Drucksache 17 / 15 696 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort BER-Debakel CXXXII: Welche Umstellungen nahm die Flughafengesellschaft im Nach- tragsmanagement vor? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche Umstellungen nahm die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH im Nachtragsmanagement bzgl. der Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg seit 2012 vor? Antwort zu Frage 1: Nach der Kündigung der pgbbi hat die FBB Mitte 2012 eine eigene Abteilung Nachtrags- prüfung gegründet und Anfang 2013 mit der Rechnungs- prüfung zusammengefasst. Außerdem wurden auf Grund- lage einer externen Revision der Nachtragsprüfung im Jahr 2013 Prozesse umgestellt und ein Risikomanagement für Nachträge eingeführt. Zuständigkeitsüberschneidun- gen wurden 2014 mit der Bündelung der Nachtragsprü- fung im Geschäftsfeld Technik beseitigt. Frage 2: Welche Stellen waren/sind in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 jeweils mit Nachträgen und deren Prüfung befasst? Antwort zu Frage 2: Zuständig für Nachtragsprüfung ist jeweils die Objektüberwachung (bei Bauleistungsver- trägen) bzw. die Projektsteuerung (bei Planerverträgen). Die Projektsteuerung nimmt zudem bei allen Nachträgen eine Plausibilisierung vor. Nachträge über 50.000 EUR werden zudem durch die Rechtsabteilung geprüft. Quali- tätsvorgaben und Monitoring erfolgen durch die zuständi- ge Fachabteilung der FBB. Frage 3: Hat die Flughafen Berlin Brandenburg in den Jahren 2014 und 2015 Maßnahmen zur Beschleunigung der Nachtragsprüfung vorgenommen? Wenn ja, welche und mit welcher Begründung? Antwort zu Frage 3: Ja, seit Anfang 2014 erfolgten ei- ne Aufstockung der Prüfkapazitäten, eine Straffung des Prüfprozesses, eine Risikobewertung als Grundlage für Nachtragsverhandlungen und eine Bildung von Verhand- lungsteams. Außerdem wurde eine Qualitätsverbesserung der Anordnungen von Leistungen erreicht, die als Grund- lage von Nachtragsangeboten der Bieter dienen. Berlin, den 20. März 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015)