Drucksache 17 / 15 713 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 10. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2015) und Antwort »Heartbreak Hotel« – Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels (II) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die monatlichen Kosten, die das Land Berlin für Übernachtungen von Asylsuchenden in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben seit No- vember 2013 bis jetzt jeweils ausgegeben hat? (Bitte nach Monaten aufschlüsseln.) Zu 1.: Für vertragsfreie Einrichtungen und Hostels wurden im Jahr 2013 im November 189.508,07 Euro und im Dezember 150.225,40 Euro ausgegeben. Im Jahr 2014 wurden für Hostels insgesamt 6.020.383,96 Euro ausgegeben. Eine Aufstellung der Beträge nach Monaten liegt nicht vor und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand nachträglich erstellt werden. Im laufenden Jahr wurden bisher für Hostels im Janu- ar 1.779.573,89 Euro und im Februar 1.239.723,58 Euro ausgegeben. 2. Mit wie vielen Hostels hat das LAGeSo Gruppen- vereinbarungen zur Unterbringung von Flüchtlingen ge- schlossen? Zu 2.: Es bestehen neun Kontingentvereinbarungen. 3. Mit welchen Hostels hat das LAGeSo Gruppen- vereinbarungen geschlossen, mit welchem Platzkontin- gent und zu welchem Tagessatz (exklusive Vollverpfle- gung) jeweils? Zu 3.: Mit folgenden Hostels bestehen Kontingentver- einbarungen: Hotel/Hostel Platzkontingent Kostensatz in Euro (brutto) Tempelhofer Damm 124 44 32,00 (inkl. Vollverpflegung) Sophienstraße 19 22 36,50 (inkl. Vollverpflegung) Darüber hinaus bestehen noch Vereinbarungen mit folgenden Hostels: Hotel/Hostel Platzkontingent Kostensatz in Euro (brutto) Citadines Apart‘Hotel 30 25,00 Enjoy Hotel 100 30,00 Metropol Hostel Berlin 150 45,00 (inkl. Vollverpflegung) Pension/Hotel Stern 100 25,00 BB-Hotel 100 25,00 Hostel die Etage East 40 25,00 Hostel Hermsdorf 12 25,00 Weiterhin wurde mit der vertragsgebundenen Einrich- tung in der Chausseestraße auch ein Gruppenbelegungs- vertrag bis zur rechtskräftigen Klärung der Frage zur Nut- zungs-/Betriebsgenehmigung abgeschlossen. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf 280.317,50 Euro für 450 Plätze; der Kostensatz beträgt 20,48 Euro. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 713 2 4. Werden alle Hostels, mit denen das LAGeSo eine Gruppenvereinbarung zur Unterbringung von Flüchtlin- gen geschlossen hat, vorab begangen? Wenn nein, warum nicht? 5. Welche Standards legt das LAGeSo an Hostels o- der ähnliche Beherbergungsbetriebe an, die Asylsuchende gegen Gutschein unterbringen? Wo sind diese festge- schrieben (bitte beifügen) und wie werden diese über- prüft? 10. In welchen Fällen und auf welcher Rechtsgrundla- ge können das LAGeSo oder die Bezirke Begehungen in den zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben vornehmen? Zu 4., 5. und 10.: Die rechtliche Überwachung von Beherbergungsbetrieben obliegt den zuständigen Stellen der Bezirksverwaltungen. Unter anderem umfasst dies die hygienische und gesundheitliche Kontrolle auf der Grund- lage des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- dienst sowie die nutzungsrechtliche und brandschutz- rechtliche Überwachung auf der Grundlage der Bauord- nung. Eine Rechtsgrundlage für derartige Kontrollen durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LA- GeSo) gibt es nicht. Da es sich bei Hostels und vergleichbaren Objekten nicht um vertragsgebundene Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünfte handelt, die den in Berlin gel- tenden Qualitätsanforderungen unterliegen, sondern um Privatbetriebe des Hotelgewerbes, haben im Vorfeld bis- her keine Begehungen durch das LAGeSo stattgefunden. Künftig soll aber auch diese Form der Unterbringung in die Regelabläufe bei der Qualitätskontrolle durch die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) integriert wer- den. Hierfür wurde ein Fragenkatalog erarbeitet. Dieser wird an die Anbieterinnen und Anbieter verschickt. Nach dem Rücklauf entscheidet die BUL, ob eine Begehung vorgenommen wird oder bereits auf dieser Basis eine Absage erfolgen muss. Fragebogen und Begehung dienen künftig als Grundlage für die Entscheidung zur Belegung des Hostels. Darüber hinaus liegt eine zeitliche Planung des LAGeSo vor, wonach auch alle bereits genutzten Hostels einer „Überprüfung“ unterzogen werden (mittels Fragebogen und Begehung). 6. Das LAGeSo führt eine Liste mit Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben, die sich zur Unter- bringung von Asylsuchenden gegen Hostelgutschein bereit erklärt haben, und verteilt diese an Asylsuchende. Wie viele Hostels stehen derzeit auf dieser Liste und nach welchen Kriterien kommen Hostels auf diese Liste? Zu 6.: Es liegt keine Liste zur Weitergabe für die Un- terbringung von Asylsuchenden in Hostels vor. 7. Ist es zutreffend, dass das LAGeSo regelmäßig Hostelgutscheine nicht innerhalb von 14 Tagen eingelöst hat bzw. einlöst und es zu zahlreichen Beschwerden von Hostels und ähnlichen Beherbergungsbetrieben gekom- men ist? Zu 7.: Das LAGeSo strebt die termingerechte Beglei- chung der Rechnungen von Hostels für die Unterbringung von Asylbegehrenden an. Bedingt durch die sehr hohen Zuzugszahlen bei gleichzeitig begrenzten Personalres- sourcen konnte dies jedoch nicht in allen Fällen gewähr- leistet werden. Das LAGeSo unternimmt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten nachhaltige Anstrengungen, um derartige Verzögerungen zukünftig zu vermeiden. 8. Ist es zutreffend, dass zahlreiche Hostels und ähn- liche Beherbergungsbetrieben aufgrund der schlechten Zahlungsmoral des LAGeSo mittlerweile davon Abstand genommen haben, Asylsuchende gegen Hostelgutschein unterzubringen? Wenn ja, sieht der Senat hier Handlungs- bedarf, und wann wird er welche Maßnahmen ergreifen, um diesen Missstand zu beheben? Zu 8.: Ein derartiger Sachverhalt ist dem LAGeSo nicht bekannt. 9. In wie vielen Fällen hat das LAGeSo die Zusam- menarbeit (Belegungsstopp o.ä.) mit Hostels oder ähnli- chen Beherbergungsbetrieben eingestellt, weil ihm kon- krete Hinweise auf gravierende Missstände vorlagen? Zu 9.: Vom LAGeSo wurde die Zusammenarbeit mit einem Hostel aufgekündigt und ein Belegungsstopp aus- gesprochen sowie die Verlegung der untergebrachten Asyl-suchenden vorgenommen. Berlin, den 26. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)