Drucksache 17 / 15 681 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort Die Fächer Geschichte, Geographie und Politik im Entwurf des neuen Rahmenlehrplans Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Form werden die Fächer Geschichte, Geographie und Politik derzeit an den Berliner Schulen unterrichtet (Angaben bitte aufgeschlüsselt nach Schul- form und Jahrgangsstufe unter Angabe der jeweiligen Stundentafel)? Zu 1.: Die Fächer Geschichte, Geographie und Politik werden in der Doppeljahrgangsstufe der Grundschule 5/6 mit je 1 Unterrichtsstunde (UStd.) pro Woche, insgesamt also mit 3 UStd. pro Woche unterrichtet. In der Integrier- ten Sekundarschule in den Jahrgängen 7 bis 10 sind laut Stundentafel für die Fächer Geschichte, Sozialkunde und Geografie insgesamt 2 UStd. pro Woche vorgesehen, am Gymnasium in den Jahrgängen 7 bis 10 sind 2 UStd pro Woche für die Fächer Geschichte und Sozialkunde mit einer Verteilung von 2/3 zu 1/3 sowie für Geographie 1 UStd.pro Woche in der Stundentafel vorgegeben. 2. In welcher Form sollen die Fächer Geschichte, Geographie und Politik nach den neuen Rahmenlehrplä- nen unterrichtet werden (Angaben bitte jeweils aufge- schlüsselt nach Schulform und Jahrgangsstufe unter An- gabe der jeweiligen Stundentafel)? Zu 2.: Aktuell gibt es keine „neuen Rahmenlehrpläne “. Entwurfsfassungen befinden sich in der Anhörung. In der Sache selbst: Siehe Antwort zu 1. Die Stundentafel bleibt aktuell unverändert. 3. Welche historischen Themen sind im bestehenden Rahmenlehrplan verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen (Bitte nach Schulform und Jahrgangs- stufe aufschlüsseln)? Zu 3.: In der Doppeljahrgangsstufe 5/6 sind im Fach Geschichte 4 Themenfelder mit insgesamt 13 Themen vorgesehen, von denen 3 Themenfelder verbindlich zu bearbeiten sind. Es handelt sich um folgende Themenfel- der: 1. Auf den Spuren der ältesten Menschen und ihre Ge- sellschaft, 2. Große Reiche und ihre Kulturen im Mittel- meerraum, 3. Zwischen Antike und Mittelalter und 4. Aus der Geschichte des europäischen Mittelalters. In der Doppeljahrgangsstufe 7/8 sind 5 Themenfelder obligatorisch, die ausdifferenziert sind nach19 Pflicht- und Wahlthemen. Die vorgegebenen Themenfelder sind 1. Leben im Mittelalter, 2. Glaube und Herrschaft im Mittelalter, 3. Aufbruch in eine neue Welt, 4. Herrschaft und Legitimation und 5. Industrialisierung und sozialer Wandel. Die Doppeljahrgangsstufe 9/10 sieht folgende The- menfelder vor: 1. Kaiserreich, 2. Demokratie und Dikta- tur, 3. Konfrontation der Blöcke und die Deutsche Frage und 4. Aktuelle weltpolitische Problemfelder, die wiede- rum nach17 Wahl- und Pflichthemen ausdifferenziert sind. Je nach Schulart sind ein bis zwei Längsschnitte, obligatorisch zu unterrichten. 4. Welche historischen Themen sind im Entwurf des neuen Rahmenlehrplans verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen (Bitte nach Schulform und Jahr- gangstufe aufschlüsseln)? 5. Welche historischen Themen erklärt die Senatsbil- dungsverwaltung in den neuen Rahmenlehrplänen als fakultativ? Zu 4. und 5.: Es gab und gibt keine Differenzierung der Themen und Inhalte nach Schularten. In der Doppel- jahrgangsstufe 7/8 sollen (mindestens) vier Längsschnitte (LS) aus mindestens drei Themenfeldern bearbeitet wer- den. Die Themenfelder lauten: 1. Herrschaft und Partizi- pation, Konfliktlösung und Friedenssicherung, 2. Begeg- nung mit dem Anderen, 3. Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse,4. Weltbilder und soziale Ideen sowie 5. Umwelt und Wirtschaft. Verbindliche Längsschnitte für den fachübergreifenden, fächerverbindenden Unterricht sind: Migration, Flucht und Vertreibung; Armut. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 681 2 In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 sollen alle 6 The- menfelder verbindlich behandelt werden. Sie lauten: 1. Wege und Umwege in die Moderne, 2. Von der Demokra- tie zur Diktatur, 3. Konflikte und Konfliktlösungen, 4.Deutschlands langer Weg zu Freiheit und Einheit, 5. Europa in der Welt und 6. Internationale Konflikte und Zusammenarbeit. 6. Inwiefern ist im neuen Rahmenlehrplan sicherge- stellt, dass die in § 1 Berliner Schulgesetz genannten Themen „ Antike, das Christentum und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demo- kratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen“ an der Berliner Schule unterrichtet werden (Bitte Fundstellen angeben)? Zu 6.: Antike und Christentum sind laut Schulgesetz § 1 verbindlich zu unterrichten. Dies kann in verschiedenen Fächern erfolgen, im Fach Geschichte z.B. in der Doppel- jahrgangsstufe 7/8. Im Fach Gesellschaftswissenschaften werden in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 die Ur-sachen der Entstehung, Merkmale der athenischen Demokratie und ihre Einrichtungen im Themenfeld 3.6 thematisiert; die antike Großstadt Rom (Funktion und Aufbau, Woh- nen, Gesellschaft, Berufe, Kultur, Verkehrswege) im Themenfeld 3.3; im Themenfeld 3.12 ist das Thema Reli- gionen in der Gesellschaft – Miteinander oder Gegeneinander ? fakultativ, da in der Doppeljahrgangsstufe 5/6 in Brandenburg das Fach Lebenskunde/Ethik/ Religion mit ähnlichen Inhalten unterrichtet wird. Im Fach Ethik ist die Auseinandersetzung mit Religi- onen fester Bestandteil des Unterrichts und in allen Teilen des Fachteils Ethik ausgewiesen in Kompetenzen, Stan- dards und Inhalten. In den Fächern Geografie und Politische Bildung wer- den Religionen in den fächerverbindenden Themenfeldern „Migration und Bevölkerung“ (7/8) und „Konflikte und Konfliktursachen“ (9/10) berücksichtigt. Es liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule, die Umsetzung der Vorgaben des Schulgesetzes sicherzu- stellen. 7. Welchen Fachabschluss müssen Lehrer aufweisen, die das geplante Fach „Gesellschaftswissenschaft“ in den Jahrgangsstufen 5 und 6 und den neustrukturierten Ge- schichtsunterricht in Klasse 7 und 8 ab in Kraft treten des neuen Rahmenlehrplans unterrichten werden? Zu 7.: Bereits in der Grundschule unterrichtende Lehrkräfte werden auf der Basis ihrer Studienabschlüsse in den Fächern Geschichte, Politik und Geografie den Rahmenlehrplan gemeinsam umsetzen. Bereits im Vorbe- reitungsdienst tägige angehende Lehrkräfte werden zwar ihren Abschluss in den Studienfächern Geschichte, Politik und Geografie machen, werden aber im Rahmen der Aus- bildung bereits auf die Umsetzung des neuen Rahmenleh- rplans vorbereitet. Zukünftige Studierende werden im Fach Sachunterricht in Verbindung mit Gesellschaftswis- senschaften an den Universitäten und später im Vorberei- tungsdienst ausgebildet (s. Antwort zu Frage 9). Für das Lehramt an Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien ist ein Abschluss im Fach Geschichte für den Fachunterricht im Fach Geschichte wie bisher notwendig. 8. Wie viele Lehrer mit Lehramtsabschlüssen in den Fächern Geschichte, Geographie (und ggf. Politik) arbei- ten derzeit an den öffentlichen Berliner Grundschulen? Zu 8.: Es unterrichten an Berliner Schulen 6085 Lehr- kräfte mit der Lehrbefähigung Geschichte /Sozialkun- de/Geografie, davon 4097 mit der Facultas Geschich- te/Sozialkunde. 9. Ist beabsichtigt, das geplante Fach „Gesellschaftswissenschaften “ an den lehrerbildenden Hochschulen in Berlin als Studienfach für angehende Grundschullehrer anzubieten (falls ja, ab wann und durch welche Lehrstüh- le)? Zu 9.: Wie im Lehrkräftebildungsgesetz vorgesehen, werden die neuen Studiengänge ab Wintersemester 2015/2016 angeboten. Dies gilt auch für die Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen in Sachunterricht in Verbindung mit Gesellschaftswissenschaften bzw. Sach- unterricht in Verbindung mit Naturwissenschaften. Die Ausbildung wird an der Freien Universität Berlin und an der Humboldt-Universität zu Berlin möglich sein. 10. Werden die Fächer Geschichte, Geographie und ggf. Politik als eigene Studienfächer an den lehrerbilden- den Hochschulen für Grundschullehrer abgeschafft (falls ja, ab wann?)? 11. In welchem anderen Bundesland außer Berlin und Brandenburg wird ein Grundschullehrer mit einem Ab- schluss im Fach „Gesellschaftswissenschaften“ arbeiten können? Zu 10.und 11.: Es wird Sachunterricht in Verbindung mit Gesellschaftswissenschaften studiert. Damit wird für den Sachunterricht der 1. - 4. Klasse wie auch für den fachlichen Unterricht in Gesellschaftswissenschaften in der 5./6. Klasse ausgebildet. Gesellschaftswissenschaften respektive Naturwissenschaften werden in Berlin als Schwerpunktsetzungen ausgebildet und nicht als eigen- ständige Fächer. Sachunterricht ist in den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschu- le als Fach festgelegt und damit als Fach für die Grund- schullehrämter in den Ländern wählbar und anerken- nungsfähig. Berlin, den 18. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)