Drucksache 17 / 15 675 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Schäfer (GRÜNE) vom 05. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2015) und Antwort Wann kommt der von Michael Müller für "Anfang 2013" angekündigte Energiewendegesetzentwurf? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann will der Senat den von Michael Müller im Juli 2012 für „Anfang 2013“ angekündigten Gesetzentwurf für ein Berliner Energiewendegesetz ins Berliner Abgeordnetenhaus einbringen? Frage 2: Seit wann befindet sich der Gesetzentwurf im Mitzeichnungsverfahren? Antwort zu 1 und 2: Der Referentenentwurf für eine Berliner Energiewendegesetz (EWG Bln) wurde im Feb- ruar 2014 an etwa 30 Verbände übersandt. Im März und April 2014 wurden die Stellungnahmen der Verbände ausgewertet und gleichzeitig wurde das formale Mit- zeichnungsverfahren eingeleitet. An dessen Abschluss wird nach Beteiligung durch den Rat der Bürgermeister die Beschlussfassung im Senat stehen. Die Vorlage des Gesetzentwurfes an das Abgeordnetenhaus ist derzeit für das Ende des II. Quartals geplant. Frage 3: Warum dauert das so lange? Antwort zu 3: Im Rahmen des Mitzeichnungsverfah- rens fanden weitere umfangreiche Abstimmungen sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene statt. Dadurch ergibt sich der relativ lange Zeitraum des Mit- zeichnungsverfahrens. Frage 4: Welche Ergebnisse hat die Verbändeanhö- rung gebracht? Haben Anregungen aus der (Fach-) Öf- fentlichkeit (siehe zum Beispiel aus der Stellungnahme des BUND Berlin: „Mit diesem Gesetz können die gesteckten CO2 – Einsparziele nicht im Ansatz erreicht werden. Dem Gesetz fehlt es an konkreten gesetzlichen Maßnahmen, Teilzielen und Strategien zur Erreichung der Ziele“) zu Änderungen des Gesetzentwurfs geführt. Wenn ja: In welcher Form? Wenn nein: warum nicht? Antwort zu 4: Von den insgesamt 30 beteiligten Fach- kreisen und Verbänden haben 20 Institutionen eine Stel- lungnahme zu dem Gesetzentwurf abgegeben. Der Ent- wurf des EWG wurde von der überwiegenden Anzahl der Verbände grundsätzlich positiv bewertet. Alle Anmer- kungen der Verbände wurden eingehend geprüft und bewertet. Auch wenn sich keine völlig neuen und bisher nicht betrachteten Erkenntnisse ergeben haben, führten einige Anmerkungen gleichwohl zu Änderungen des Gesetzes bzw. der Gesetzesbegründung. Die Anmerkun- gen des BUND haben beispielsweise zu einer Ausweitung der Definitionen in § 2 des Gesetzentwurfs geführt. Der Anmerkung des BUND, dem Gesetz fehle es an konkreten gesetzlichen Maßnahmen, Teilzielen und Stra- tegien zur Erreichung der Ziele, ist grundsätzlich korrekt, da es sich um ein Rahmengesetz handelt, welches den instrumentellen und institutionellen Rahmen zur Errei- chung der verankerten Klimaschutzziele festlegt. Das Gesetz enthält drei konkrete Klimaschutzziele für die Jahre 2020, 2030 und 2050. Konkrete Maßnahmen und Strategien werden dann in dem in § 4 EWG vorgesehenen Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK) festgelegt. Der Prozess zur Erstellung des BEK, der unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt, hat bereits begonnen. Ende 2015 wird das BEK vorliegen. Diese Regelungstechnik der verbindlichen Festlegung von Klimaschutzzielen und deren Konkretisierung in einem Energie- und Klimaschutzprogramm ist im Übrigen kein Alleingang des Landes Berlin, sondern vor allem von der Energie- und Klimaschutzpolitik der Europäischen Union bekannt. In Deutschland sind bisher auch die Län- der Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz diesen Weg gegangen. Weitere Bundes- länder wie z.B. Niedersachsen und Schleswig-Holstein erarbeiten gerade einen Gesetzentwurf für ein Klima- schutzgesetz als Rahmengesetz oder haben bereits einen solchen Entwurf vorgelegt (Bremen). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 675 2 Die konkreten Schlussfolgerungen werden mit der Se- natsvorlage an das Abgeordnetenhaus dargestellt, sobald der Senat darüber entschieden hat. Berlin, den 20. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2015)