Drucksache 17 / 15 698 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. März 2015) und Antwort Wie verhindert das Land Berlin die Verarbeitung von Produkten aus Kinderarbeit im Berliner Straßenbau? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen ergreift das Land Berlin, um die Verarbeitung von Materialien, die mit Kinderar- beit hergestellt wurden, im Straßenbau sowie im Zusam- menhang mit öffentlich vergebenen Bauaufträgen zu kontrollieren, zu überwachen und ggfs. zu unterbinden? Antwort zu 1: Gemäß § 8 des Berliner Ausschrei- bungs- und Vergabegesetzes (Berl AVG) vom 08.Juli 2010 ist bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienst- leistungen darauf hinzuwirken, dass keine Waren Gegen- stand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den ILO 1 -Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststan- dards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich u.a. aus dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.Juni 1973 (BGBl. 2 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17.Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Mit dem Auftragnehmer sind dazu die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ zu vereinbaren. Gemäß den Gemeinsamen Rundschreiben der Senats- verwaltungen für Wirtschaft, Technologie und Frauen sowie für Stadtentwicklung Nr. 2/2011 vom 09.06.2011 in Verbindung mit Nr. 1/2012 vom 29.02.2012 gelten die zu ergreifenden Maßnahmen u.a. für Natursteine (stra- ßenbaurelevant). Von den Bietern sind entsprechende Nachweise bzw. Eigenerklärungen zu verlangen. 1 Internationale Arbeitsorganisation 2 Bundesgesetzblatt Frage 2: Welche Stellen des Landes Berlin sind mit der Kontrolle und Überwachung befasst? Antwort zu 2: Gemäß § 5 BerlAVG haben öffentliche Auftraggeber stichprobenartig Kontrollen u.a. zur Einhal- tung der ILO-Kernarbeitsnormen durchzuführen. Hierzu ist mit Senatsbeschluss vom 14.05.2013 eine zentrale Kontrollgruppe bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Forschung und Technologie eingerichtet worden. Frage 3: In wie vielen Fällen wurde in den Jahren ab 2010 jeweils festgestellt, dass Materialien, die mit Kin- derarbeit hergestellt wurden, im Straßenbau sowie im Zusammenhang mit öffentlich vergebenen Bauaufträgen verwendet wurden? Frage 4: Welche Konsequenzen wurden jeweils gezo- gen? Antwort zu 3 und 4: Die Ergebnisse der stichprobenar- tigen Überprüfungen der Kontrollgruppe sollen im Vergabebericht 2014 der Senatsverwaltung für Wirt- schaft, Forschung und Technologie veröffentlicht werden. Endgültige Aussagen können daher hierzu erst im Rah- men der Beschlussfassung des Senats über den Vergabe- richt getroffen werden. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)