Drucksache 17 / 15 701 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burgunde Grosse (SPD) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2015) und Antwort Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsschule in Spandau Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Die B.-Traven-Oberschule ist die einzige Gemein- schaftsschule im Bezirk Spandau. Sie verfügt über keine eigene Grundstufe und keine eigene Oberstufe. Wie wur- de dieser Sachverhalt bei der Einrichtung der B.-Traven- Oberschule als Gemeinschaftsschule begründet? Zu 1.: Die Projektvereinbarung, die am 12.06.2008 von der B.-Traven-Schule, der Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft (damals Bildung, Wis- senschaft und Forschung) und dem Bezirksamt Spandau unterschrieben wurde, sieht in der Anlage 1 den Ab- schluss eines Kooperationsvertrages mit der Siegerland- Grundschule vor. Diese Kooperation ist nicht zustande gekommen. Zur Versorgung der Schülerinnen und Schü- ler mit Plätzen in der Sekundarstufe II wurden Kooperati- onsverträge mit den Oberstufenzentren Bürowirtschaft und Verwaltung sowie Technische Informatik, Energie und Management (TIEM) abgeschlossen. Die fehlende Grundstufe bzw. das Fehlen einer bereits kooperierenden Grundschule wurde zwar als schwierig eingeschätzt, es wurde aber darauf vertraut, dass es gelin- gen würde, diese Kooperation nachträglich zu realisieren. Der Aufbau einer eigenen Grundstufe wurde zum da- maligen Zeitpunkt vom Bezirk Spandau abgelehnt. In der Projektvereinbarung heißt es dazu: „Für die B.-TravenOS wird der in den Grundlagen vom 7.5.2007 genannte Aufbau einer Grundstufe aufgrund des vorhandenen regi- onalen Grundschulnetzes nach heutiger Kenntnis auch langfristig nicht möglich sein.“ 2. Wie oft und wann seit Beginn des Schulversuchs Gemeinschaftsschule hat die Senatsverwaltung für Bil- dung, Jugend und Wissenschaft die Rahmenbedingungen der B.-Traven-Oberschule daraufhin überprüft, ob die Einrichtung einer eigenen Grundstufe möglich ist und mit welchen Ergebnissen? Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hält die Grundstufe für einen wesentlichen Bestandteil einer jeden Gemeinschaftsschule. Für die Einrichtung einer eigenen Grundstufe an der B.-Traven- Schule ist jedoch allein der Bezirk Spandau zuständig. Der Bezirk Spandau wurde in Briefen vom 09.07.2014 und vom 15.10.2014 durch den Staatssekretär für Bil- dung aufgefordert, einen aktualisierten bezirklichen Schulentwicklungsplan vorzulegen, auch um mögliche Perspektiven für die Gemeinschaftsschule Spandau ent- wickeln zu können. Auf dieser Grundlage könnte auch der Aufbau einer eigenen Grundstufe beurteilt werden. 3. Ist die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft vom zuständigen Bezirksstadtrat darüber informiert wurden, dass auf dem Schulcampus nach der Auflösung der dortigen Filiale der Siegerland- Grundschule demnächst 12 Unterrichtsräume leer stehen werden und für den Aufbau einer eigenen Grundstufe genutzt werden können? Zu 3.: Durch die Qualifizierung des Standorts der Sie- gerland-Grundschule wird die Aufgabe der Filiale am Standort der B.-Traven-Schule möglich. Dies erfolgt in Abstimmung zwischen dem Bezirk Spandau, der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang nach dem Auszug der Siegerland-Grundschule Räume leer stehen werden, ist ausschließlich dem Bezirk Spandau bekannt. Der Aufbau einer Grundstufe wäre durchaus möglich, sofern der Schulträger keine andere Nutzung der Räume vorsehen sollte. Voraussetzung wäre eine Analyse des Raumbestandes des Gesamtstandortes incl. der benötigten Fachräume und der Essensversorgung. 4. Ist die Sanierung dieser Unterrichtsräume (Barriere- freiheit, Trinkwasser, energetische Sanierung) vom Be- zirk Spandau für den Investitionsfonds für die Infrastruk- tur der wachsenden Stadt (SIWA) angemeldet worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 701 2 5. Könnten die in Frage 4 skizzierten Sanierungsmaß- nahmen aus dem Investitionsfonds SIWA finanziert wer- den? Zu 4. und 5.: Die Bezirke wurden gebeten, bis zum 31. März 2015 Maßnahmen für eine Realisierung aus dem Investitionsfonds für die Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) anzumelden. Folgerichtig kann eine ent- sprechende Anmeldung noch nicht erfolgt sein. Grund- sätzlich könnten die skizzierten Maßnahmen aus SIWA finanziert werden. 6. Wie schätzt die Senatsverwaltung für Bildung, Ju- gend und Wissenschaft den Aufwuchs der Schülerzahlen im Bezirk Spandau und speziell im Ortsteil Falkenhage- ner Feld ein? 7. Wie bewertet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Aussage, dass die Einrich- tung einer eigenen Grundstufe an der B.-Traven- Ober- schule zu Lasten der Schülerzahlen der umliegenden Grundschulen ginge und damit deren Bestand gefährde? Zu 6. und 7.: Gemäß der Bevölkerungsprognose für Berlin wächst auch die Spandauer Bevölkerung. Ebenso ist der Modellrechnung zur Entwicklung der Schülerzah- len zu entnehmen, dass auch die Zahl der 6- bis unter 18- jährigen steigen wird. Eine Prognose speziell für die Region Falkenhagener Feld wird von Seiten der Senats- verwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft nicht erstellt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die bezirksübergreifenden und bezirksinternen Wanderungs- bewegungen auch dort auswirken werden. Für Gemeinschaftsschulen wird kein Einschulungsbe- reich festgelegt. Sie können von Schülerinnen und Schü- lern aus dem gesamten Bezirk und bei Platz auch aus anderen Bezirken besucht werden. Bei Übernachfrage werden die Plätze zu zwei Dritteln an Schülerinnen und Schüler vergeben, die in kurzer Entfernung zur Schule wohnen. Damit ist eine Entlastung angrenzender Grund- schulen möglich. In Anbetracht der wachsenden Schüler- zahlen ist nicht davon auszugehen, dass die umliegenden Grundschulen durch den Aufbau einer eigenen Grundstu- fe an der B.-Traven-Schule in ihrem Bestand gefährdet werden. 8. Wie bewertet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zusammenfassend die Möglich- keit der Einrichtung einer eigenen Grundstufe an der B.- Traven-Oberschule? Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt den Aufbau einer eigenen Grundstufe an der B.-Traven-Schule. Berlin, den 16. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Mrz. 2015)