Drucksache 17 / 15 703 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 09. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. März 2015) und Antwort Outsourcing von Personal- und Dienstleistungen im Verantwortungsbereich des Landes II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beant- worten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen hat er die betroffenen Einrichtungen um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Ver- antwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie bilden die Grundlage für die Beantwortung. 1. Mit welcher Begründung betreibt das ITDZ als Einrichtung im Verantwortungsbereich des Landes Berlin seit 2002 dauerhaft über mehrere Jahre den Einsatz von Zeitarbeitskräften und inwiefern entspricht dies der für Zeitarbeit allgemein geltenden Anforderung eines kurz- fristig notwendigen Ausgleichs von personellen Bedarfs- spitzen oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen (siehe Schriftliche Anfrage Nr. 17/15389, S. 20f unten)? a) Hält das ITDZ mit dieser Praxis die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und des Vergaberechts nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ber- lAVG) sowie die des Tarifvertrags Zeitarbeit des Bundes- verband Zeitarbeit ein? Zu 1. und 1 a): Das IT-Dienstleistungszentrum Berlin – Anstalt des öffentlichen Rechts (ITDZ Berlin) deckt durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften in verschiedenen Fachbereichen einen kurzfristigen personellen Bedarf, z. B. zur Überbrückung von Urlaubs- oder Krankheitssitua- tionen bzw. zeitlich begrenzten Einzelaufgaben. Um solch einen kurzfristig entstehenden Bedarf bedienen zu kön- nen, werden seit dem Jahr 2002 entsprechende Rahmen- verträge abgeschlossen, aus denen der Abruf des erforder- lichen Personals möglich ist. Diese Rahmenverträge wer- den mit einem regelmäßigen Zyklus von 3 Jahren neu ausgeschrieben und vergeben, d. h. es wird das bestehen- de Vergaberecht vollständig eingehalten und die von den Personaldienstleistern abzugebende Tariftreueerklärung stellt einen Vertragsbestandteil dar. Ein längerfristiger bzw. dauerhafter Einsatz von Zeitarbeitskräften im Sinne der Fragestellung wird durch die Rahmenverträge nicht begründet und auch nicht angestrebt. Durch spezielle vertragliche Regelungen stellt das ITDZ Berlin sicher, dass die über den Rahmenvertrag gewonnenen Personal- dienstleister den Tarifvertrag Zeitarbeit des Bundesver- bandes Zeitarbeit und den Mindestlohn von 8,50 €/Stunde (brutto) anwenden. Lediglich im Bereich des Service Centers mit den Dienstleistungen der Telefonvermittlung und der Service- nummer 115 werden derzeit längerfristig Zeitarbeitskräfte eingesetzt. Durch die seit mehreren Jahren stattfindende stetige Weiterentwicklung dieses Services ist es bisher nicht möglich, die jeweils neuen Anforderungen sach- und zeitgerecht vollständig durch eigenes Personal zu erfüllen. Aus diesem Grund wird das Stammpersonal durch Zeitarbeitskräfte auch über längere Zeiträume er- gänzt. Die Gewinnung der Zeitarbeitskräfte erfolgt unter Nutzung der jeweils aktuell gültigen Rahmenverträge. Durch diese Maßnahme können die jeweils neuen sowie noch nicht dauerhaft abgesicherten Anforderungen erfüllt und damit einhergehende „Lastspitzen“ abgefangen und eine Kompensation von möglichen personellen Ausfällen erreicht werden. Durch den sukzessiven Ausbau der Dienstleistungen im Rahmen der Telefonvermittlung und der Servicenummer 115 werden Stellen für die Gewin- nung von weiterem Stammpersonal anstelle von Zeitar- beitskräften geschaffen. In 2014 wurde auf diesem Wege die Übernahme von Zeitarbeitskräften realisiert; die auch für das Jahr 2015 vorgesehen ist. Der betreffende Vor- gang zur Personalgewinnung ist bereits eingeleitet. 2. In welcher Höhe vergab die BVG 2012-2015 Auf- träge für die Erbringung von Fahrdienstleistungen an die BVG-Tochtergesellschaft BT-Berlin Transport und in welcher Höhe an andere Unternehmen (siehe Schriftliche Anfrage 17/15389, S.11 unten)? a) Hat die BT-Berlin Transport wiederum Teile der an sie erteilten Aufträge an weitere Dritte vergeben oder hat sie dieses vor und wenn ja in welchem Umfang? b) Wie wird sichergestellt, dass in diesem Zuge der zwischen der BVG und BT-Berlin Transport vereinbarte Vergütungstarif eingehalten wird bzw. die FahrerInnen eine diesem Tarif vergleichbare Vergütung erhalten? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 703 2 Zu 2.: Aufträge für die Erbringung von Fahrdienstleis- tungen an die Berliner Verkehrsbetriebe – Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG AöR) – Tochtergesellschaft BT Berlin Transport GmbH: • 2012 72,67 Mio. EUR • 2013 72,53 Mio. EUR • 2014 65,75 Mio. EUR • 2015 60,61 Mio. EUR Aufträge für die Erbringung von Fahrdienstleistungen an andere Unternehmen: • 2012 25,40 Mio. EUR • 2013 26,75 Mio. EUR • 2014 26,07 Mio. EUR • 2015 20,60 Mio. EUR Zu 2 a): Nein Zu 2 b): Die BT Berlin Transport GmbH bezahlt ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag Nahverkehr Berlin (TV-N Berlin), genauso wie die BVG AöR selbst ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt. 3. Auf welche Dienstleistungen im Einzelnen mit jeweils welchem Auftragswert entfallen die in der Schrift- lichen Anfrage 17/15389, S. 11 unten genannten Aufträge („Sonst.“) von der BVG an Dritte mit einem Gesamtbudget von jährlich 39 Mio. EUR? a) Wie ist diese Auftragsvergabe jeweils erfolgt bzw. wie erfolgt diese (Auftrag, Ausschreibung, Vertragsart, Beginn und Dauer)? b) Wurden und werden bei diesen Aufträgen Vergü- tungen auf Niveau der Tarifbezahlung laut Berliner Aus- schreibungs- und Vergabegesetz (§ 1 Abs. 3 BerlAVG) und des Mindestlohns bezahlt bzw. wie wird deren Ein- haltung gewährleistet und überwacht? c) Welche der Aufgaben wurden oder werden mit Zeitarbeitskräften abgedeckt, für welche Dauer und seit wann wird hier bereits mit Zeitarbeitsfirmen gearbeitet? Zu 3.: Die in der Schriftlichen Anfrage 17/15389, S. 11, unten genannten Aufträge („Sonst.“) entfallen auf die Dienstleistungen Reinigungsleistungen in Höhe von jähr- lich durchschnittlich 22,5 Mio. EUR und die Sicherheits- leistungen inkl. Fahrausweiskontrollen in Höhe von jähr- lich durchschnittlich 16,5 Mio. EUR. Zu 3 a): Die Auftragsvergabe erfolgte mithilfe eines EU-Verfahrens, welches in einen Rahmenvertrag mündet (Beginn 2012 – 2014 mit Optionen bis 2016). Zu 3 b): Ja, der Mindestlohn wird bezahlt. Alle Forde- rungen des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegeset- zes sind zu 100% Bestandteil der Vertragsbedingungen der BVG AöR. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Prü- fung der Kalkulation des Angebotes auf Auskömmlichkeit der Angebotspreise zur Bezahlung des Mindestlohns. Zu 3 c): Der BVG AöR ist der Einsatz von Zeitar- beitskräften oder Zeitarbeitsfirmen für diese Leistungen nicht bekannt. 4. Für welche Aufgaben und jeweils in welchem fi- nanziellen Umfang wurden durch die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB) in den Haushaltsjahren 2014/2015, auch testweise, Personaldienstleister oder durch diese weitere Sub-Unternehmen beauftragt bzw. sollen noch dieses Jahr und in den Haushaltsjahren 2016/2017 voraussichtlich beauftragt werden? a) Wie ist diese Auftragsvergabe erfolgt bzw. wie soll sie erfolgen (Auftrag, Ausschreibung, Vertragsart, Beginn und Dauer)? b) Welche dieser Aufträge waren oder sind zustim- mungspflichtig durch Personal- oder Betriebsrat und wurden diese Zustimmungspflichten eingehalten? Falls nein, warum nicht? c) Wurden und werden bei diesen Aufträgen Vergü- tungen auf Niveau der Tarifbezahlung laut Berliner Aus- schreibungs- und Vergabegesetz (§ 1 Abs. 3 BerlAVG) und des Mindestlohns bezahlt bzw. wie wird deren Ein- haltung gewährleistet und überwacht? Zu 4.: Personaldienstleister und somit Arbeitnehmer- überlassungsverträge wurden ausschließlich für erkrankte und sich nicht mehr in der Lohnfortzahlung befindliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herangezogen. Eine Ausnahme bildet der Bereich IT-Dienste, in dem freie Stellen temporär durch Arbeitnehmerüberlassungen aus- gefüllt wurden. Im Detail stellt sich das für 2014 wie folgt dar: Geschäftsstelle Managementdirektor - 4 Monate - 18,4 TEUR Referat IT-Dienste - 2,5 Monate - 50,6 TEUR Referat Personalmanagement - ganzjährig - 28 TEUR Referat Einkauf/Beschaffung - 10 Monate - 41,7 TEUR Für das Haushaltsjahr 2015 laufen aktuell 4 Verträge: Geschäftsstelle Managementdirektor (Vertragsende der- zeit offen) Referat IT-Dienste (Vertragsende derzeit offen) Referat Mahnwesen (Vertragsende derzeit offen) Referat Personalmanagement (Vertragsende Mai 2015) Zu 4 a): Die gesuchten Arbeitsplatzprofile werden an 2-3 Personaldienstleister geschickt, die ihrerseits geeigne- tes und verfügbares Personal anbieten. Nach einer Aus- wahl werden kurzfristig Bewerbungsgespräche durchge- führt. Die Vertragsdauer wird an die Dauer der Krank- schreibung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters gekoppelt und entsprechend jeweils verlängert, wenn die nächste Krankschreibung eintrifft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 703 3 Zu 4 b): Die Mitbestimmungspflicht nach § 87 (1) Personalvertretungsgesetz (PersVG) wird eingehalten, sofern absehbar ist, dass der Einsatz die Dauer von 2 Monaten überschreiten wird. Zu 4 c): Die gesetzlichen Vorgaben werden eingehal- ten. Berlin, den 24. März 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Mrz. 2015)