07.2000 wird die Eigentümergemeinschaft Schlangenbader Straße in den Vertrag eingebunden. Nach Beendigung des Vertrages fallen die Anlagenteile der Müllabsauganlage in das Eigentum der/des jeweiligen Grundeigentümerin oder Grundeigentümers, und damit anteilig - auf deren Grundstücken - auch an die Eigentü- mergemeinschaft. Frage 7: Wir bitten unter Verweis auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs, VerfGH 92/14, um eine aus- führliche Beantwortung. Antwort zu 7: Die Fragen sind so ausführlich wie möglich beantwortet. Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2015)