Drucksache 17 / 15 674 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 02. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2015) und Antwort Wie gesund sind Wildfleisch und Fisch aus dem Berliner Raum? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viel Fisch und wie viel Wild wurde 2014 im Raum Berlin erlegt bzw. gefangen? Antwort zu 1: Bezüglich des Wildes können nur Aus- sagen für den Zeitraum eines Jagdjahres mit Beginn 01. April und Ende 31. März des jeweiligen Jahres getroffen werden. Die Streckenmeldungen für das Jagdjahr 2014/2015 liegen daher noch nicht vor. Im Jagdjahr 2013/2014 wurden folgende Wildtiere, die für den Ver- zehr geeignet sind, erlegt: Wildschwein 1046 Rehwild 326 Damwild 37 Muffelwild 3 Der Speisefischertrag der Berliner Berufsfischer lag im Jahr 2014 bei 42 t (vorläufig). Frage 2: Werden Wildfleisch und Fisch aus dem Ber- liner Raum regelmäßig auf Umweltschadstoffe unter- sucht, wenn ja, auf welche, wenn nicht, warum nicht? Antwort zu 2: Die Normen des geltenden Lebensmit- telrechts erfassen das gewerbliche Inverkehrbringen. Der Lebensmittelunternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel die Anforderungen des europäischen Lebensmittelrechts erfüllen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung dient der Kontrolle der unternehmerischen Eigenverantwortung. Hierbei erfolgt die Probenahme risikoorientiert nach den Vorgaben der AVV RÜb (Allgemeine Verwaltungsvor- schrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtli- cher Vorschriften). Gemäß dieser rechtlichen Vorgaben werden 5,5 Proben / 1.000 Einwohnerin und Einwohner in einem Bundesland entnommen. Liegen entsprechende Risikoeinstufungen in Frage kommender Betriebe vor, erfolgt dort eine Probenahme in bestimmten zeitlichen Intervallen. Wildfleisch und Fisch wird im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung nur beprobt, wenn es sich um gewerbliche Inverkehrbringer handelt, die einer derartigen Risikoeinstufung unterzogen wurden. Seit Beginn der 1990er Jahre werden Flussfische aus Berliner Gewässern auf chlororganische Pestizide (DDT), Nitromoschusverbindungen, polychlorierte Biphenyle (ndl-PCB), polybromierte Flammschutzmittel, perfluo- rierte Tenside und Schwermetalle im Rahmen eines lan- deseigenen Programmes untersucht. Seit 2010 erfolgen auch Untersuchungen auf dl-PCB und Dioxine im jährli- chen Rhythmus. Ebenfalls im Jahr 2010 erfolgte eine Untersuchung von Reh und Wildschweinen auf die Belastung mit Dio- xinen und dl-PCB angestoßen durch VetLeb Pankow in Verbindung mit Berliner Forsten. Frage 3: Welche Grenzwerte für welche Schadstoffe gelten für Wildfleisch und Fisch? Frage 4: Weichen die Grenzwerte für Wildfleisch von den Grenzwerten aus landwirtschaftlichen Tierhaltung ab, wenn ja, warum und welchem Umfang? Antwort zu 3 und 4: Sämtliche Höchstgehalte für Kontaminanten sind europaweit in der VO (EG) Nr. 1881/2006 1 sowie in ihren Änderungsverordnungen gere- gelt. Die Höchstgehalte für die Produkte (Fisch, Fleisch, pflanzliche Erzeugnisse) bzw. der mögliche jeweilige Kontaminant werden in Anhang I der Verordnung aufge- führt. Für Muskelfleisch von Wildtieren und deren Inne- reien legt die in Rede stehende Verordnung keine Höchst- gehalte fest. 1 Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 674 2 Ergänzend sieht in Deutschland die nationale Konta- minanten-Verordnung nationale Höchstgehalte für Kon- taminanten vor. Die darin enthaltenen Höchstgehalte für verschiedene Kontaminanten werden zwar allmählich durch europäische Regelungen abgelöst, da aber Deutsch- land eine Vielzahl von Höchstgehalten geregelt hat, die bisher auf europäischer Ebene nicht bestehen, werden die nationalen Bestimmungen solange angewendet werden, bis es entsprechende Regelungen in der EU gibt. Frage 5: Gelten für Fisch andere Grenzwerte als für Fleisch aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung und wenn ja, warum? Antwort zu 5: Zum Schutz der Gesundheit der/des Verbraucherin/Verbrauchers ist es unerlässlich, den Ge- halt an Kontaminanten in Lebensmitteln auf toxikologisch vertretbare Werte zu begrenzen bzw. so weit wie tech- nisch möglich zu minimieren. Daher werden Höchstgeh- alte von Kontaminanten so niedrig festgesetzt, wie dies vernünftigerweise bei Anwendung einer guten Herstel- lungs- bzw. Landwirtschaftspraxis sowie Berücksichti- gung der Verzehrgewohnheiten unterschiedlicher Ver- brauchergruppen erreichbar ist (ALARA 2 [As Low As Reasonably Achievable]). Die Festlegung von Höchstgehalten erfolgt im Rah- men von toxikologischen Bewertungen der entsprechen- den nationalen Behörden (Bundesinstitut für Risikobe- wertung [BfR]) oder auch auf europäischer Ebene (EFSA 3 [european food safety authority]). Diese Höchstgehalte werden in Form einer nicht erschöpfenden Gemein- schaftsliste geführt, wozu z.B. unterschiedliche Höchst- gehalte für den gleichen Kontaminanten in verschiedenen Lebensmitteln gelten können (s.o.). Mit der Festsetzung von europaweit geltenden Höchstgehalten werden rechts- verbindliche Regelungen über die aus gesundheitlicher Sicht zulässigen Gehalte der betreffenden Kontaminanten in Lebensmitteln geschaffen. Frage 6: Treffen Informationen zu, dass bei Untersu- chungen von Pflanzen bzw. Knospen im Berliner Wald- gebiet Dioxinbelastungen nachgewiesen wurden? Frage 7: Wenn ja, wie hoch waren diese Belastungen? Antwort zu 6 und 7: Untersuchungen von Pflanzen und Knospen zu den genannten Schadstoffen für die Ber- liner Wälder sind bei Berliner Forsten nicht bekannt. Frage 8: Wie oft wurde entsprechend des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) gemessen und welche Ergebnisse wurden ermittelt? 2 grundlegende Leitlinie des Strahlenschutzes 3 Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Antwort zu 8: Im Jahr 2014 wurde, entsprechend dem NRKP 4 2014, für das Land Berlin eine Probe Schwarz- wild (Wildschwein) untersucht. Festgestellt wurden dabei Quecksilbergehalte in der Muskulatur und in der Leber, die jeweils signifikant über den in der VO (EG) Nr. 396/2005 5 festgelegten Höchstgehalten lagen. Frage 9: Erfolgt die Bejagung in den Berliner Wäldern inzwischen vollständig bleifrei? Antwort zu 9: Die Verwendung bleifreier Munition ist geübte Praxis. In den Jagdnutzungsvorschriften vom 02. März 2012 heißt es in Abschnitt 1.4: „Jagdausübungsberechtigte und Jagdgäste haben in den Verwaltungsjagdbezirken der Berliner Forsten grundsätzlich bleifreie Munition zu ver- wenden. Ausnahmen kann die Jagdleitung bei Hundefüh- rerinnen oder Hundeführern zulassen.“ Berlin, den 17. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015) 4 Nationaler Rückstandskontrollplan 5 Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen