Drucksache 17 / 15 699 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2015) und Antwort Medienpädagogische Früherziehung in Berliner Kitas Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Rolle spielt der Einsatz von neuen Medien in der pädagogischen Früherziehung? Zu 1.: Frühpädagogik in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege soll – in Ergänzung zur Bildung und Erziehung in der Familie – gemäß § 22 (1) Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und § 1 (1) Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) „…die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemein- schaftsfähigen Persönlichkeit fördern…“. Kinder altersgerecht mit neuen Medien bekannt zu machen, Chancen und Risiken aufzuzeigen und auf ihre Fragen und Interessen einzugehen, gehört zum Bildungs- und Erziehungsauftrag von Pädagoginnen und Pädagogen in der Kindertagesbe- treuung. 2. Welche Rolle spielt die medienpädagogische Früherziehung im Berliner Bildungsprogramm für Kitas? Zu 2.: Das Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege versteht Bildung als Aneignungs- und Gestaltungsprozess im frühkindlichen Verstehen der Welt. Der Einsatz und die Nutzung von Medien gehört selbstverständlich zum Alltag in Familie, Kita und weite- rer Lebenswelt von Kindern. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Kinder von früh an medienkompetentes Handeln aufbauen. Im Bildungsbereich „Kommunikation: Sprachen, Schriftkultur und Medien“ wird Medienkompetenz explizit thematisiert. Allerdings wird die Ausbildung dieser Kompetenz auch in allen anderen Bildungsberei- chen angeregt – etwa wenn Projektschritte mit einer digitalen Kamera dokumentiert werden und das Bildmaterial am Computer weiter bearbeitet wird. Erfahrungen aus der medienpädagogischen Arbeit mit den Lernstationen ‚kidsmart‘ sind in die Konzeption des Berliner Bildungsprogramms eingeflossen. 3. In wie vielen Kitas und Kindergärten wird Früher- ziehung mit neuen Medien (Computer, Smartphones, Tablets) bereits jetzt durchgeführt? Bitte nach Bezirken auflisten. Zu 3.: In den Jahren 2003 bis 2006 wurden im Rah- men einer Public-Private-Partnership zwischen dem Land Berlin und IBM-Deutschland 200 Kindertagesstätten berlinweit mit den Multi-Media-Lernstationen ‚kidsmart‘ ausgestattet. Die Ausstattung umfasste eine kindgerecht gestaltete Hardware, Fotoapparate und Drucker zur Do- kumentation von Projekten sowie Software, die durch die Träger ausgewählt werden konnte. Begleitet wurde dieses innovative Projekt durch umfangreiche Qualifizierungs- maßnahmen der Arbeitsgemeinschaft „BITS 21 im Förderverein für Jugend und Sozialarbeit e.V. (BITS 21)“ und „BITS 21 in der WeTeK gGmbH (BITS 21).“, die zum Ziel hatten, in den Kitas Fachkräfte mit dem beson- deren Profil Medienbildung einzusetzen. Die Erzieherin- nen und Erzieher, die in den Jahren bis 2006 die Qualifi- zierungen abschlossen, bildeten eine gute Basis für weite- re medienpädagogische Vorhaben im Land Berlin. Für alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtun- gen ist die Arbeit nach dem Berliner Bildungsprogramm verpflichtend. Grundlage hierfür ist die Qualitätsvereinba- rung Kindertagesbetreuung. Die konkrete Ausgestaltung dieses pädagogischen Auftrags sowie die weitere Ausstat- tung mit Hard- und Software liegen in der Verantwortung des jeweiligen Trägers der Einrichtung. 4. Wird in der Aus- und Fortbildung von Erzieherin- nen und Erziehern die Kompetenz für den pädagogischen Einsatz neuer Medien geschult? Ist ein Ausbau solcher Schulungsmaßnahmen geplant? Zu 4.: Der Berliner „Rahmenlehrplan für Unterricht und Erziehung“ an den Staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik – gültig seit Schuljahr 2011/2012 – berücksichtigt im „Lernbereich I: Kommunikation und Gesellschaft “ im „Themenfeld 3: Kulturarbeit leisten“ auch das Thema Medien. Hierbei geht es einerseits um die eigene Medienkompetenz der künftigen Pädagoginnen und Pä- Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 699 2 dagogen aber andererseits auch darum, diese Kindern und Jugendlichen zu vermitteln. Als Inhalte des insgesamt 100 Stunden umfassenden Themenfelds werden in Bezug auf Medien genannt:  Medien und Medienverbundsysteme, Medienwahrnehmung , Medienwirkung, Mediensozialisation  Medien im Bildungsprozess,  Kommunikations- und Medientechnik in der sozial- pädagogischen Arbeit. Da es sich um eine Querschnittsaufgabe handelt, sind die Verbindungen zu anderen Lernbereichen einzubezie- hen. Pädagoginnen und Pädagogen stehen im Land Berlin eine Reihe von medienpädagogischen Fortbildungen offen. Beispielhaft sei hier das Berliner Fortbildungspro- gramm von „BITS 21“ im Rahmen des Landesprogramms „jugendnetz-berlin“, das von der „WeTeK gGmbH“ und dem „Förderverein für Jugend- und Sozialarbeit e.V.“ organisiert wird, genannt. Die beiden Träger bieten ein umfangreiches und bedarfsorientiertes Programm an, das durch den Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Das „Fachprofil Medienbildung“ beispielsweise umfasst 250 Stunden, qualifiziert berufsbegleitend und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnehmenden ab. Für einen Ausbau von Schulungsmaßnahmen gibt es derzeit keine Notwendigkeit. 5. Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, wie viele Kitas mit den bezirklichen Medienkompetenzzentren zusammenarbeiten? Bitte nach Bezirk auflisten. Zu 5.: Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit bezirklichen Medienkompetenzzentren finden nicht in jedem Bezirk statt. Die Angaben zur Zusammenarbeit reichen von „gelegentlichen Projekten und Angeboten für Eltern“ bis zu umfangreicheren Kooperationen, wie z.B. der „SMART Board Reise 2GO“ des Trägers „meredo e.V. – Förderverein des Medienkompetenzzentrums meredo in Reinickendorf“: Kindertageseinrichtungen aus ganz Berlin können sich mit einer Projektidee bewerben, um ein Smartboard-Set mit Hard- und Software auszulei- hen. Mit der Ausleihe verknüpft sind eine Fortbildung sowie die technische Einweisung in die Nutzung des Smartboards. Im Jahr 2014 wurden in elf Bezirken insge- samt 81 Projekte realisiert. Der Übersicht in der Anlage entnehmen Sie die Anzahl der Projekte in den Jahren 2012 bis 2014. 6. Ist dem Senat bekannt, welche Software von Kitas und Kindergärten in der medienpädagogischen Früherzie- hung eingesetzt wird und wie beurteilt der Senat diese? Zu 6.: Wie unter 3. ausgeführt liegt die Ausstattung mit Software in der Verantwortung des Trägers der Kin- dertageseinrichtung. Der Senat macht keine Vorgaben, welche Software in den Kindertageseinrichtungen zum Einsatz kommt. Im Rahmen der medienpädagogischen Fortbildungen erhalten die Erzieherinnen und Erzieher Hinweise für eine pädagogisch fundierte Beurteilung und Auswahl der Software. Berlin, den 19 . März 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mrz. 2015) S17-15699 S1715699 Anlage