Drucksache 17 / 15 690 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Evers (CDU) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort Kronprinzenbrücke – Ein Vandalismusopfer im Regierungsviertel? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat angesichts der von ihm auch auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hervorgehobenen Bedeutung der wie- deraufgebauten Kronprinzenbrücke im wiedervereinigten Berlin den heutigen Zustand des von Santiago Calatrava entworfenen Bauwerks? Antwort zu 1: Der Zustand der Brücke ist gemäß Prüfbericht nach DIN 1076 mit 2,2 ( befriedigender Bau- werkszustand ) bewertet. Die im Prüfbericht festgestellten Schäden beeinträchtigen nicht die Stand- und Verkehrssi- cherheit. Frage 2: Wie viele der insgesamt 14 Beleuchtungs- masten sind aktuell funktionsfähig und wie viele aus wel- chen Gründen nicht? Frage 3: Wie viele der vierzig in den Bordsteinstufen angebrachten Leuchten sind aktuell funktionsfähig und wie viele aus welchen Gründen nicht? Frage 4: Wie verhält es sich mit den in das Brücken- geländer integrierten Leuchten? Frage 5: Falls gar kein Element der ursprünglich auf- wändig gestalteten Brückenbeleuchtung mehr funktions- fähig sein sollte, wie ist eine ausreichende Beleuchtung der Brücke sichergestellt, seit wann und für welchen Zeit- raum wurden behelfsweise andere Leuchtmittel installiert und wann ist mit Abhilfe zu rechnen? Antwort zu 2 - 5: Derzeit ist kein Element der ur- sprünglichen Brückenbeleuchtung funktionsfähig. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde Ende 2013 eine provisorische Beleuchtung installiert, die eine ausrei- chende Beleuchtung der Brücke sicherstellt. Die ur- sprüngliche aufwändig gestaltete Brückenbeleuchtung wurde durch Vandalismus zerstört. Durchgeführte Repa- raturarbeiten wurden wiederum sehr kurzfristig durch Vandalismus zerstört. Insbesondere bei den Schilkröten- leuchten (Bodenleuchten) aber auch bei den Geländer- leuchten kam es dadurch zu einer ständigen Gefährdung durch freiliegende zugängliche Stromleitungen. Die Stromzuführung musste daher dauerhaft unterbrochen werden. Eine geeignete Umplanung, welche sowohl den bisherigen architktonischen Erscheinungsbild entspricht jedoch auch einen dauerhaften gefährdungsfreien Be- leuchtungszustand erfüllt, konnte nicht erfolgreich abge- schlossen werden. Es ist geplant, kurzfristig zumindest die Beleuch- tungskörper an den Masten und die Geländerbeleuchtung in einer geeigneten Form instandzusetzen. Der Manager der öffentlichen Beleuchtung ermittelt derzeit die Kosten für die Maßnahme. Es wird angestrebt, bis zum Jahresen- den zumindest Teile der Beleuchtung in Anlehnung an den archtitektonischen Entwurf von Calatrava wieder herzustellen. Frage 6: Wie schätzt der Senat angesichts des aktuel- len Materialzustands den Sanierungsbedarf des Brückenbauwerks ein? Antwort zu 6: Die Kosten für die Erneuerung der kompletten Beleuchtung nach den Entwürfen von Calat- rava (ohne Sichstellung eines dauerhaften gefährdungs- freien Beleuchtungszustandes) werden auf ca. 300.000,- € geschätzt. Berlin, den 17. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Mrz. 2015)