Drucksache 17 / 15 710 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 10. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2015) und Antwort Einschränkung des Informationsrechts für Eltern in Lichtenberg? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die Außenstelle der Se- natsschulverwaltung in Lichtenberg eine Grundschule angewiesen hat, eine bereits geplante Informationsveran- staltung zum Thema Hortkonzeptionen und Möglichkei- ten von Kooperationsmodellen zwischen freien Trägern und dem öffentlichem Träger abzusagen? Zu 1.: Die regionale Schulaufsicht in Lichtenberg hat keine Grundschule angewiesen, eine Informationsveran- staltung zum Thema Kooperationsmöglichkeiten mit Trägern der freien Jugendhilfe abzusagen. Die koordinie- rende Erzieherin einer Schule hat die regionale Schulauf- sicht um Beratung hinsichtlich der Möglichkeiten einer Kooperation mit einem Träger der freien Jugendhilfe gebeten. Die Beratung erfolgte durch die Fachaufsicht für ergänzende Förderung und Betreuung. Eine Anweisung zur Einschränkung des Informationsrechtes für Eltern der Schule lässt sich daraus nicht ableiten. 2. Welche Gründe gibt es für die Einschränkung des Informationsrechts für Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher? Zu 2.: Da es keine Anweisung zur Absage einer In- formationsveranstaltung in Lichtenberg gibt, ist das In- formationsrecht auch in keiner Weise eingeschränkt. 3. Gibt es eine Gesetzesgrundlage, eine Verordnung oder Dienstanweisung, dass Grundschulen keine Informa- tionsveranstaltungen zu den genannten Themen durchfüh- ren dürfen? Zu 3.: Nein, es gibt keine normative Grundlage, durch die Informationsveranstaltungen zur Ganztagsschulent- wicklung unterbunden werden können. Schulen entschei- den eigenverantwortlich darüber, welche Informationen sie über die geplante Entwicklung des Ganztagsschulkon- zeptes für welchen Personenkreis für erforderlich halten. 4. Hält der Senat es nicht für sinnvoll, dass Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in den Grundschulen sich umfassend über Hortkonzeptio- nen informieren und austauschen dürfen, bevor verant- wortungsvoll eine Schulkonferenz Beschlüsse fassen kann? Zu 4.: Es ist nicht vorgesehen, ein Hortkonzept für ei- ne Ganztagsschule zu erstellen. Ganztagsschulen entfalten ihr Potenzial nur dann, wenn Unterricht und unterrichts- ergänzende Förderung und Betreuung, mit dem Ziel der besseren individuellen Förderung, miteinander verbunden werden. Das Ganztagsschulkonzept partizipativ zu entwi- ckeln und die Entwicklungsschritte mit allen schulischen Akteuren zu erörtern, ist die gute Praxis an den Schulen. Die Entscheidungs- und Anhörungsrechte der Schulkon- ferenz als oberstes Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung sind davon unberührt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 710 2 5. Ist die Aussage der Außenstelle in Lichtenberg zu- treffend, dass bei einem Kooperationsmodell zwischen freiem und öffentlichem Träger alle Erzieherinnen und Erzieher des öffentlichen Trägers nach 5 Jahren zum freien Träger wechseln oder die Schule, in der sie tätig sind, verlassen müssen? Zu 5.: Die regionale Schulaufsicht in Lichtenberg hat hierzu keine Aussagen gemacht. Der in der Fragestellung angesprochene Wechsel von der Arbeit mit öffentlichem Personal zu einer Kooperation mit einem Träger der freien Jugendhilfe soll einvernehmlich mit dem an der Schule tätigen öffentlichen Personal vollzogen werden. In Absprache mit den Beschäftigtenvertretungen wird daher über einen nachvollziehbaren Zeitraum die Möglichkeit einer Mischkooperation eingeräumt. Damit erhalten Er- zieherinnen und Erzieher des Landes Berlin, die aus ver- schiedensten Gründen die Schule nicht wechseln wollen, die Möglichkeit, mittelfristig an ihrer Schule zu bleiben. Der Übergang zur vollständigen Arbeit mit dem Personal des Trägers der freien Jugendhilfe erfolgt dann sukzessiv. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)