Drucksache 17 / 15 705 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 04. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. März 2015) und Antwort Benutzung der Dienstwagen des Abgeordnetenhauses Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Über wie viele Dienstwagen verfügt das Abgeord- netenhaus zurzeit? 2. Wie oft wurden die Dienstwagen in der laufenden Legislaturperiode in Anspruch genommen? Bitte nach Jahr und Fraktionsvorsitzenden/ Senatsmitglied auf- schlüsseln. Zu 1. und 2.: Der Fuhrpark Berlin im Landesverwal- tungsamt stellt den Fraktionsvorsitzenden der im Abge- ordnetenhaus vertretenden Parteien aufgrund einer vor vielen Jahren vom Abgeordnetenhaus und dem Senat getroffenen Übereinkunft ein personengebundenes Fahr- zeug mit einer Fahrerin oder einem Fahrer zur Verfügung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordneten- haus von Berlin hat dabei auf ein personengebundenes Fahrzeug verzichtet und reicht stattdessen Taxiquittungen ein. Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus Berlin hat ebenfalls auf ein personengebundenes Fahrzeug verzich- tet. Die Präsidentin oder der Präsident sowie die Vizeprä- sidentinnen und Vizepräsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin erhalten ebenfalls durch den Fuhrpark ein Fahrzeug samt Fahrpersonal zu ihrer Verfügung. Die Gesamtzahl der Fahrzeuge für das Abgeordnetenhaus von Berlin beläuft sich daher auf sechs. Auch die Mitglieder des Senats und die Staatssekretä- rinnen und Staatssekretäre werden durch den Fuhrpark Berlin mit einem personengebundenen Fahrzeug samt Fahrpersonal ausgestattet. Die Gesamtzahl dieser Fahr- zeuge beträgt 33. Die personengebundenen Dienstkraftfahrzeuge wer- den den oben benannten Nutzungsberechtigten grundsätz- lich zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung zuge- wiesen und dabei in der Regel von einer Berufskraftfahre- rin/einem Berufskraftfahrer geführt. Die personengebun- denen Dienstkraftfahrzeuge dürfen von den Nutzungsbe- rechtigten, ggf. in Begleitung von Familienmitgliedern, für Privatfahrten innerhalb der Bundesrepublik in An- spruch genommen werden. Die Nutzung für Fahrten im Zusammenhang mit Erholungsurlaub ist nicht gestattet, ebenso wenig Privatfahrten außerhalb der Bundesrepub- lik. Die entsprechenden Steuerregelungen für Dienstfahr- zeuge finden Anwendung. Statistiken, an welchen Tagen die Nutzungsberechtigten die Dienstfahrzeuge nutzen, werden nicht geführt. Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)