Drucksache 17 / 15 687 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort Dialogverfahren „Klimaneutrales Berlin“ Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Resonanz erfährt das derzeit laufende Dialogverfahren des Senats zum Thema "Klimaschutz" bzw. "Klimaneutrales Berlin? Frage 2: Wie ist Evaluierung dieses Prozesses organi- siert, welche Personen bzw. Gremien entscheiden über die eingebrachten Vorschläge? Antwort zu 1 und 2: Das laufende Dialogverfahren ist im Zusammenhang mit den anderen Projekten der Berli- ner Energie- und Klimaschutzpolitik zu sehen. An deren Neuausrichtung wird derzeit gearbeitet, um das in den Richtlinien der Regierungspolitik beschlossene Ziel, Ber- lin bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen, mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Dafür wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die Anfang 2014 vorlag und die aufzeigt, dass und wie Klimaneutralität zu erreichen ist und welche Voraussetzungen dafür geschaf- fen werden müssen. Auf Grundlage der Machbarkeitsstu- die wird derzeit das Berliner Energie- und Klimaschutz- programm (BEK) erarbeitet, das ehrgeizigste Projekt, welches den „Fahrplan“ zur Klimaneutralität darstellen soll. Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung ist ein Konsortium renommierter Forschungsinstitute unter Leistung des Instituts für ökologische Wirtschaftsfor- schung Berlin (IÖW) GmbH mit der Entwicklung des BEK beauftragt worden. Im Zeitraum August 2014 bis Ende 2015 werden auf der Grundlage der aktuellen recht- lichen Rahmenbedingungen sowie des neuesten Standes wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Mög- lichkeiten für die energie- und klimapolitisch relevanten Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäude und Stadt- entwicklung, Wirtschaft, private Haushalte und Konsum sowie Verkehr konkrete Teilziele sowie die für deren Erreichung erforderlichen Maßnahmen, Verantwortlich- keiten und Fristen detailliert beschrieben und festgelegt. Für die Entwicklung des BEK wird eine breite Betei- ligung der Stadtgesellschaft angestrebt. Mit der Durchfüh- rung des Beteiligungsprozesses ist die IFOK GmbH be- auftragt. Den Auftakt hierfür bereitete ein Stadtforum am 3. November 2014 im Auditorium Friedrichstraße. Daran anschließend fand im Dezember 2014 eine erste Work- shop-Reihe mit Fachexpertinnen und Fachexperten zu den fünf Handlungsfeldern Energieversorgung, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, private Haushalte und Kon- sum sowie Verkehr statt. Dort wurden die Maßnahmen- vorschläge aus der Machbarkeitsstudie diskutiert und bewertet. Am 26. Februar 2015 folgte ein Stadtdialog Energie und Klimaschutz für die erweiterte Fachöffent- lichkeit. Gleichzeitig gab Senator Andreas Geisel den Startschuss für den Online-Beteiligungsprozess, in dem über einen Zeitraum von sieben Wochen alle Berlinerin- nen und Berliner aufgerufen sind, Maßnahmenvorschläge einzubringen und zu kommentieren. Im Spätsommer 2015 soll eine letzte Workshop-Reihe stattfinden. Im Anschluss folgen die Auswertung und Aufberei- tung der erarbeiteten Inhalte durch die zuständigen Fach- bereiche der Verwaltung und durch das Fachkonsortium. Den Abschluss des Prozesses bildet die Abschlussveran- staltung Ende 2015, auf der das BEK vorgestellt werden soll. Darüber hinaus haben die Berliner Bürgerinnen und Bürger über den gesamten Erstellungsprozess des BEK hinweg die Möglichkeit, sich auf dieser Website über den Erarbeitungsprozess und den Arbeitsstand zu informieren und diesen zu kommentieren (https://klimaneutrales.berlin.de/ecm-politik/stadt/de/home). Insgesamt ist die Resonanz, die sich durch die Teil- nahme an den Veranstaltungen sowie durch die Online- Beteiligung zeigt, erfreulich. Bis zum 11. März 2015 haben sich 171 Bürgerinnen und Bürger online beteiligt, sieben Bewertungen und 12 Kommentare abgegeben. Dies ist nach den Erfahrungen des für die Beteiligung verantwortlichen Instituts, welches solche Prozesse auch schon in anderen Bundesländern begleitet hat, ein sehr guter Stand. Erwartungsgemäß ist mit einer nochmals erhöhten Beteiligung kurz vor Ende der Online-Betei- ligung am 16. April 2015 zu rechnen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 687 2 Am Ende des Prozesses soll ein Programm stehen, das von der Stadtgesellschaft weitestgehend getragen wird und Ende 2015 vom Senat beschlossen werden kann. Das Zustimmungserfordernis des Senats wird sich aus dem Berliner Energiewendegesetz ergeben, welches sich der- zeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Mit diesem Gesetz sollen die Berliner Klimaschutzziele sowie die Instrumente zu ihrer Erreichung rechtlich verankert wer- den. Frage 3: Ist es vorgesehen, auch bereits erfolgreiche Projekte an der Schnittstelle von Energieeffizienz, Nutze- reinbindung und Bildung wie das Pankower "Köpfchen statt Kohle"-Programm unabhängig von dem laufenden Dialogverfahren, in eine berlinweite Klimastrategie zu übernehmen, wenn nein warum nicht? Antwort zu 3: Das Projekt „Köpfchen statt Kohle“ ist ein Leuchtturmprojekt, welches 2013 den KlimaSchutz- Partner-Preis (Sonderpreis) gewann. Bildungsprojekte wie diese sind besonders honorierungswürdig, da sie die große Zielgruppe der Kita- und Schulkinder direkt erreicht, welche die Zukunft eines klimaneutralen Berlins gestalten und erleben werden. Erfreulicherweise gibt es in der Ber- liner Bildungslandschaft bereits eine große Anzahl ähnli- cher Projekte, die weiter gestärkt werden sollen. Das sich noch im verwaltungsinternen Abstimmungsverfahren befindende Berliner Energiewendegesetz sieht vor, dass die Themen Klimaschutz und Anpassung stärker in der (vor-)schulischen Bildung verankert werden. Im derzeiti- gen Entwurf des BEK ist vorgesehen, die bestehenden Projekte besser zu koordinieren und zu vernetzen sowie die Entstehung neuer Projekte zu fördern, beispielsweise durch die Einrichtung einer verwaltungsinternen Koordi- nierungsstelle. An den Einzelheiten wird derzeit noch gearbeitet (BEK - Handlungsfeld Private Haushalte und Konsum). Frage 4: Inwieweit werden Projekte unterstützt, die mit der Förderung durch die Nationale Klimaschutzricht- linie eine Bezuschussung durch den Bund erhalten bzw. um welche Projekte handelt es sich im Einzelnen (bitte um Auflistung)? Antwort zu 4: In Berlin werden eine große Anzahl von Projekten durch Bundesmittel aus der Kommunalrichtli- nie finanziert, dazu gehören beispielsweise die Förderung der Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepte wie in den Bezirken Lichtenberg oder Marzahn- Hellersdorf. Auch für die Projekte der Hauptverwaltung sind die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutz- initiative interessant. Das Land ermutigt die (potenziellen) Antragsteller, die Fördermittel zu nutzen, hält Kontakt mit der mittelverwaltenden Stelle und engagiert sich auf Bun- desebene zu Fragen der Weiterentwicklung der Nationa- len Klimaschutzinitiative einschließlich der Kommunal- richtlinie. Darüber hinaus ist eine Unterstützung der An- tragsteller durch das Land Berlin nicht erforderlich. Eine Auflistung der vom Bund in Berlin geförderten Projekte liegt uns nicht vor. Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2015)