Drucksache 17 / 15 685 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort „Aktive Zentren“ in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe und mit welchen Mitteln wurde bisher das Bundes-Programm "Aktive Zentren" in Berlin umgesetzt (bitte aufgegliedert nach Projekten und Jahren)? Antwort zu 1: Das Stadterneuerungsprogramm Aktive Zentren wird aus Mitteln des Titels 89372 – Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Pro- gramms Aktive Zentren sowie des Titels 89371 – Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen fi- nanziert. 2008 bis 2014 wurden Gesamtausgaben (ein- schließlich Verpflichtungsermächtigungen) von über 76 Mio. € in sechs städtebaulichen Gesamtmaßnahmen (Fördergebieten ) geleistet: Bezirk Gesamtmaßnahme seit bewilligte Mittel Mitte Turmstraße 2008 16.208.040 € Mitte Müllerstraße 2009 13.543.050 € Charlottenburg-Wilmersdorf City West 2009 5.638.125 € Spandau Wilhelmstadt 2010 7.688.777 € Neukölln Karl-Marx-Straße/Sonnenallee 2009 18.914.252 € Marzahn-Hellersdorf Marzahner Promenade 2008 14.271.323 € Summe 76.263.567 € Frage 2: Wie hoch war dabei der finanzielle Anteil, der auf das Land Berlin entfiel und wie wurden die ande- ren Mittel finanziert (bitte ebenfalls nach Jahren und Projekten aufgegliedert)? Antwort zu 2: Das Programmvolumen enthält ein Drittel Bundesfinanzhilfen und zwei Drittel Landesmittel. Auf das Land Berlin entfallen somit insgesamt 50.842.378 €. Frage 3: Wie bewertet der Senat die bisherige finanzi- elle Beteiligung privater Akteure an dem Programm und in welcher Höhe und für welche Projekte konnten "Ver- fügungsfonds" eingerichtet werden? Antwort zu 3: Ein zentrales Ziel im Programm Aktive Zentren ist die Einbeziehung lokaler Akteure und Bewoh- nerinnen und Bewohner sowie die Erschließung privater Finanzressourcen für die Gebietsentwicklung. Der Verfü- gungsfonds, in Berlin Gebietsfonds genannt, soll die kleinteilige privat-öffentliche Kooperation unterstützen und die Eigeninitiative und private Standortverantwortung stärken. Der Gebietsfonds wird in allen sechs Förderge- bieten eingesetzt und hat ein Mittelvolumen von jeweils 20.000 - 60.000 € jährlich. Der Förderanteil beträgt bis zu 50 %. Der private Anteil ist ausschließlich monetär zu erbringen. Über die Verwendung entscheidet ein lokales Gremium. Es werden investitionsvorbereitende und – begleitende Maßnahmen, sowie kleinere Baumaßnahmen und Erneuerungen an und in Gebäuden finanziert. Der Gebietsfonds ist ein wirksames Instrument bei der Akti- vierung und Verstetigung von Beteiligungsstrukturen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 685 2 Insgesamt ist festzustellen, dass das Kooperationsinteres- se Privater bei kleinteiligen Maßnahmen groß ist. Frage 4: Wie ist der konkrete Ablauf bei Aufnahme eines neuen Projektes in das Förderprogramm? Antwort zu 4: Handlungsbedarfe und Ziele aus über- geordneten Stadtentwicklungsplanungen, wie STEP 1 Zentren und Monitoring soziale Stadtentwicklung bilden die Grundlage für das Auswahlverfahren neuer Förderge- biete. Die Festlegung von Fördergebieten erfolgt auf der Grundlage eines integrierten städtebaulichen Entwick- lungskonzeptes durch Senatsbeschluss. Frage 5: Wie wird die Förderhöhe pro Projekt ermit- telt? Antwort zu 5: Für die Fördergebiete sind integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte mit Leitbild, mit Prioritäten versehenem Maßnahmenkonzept sowie Kos- ten- und Finanzierungsübersicht zu erarbeiten und in einem breiten Beteiligungsprozess vor Ort abzustimmen. Auf dieser Grundlage wird im Rahmen der Festlegung eines Fördergebietes über den Förderzeitraum und die finanzierbaren Gesamtkosten entschieden. Frage 6: Wie hoch ist die Fördersumme, die für Berlin für die kommenden Jahre zur Verfügung steht? Antwort zu 6: Die Fördersumme 2015 beträgt 15,5 Mio. €. In gleichem Umfang wurden im Haushalt 2016/2017 jährliche Mittel angemeldet. Der Bund evalu- iert derzeit das Programm bundesweit, es ist davon aus- zugehen, dass der Bund das Programm in vergleichbarem Umfang fortsetzt. 1 Stadtentwicklungsplan Frage 7: Wie bewertete der Senat das Programm „Aktive Zentren“? Antwort zu 7: Die Fördergebiete des Programms lie- gen in Entwicklungsschwerpunkten Berlins. Das Pro- gramm ist gut geeignet, die Probleme und Herausforde- rungen der Berliner Zentren anzugehen. Die im Rahmen der Gebietsentwicklungen ergriffenen Maßnahmen haben zur Stärkung der Zentren beigetragen, vielerorts sind bereits erste Erfolge im öffentlichen Raum sichtbar oder Baumaßnahmen in Durchführung. Gleichwohl bestehen einzelne Problemlagen, die in 2008 zur Einführung des Programms führten, weiterhin, so dass für den Prozess der Zentrenstärkung in einigen Gesamtmaßnahmen weiterhin Zeit benötigt wird bzw. es erforderlich ist weitere Ge- samtmaßnahmen in das Programm Aktive Zentren aufzu- nehmen. Berlin, den 16. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)