Drucksache 17 / 15 700 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burgunde Grosse (SPD) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2015) und Antwort Zurruhesetzungen bei der Berliner Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berliner Polizeibeamtinnen und –beamte haben in den Jahren 2013 und 2014 nach ihrer Zurruhe- setzung auf dem Rechtsweg ihre Rückkehr in den Dienst erwirkt und welche Prozesskosten sind der Polizeibehörde dadurch entstanden? Zu 1.: In den Jahren 2013 und 2014 haben 24 Polizei- beamtinnen und Polizeibeamte nach ihrer Zurruhesetzung auf dem Rechtsweg ihre Rückkehr in den Dienst erwirkt. In diesen Verfahren (Eil- und Hauptsacheverfahren) sind Kosten in Höhe von 79.816,00 € entstanden. 2. Wie viele dieser Verfahren, die zuungunsten der Polizeibehörde ausgingen, wurden bis zum 31.12.2014 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt? Bei wie vielen davon wurde die Berufung von der Polizeibehörde beantragt? Zu 2.: Bis zum 31. Dezember 2014 sind fünf Verfah- ren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt worden. In allen Verfahren hat die Polizei Berlin die Berufung beantragt. 3. Wie viele der in Frage 1 genannten Beamtinnen und Beamten waren schwerbehindert und bei wie vielen wurde vor der Zurruhesetzung ein Präventionsverfahren gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX einge-leitet bzw. ein Ge- spräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX geführt? Zu 3.: Neun der in der Beantwortung der Frage 1 be- nannten 24 Beamtinnen und Beamten waren bzw. sind schwerbehindert. Von den 24 in Rede stehenden Polizei- beamtin-nen und Polizeibeamten wurde 14 Dienstkräften ein Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanage- ment (BEM) angeboten; lediglich in einem der Fälle wur- de das Angebot angenommen und ein entsprechendes Gespräch geführt. 4. Wie vielen Dienstkräften der Berliner Polizei, die in den Jahren 2013 und 2014 chronisch, d.h. länger als 6 Wochen, erkrankt waren, wurde ein solches BEMGe- spräch angeboten und wie viele wurden davon ausge- nommen? Zu 4.: Entsprechend der aktuell fortgeltenden Verwal- tungspraxis wurde in diesem Zeitraum allen Dienstkräften der Polizei Berlin (sowohl Beamtinnen und Beamten als auch Tarifbeschäftigten), die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt dienst- bzw. arbeitsunfä- hig erkrankt waren, ein Gesprächsangebot unterbreitet. Wie eine für den Zeitraum vom 1. März 2013 bis 28. Februar 2014 im Rahmen einer Evaluation geführte Erhe- bung ergeben hat, wurde in diesem Zeitraum insgesamt 4.346 Dienstkräften der Polizei ein BEM-Gespräch ange- boten, in 493 Fällen wurde das Gesprächsangebot auch angenommen. Weitergehende statistische Erhebungen wurden erst mit Inkrafttreten der Dienstvereinbarung über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (DV-BEM) in der Polizei Berlin zum 1. Januar 2015 eingeführt, so dass für zurückliegende Zeiträume insoweit keine weiter- gehenden Angaben gemacht werden können. 5. Verfügt jede Dienststelle der Berliner Polizei, die Behördenleitung eingeschlossen, über einen Beauftragten für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen gemäß § 98 SGB IX? Zu 5.: In Anlehnung an die Organisationsstruktur der Polizei Berlin sind 10 Dienstkräfte (jeweils eine für die Behördenleitung, die örtlichen Direktionen 1 bis 6, die Direktion Zentrale Aufgaben, das Landeskriminalamt und die Zentrale Serviceeinheit) mit den Aufgaben und Zu- ständigkeiten eines Beauftragten des Arbeitgebers betraut. Berlin, den 23. März 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)