Drucksache 17 / 15 682 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus 2014“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Projekte wurden für das Förderpro- gramm "Nationale Projekte des Städtebaus 2014“ von den Bezirken vorgeschlagen? Frage 2: Welche Vorschläge haben die Bezirke für das Förderprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus 2014" eingereicht (bitte differenziert nach Bezirk und Projekt darstellen)? Antwort zu 1 und 2: Folgende drei bezirkliche Projek- te wurden vorgeschlagen: Lichtenberg: „Lernort der Demokratie“ auf dem ehemaligen MfS 1 -Gelände im Sanierungsgebiet Frankfur- ter Allee Nord, Spandau:Denkmalgerechte Sanierung und Herrichtung des Gutshauses Neukladow als Veranstaltungsort, Mitte: Hansaviertel: Teilprojekt denkmalgerechte und energetische Sanierung der Hansabibliothek einschließ- lich Freiraum Frage 3: Wurden Maßnahmen im Bereich von Berli- ner Unesco Welterbestätten eingereicht? Antwort zu 3: Es wurden keine Maßnahmen im Be- reich von Berliner Unesco Welterbestätten eingereicht Frage 4: Welche Vorschläge wurden nicht aufgenom- men und wie wurde dies begründet? Frage 5: Wie wurden die Bezirke darüber informiert? Antwort zu 4 und 5: Für die drei bezirklichen Projekte wurden Fördermittel beantragt. Die Bezirke wurden tele- fonisch und schriftlich darüber informiert. 1 Ministerium für Staatssicherheit Frage 6: Welche Vorschläge wurden auf Bundesebene angemeldet? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt hat im Rahmen des Projektaufrufs des Bundes 2014 Fördermittel für drei innovative Stadtent- wicklungsprojekte beantragt:  „Flussbad Berlin“,  „Zeitreise“ – Ausbau und öffentliche Nutzung des Kopfbau West im Flughafengebäude Tempelhof,  „Ort der Demokratie“ auf dem ehemaligen MfSGelände Normannenstraße. Darüber hinaus beantragte Berlin Fördermittel zur Er- haltung und denkmalgerechten Nutzung bedeutender Baudenkmale im Hansaviertel, im Studentendorf Schlach- tensee und in Neukladow. Frage 7: Wie sind der Umsetzungsstand und die Mei- lensteinplanung bei dem erfolgreichen Projektvorschlag? Antwort zu 7: Die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt hat 2014 die fördertechnischen Aspekte des Projektes Flussbad Berlin geklärt. Am 01.12.2014 wurde der erforderliche Zuwendungsantrag über 2.600.000 € an den Bund gestellt. Den Zuwendungsbescheid hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 15.12.2014 erhalten. Die Investitionsbank Berlin ist mit der Bewilligung und Auszahlung der För- dermittel in Höhe von 4.000.000 € im Zeitraum 2014 bis 2018 an den Verein Flussbad Berlin e.V. beauftragt. Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat 230.000 € Fördermittel an den Verein ausgezahlt. Zur Sicherung einer transparen- ten Mittelverwendung hat die Senatsverwaltung für Stadt- entwicklung und Umwelt ein projektbegleitendes Control- ling vereinbart. Der Verein hat sich neu aufgestellt und ist mit einem Projektteam aus 5 qualifizierten und fest ange- stellten Personen gut arbeitsfähig. Der Finanz- und Liqui- ditätsplan liegt vor. 2015 werden zunächst folgende Pro- jektziele umgesetzt:  Aufbau einer externen Kommunikationsstruktur sowie Vorbereitung und Durchführung von Veran- staltung u.a. einer Vortragsreihe „Fluss Talks“, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 682 2  Erfassung und Ergänzung relevanter Planungsunterlagen zum Projektgebiet,  Konzeption zur Aktivierung des Projektgebietes, regelmäßige Führungen vor Ort,  Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse der Machbarkeitstudie,  Aufbau und Betrieb der Geschäftstelle und regelmäßige Kommunikation mit Fördergebern, Politik, Verwaltung. Frage 8: Welche Schlussfolgerungen wurden aus dem Berlininternen und dem Bundesauswahlverfahren für kommende Projekte gezogen? Antwort zu 8: Die Jury aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und Experten verschiedener Fachdisziplinen hat 2014 von rund 270 Projektanträgen 21 zur Förderung empfohlen. Um möglichst viel Bundesmittel einzuwer- ben, sollte Berlin erneut mehrere Anträge stellen und diese mit einer Rangfolge versehen. Aus Sicht der Se- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt haben herausragende Stadtentwicklungsprojekte mit hohem Innovationspotential und besonderen Herausforderungen bei der Prozessentwicklung und Beteiligung gute Chan- cen, für eine Förderung ausgewählt zu werden. Berlin, den 16. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)