Drucksache 17 / 15 676 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 05. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2015) und Antwort Oberstufenplätze an Integrierten Sekundarschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Oberstufenplätze an Integrierten Sekundarschulen standen in den letzten drei Jahren zur Verfü- gung (sortiert nach Jahr, Schule und Stufe)? 2. Wie viele freie Plätze gab es in der Klasse 11 an Integrierten Sekundarschulen mit eigener Oberstufe in- nerhalb der letzten drei Jahre, so dass überhaupt Schüle- rInnen aus anderen (Sekundar)Schulen aufgenommen werden konnten? (sortiert nach Jahr und Schule)? Zu 1. – 2.: Wie viele Oberstufenplätze an Integrierten Sekundarschulen zur Verfügung standen bzw. wie viele freie Plätze es in der E-Phase (11. Klasse) an Integrierten Sekundarschulen mit eigener Oberstufe gab, wird zentral nicht erfasst. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Integrierten Sekundarschulen ohne Oberstufe oder Gymnasien wurden an Integrierten Sekundarschulen mit Oberstufe in Klasse 11 innerhalb der letzten drei Jahre aufgenommen (sortiert nach Jahr und Schule)? Zu 3.: Es wird jährlich zu Beginn des Schuljahres im Rahmen der IST-Statistik die schulische Herkunft der Schülerinnen und Schüler erhoben. Dabei wird nicht danach differenziert, ob die Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule aus der eigenen Schule oder einer anderen Integrierten Sekundarschule kommen und ob diese evtl. Wiederholerinnen und Wiederholer der E- Phase (11. Klasse) bzw. Zurückgetretene aus der Kurs- phase sind. Insofern ist für die Schülerinnen und Schüler, die von einer Integrierten Sekundarschule kommen, keine Aussage möglich, ob die Herkunftsschule keine eigene gymnasiale Oberstufe besaß. In der Anlage ist die schuli- sche Herkunft der Schülerinnen und Schüler in der Ein- führungsphase an öffentlichen Integrierten Sekundarschu- len aufgelistet, wobei für das Schuljahr 2014/15 nach Herkunftsschule Integrierte Sekundarschule und Gymna- sium unterschieden wird, für die Schuljahre 2013/14 und 2012/13 wird die Herkunft nach den auslaufenden Schul- arten Hauptschule, Realschule, Gesamtschule bzw. Gym- nasium unterschieden. Die Auflistung erfolgt differenziert nach Bezirken, wobei nicht die jeweilige einzelne Schule erfasst wird. 4. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die Chance von Oberstufen-Verbundmodellen mehrerer Se- kundarschulen? 5. Wie beurteilt der Senat vor diesem Hintergrund die tatsächliche Wahlfreiheit für die SchülerInnen und Schü- ler zwischen Fortsetzung ihres Bildungswegs nach Klas- senstufe 10 an einer Sekundarschule/einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule/ einem Oberstufenzentrum? Zu 4. und 5.: Berliner Schülerinnen und Schüler haben eine Vielzahl von Wahlmöglichkeiten, ihren Bildungs- gang in der Sekundarstufe II fortzuführen, sofern sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Schülerin- nen und Schüler, die an derselben Schule mit einer eige- nen gymnasialen Oberstufe ihren Bildungsweg fortsetzen wollen, an der sie die Sekundarstufe I absolviert haben, haben einen Anspruch auf den Verbleib an dieser Schule. Ebenso haben die Schülerinnen und Schüler einen An- spruch an eine andere Integrierte Sekundaschule mit eige- ner gymnasialer Oberstufe oder ein berufliches Gymnasi- um an einem Oberstufenzentrum oder auf ein Gymnasium (dann allerdings nur in die Kursphase) zu wechseln, mit denen die Integrierte Sekundarschule, an der sie die Se- kundarstufe I absolviert haben, eine Kooperationsverein- barung geschlossen hat. Die beruflichen Gymnasien ko- operieren zum Beispiel mit einer oder mehreren Integrier- ten Sekundarschulen. Die Schülerinnen und Schüler können sich selbstverständlich auch an Schulen mit gym- nasialer Oberstufe anmelden, mit denen keine Kooperati- onsvereinbarung der eigenen Schule geschlossen wurde. Die Wahl einer Schule wird von vielen Kriterien beein- flusst wie zum Beispiel besondere schulische Angebote, Wohnortnähe, Geschwister, Lage der Schule, Empfehlung der abgebenden Schule, Freundschaften, die dazu führen, gemeinsam auf dieselbe Schule gehen zu wollen u.a.m., Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 676 2 die in der Summe oder aber auch im Einzelfall ausschlag- gebend sein können. Neue kooperative Modelle werden aktuell in der sog. „Brunswicker-AG“ geprüft. Grundsätzlich sieht der Senat in Kooperationen einen sinnvollen ergänzenden Ansatz. 6. Wie hat der Senat in den letzten Jahren die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie deren Eltern speziell über die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten an den Berliner Oberstufenzentren informiert? Zu 6.: Zum Übergang der Schülerinnen und Schüler in Schulen der Sekundarstufen I wird mit den Eltern ein Beratungsgespräch durchgeführt. Hier wird die beste Fördermöglichkeit für jede Schülerin und jeden Schüler gemeinsam besprochen. Auch werden Elternversammlun- gen, welche über die weiterführenden Schulen informie- ren von den Lehrkräften angeboten. Um die Lehrkräfte in dieser beratenden Funktion zu unterstützen, steht ein Leitfaden „Das Beratungsgespräch zum Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule – Ein Leitfaden für Grundschullehrkräfte“ zur Verfügung. Im Dezember erhalten alle Schülerinnen und Schüler der 6. Jahrgangsstufe die Broschüre „Berliner Schulwegweiser - Wohin nach der Grundschule? Schuljahr…“. In dieser sind alle weiterführenden Schularten und Schulen näher erläutert. In dem Abschnitt „Die Oberstufenzentren (OSZ) und beruflichen Schulen – Vielseitige Wegbegleiter “ werden die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten aufgezeigt . Berlin, den 18. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015) Schulische Herkunft der Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase an öffentlichen Integrierten Sekundarschulen (bzw. Integrierten Gesamtschulen) einschl. Zurückgetretene bzw. Wiederholerinnen und Wiederholer, einschl. Schülerinnen und Schüler, die im vorhergehenden Schuljahr diese Schule besucht haben, ohne Schüler aus beruflichen und sonstigen Schulen sowie von außerhalb Schuljahr 2014/15 Integrierte Sekundarschule Gymnasium Mitte 242 26 Friedrichshain-Kreuzberg 201 1 Pankow 230 1 Charlottenburg-Wilmersdorf 363 8 Spandau 391 30 Steglitz-Zehlendorf 289 39 Tempelhof-Schöneberg 386 Neukölln 384 28 Treptow-Köpenick 227 12 Marzahn-Hellersdorf 126 9 Lichtenberg 286 13 Reinickendorf 275 20 Berlin insgesamt 3400 187 Herkunft Bezirk Schuljahr 2013/14 Gesamtschule Hauptschule Realschule Gymnasium Mitte 69 6 90 26 Friedrichshain-Kreuzberg 144 1 33 9 Pankow 126 2 40 15 Charlottenburg-Wilmersdorf 258 7 55 11 Spandau 210 6 115 40 Steglitz-Zehlendorf 168 72 8 16 Tempelhof-Schöneberg 221 26 110 10 Neukölln 243 1 61 40 Treptow-Köpenick 123 26 30 20 Marzahn-Hellersdorf 61 23 9 5 Lichtenberg 169 57 12 Reinickendorf 197 1 23 10 Berlin insgesamt 1989 171 631 214 Bezirk Herkunft Schuljahr 2012/13 Gesamtschule Hauptschule Realschule Gymnasium Mitte 48 4 12 12 Friedrichshain-Kreuzberg 121 46 11 Pankow 162 53 29 Charlottenburg-Wilmersdorf 180 1 34 12 Spandau 225 1 85 31 Steglitz-Zehlendorf 209 31 23 Tempelhof-Schöneberg 297 47 2 Neukölln 238 1 56 24 Treptow-Köpenick 73 89 37 Marzahn-Hellersdorf 64 2 21 6 Lichtenberg 148 2 60 17 Reinickendorf 240 2 96 22 Berlin insgesamt 2005 13 630 226 Bezirk Herkunft S17-15676 S1715676-Anlage