Drucksache 17 / 15 720 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Kahlefeld (GRÜNE) vom 10. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. März 2015) und Antwort EHAP-Mittel für Berlin: Was? Wer? Wie? Wann? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bei welcher Senatsverwaltung liegt die Federfüh- rung für die Verwaltung und Vergabe der EHAP-Mittel der Förderperiode 2014-2010? Zu 1.: Die Zuständigkeit für den Europäischen Hilfs- fonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) liegt im Land Berlin bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen – Abteilung III - Integration . Die Verwaltung und Umsetzung des EHAP sowie die Vergabe der Mittel in Deutschland erfolgt auf Bundes- ebene durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les (BMAS). 2. Welche Senatsverwaltungen sind beteiligt und wie ist die Zusammenarbeit und Koordination der beteiligten Senatsverwaltungen gewährleistet? 3. Wie gewährleistet die Senatsverwaltung die Umset- zung des bottom up Ansatzes, das heißt, die Entwicklung der konkreten Angebote mit den Antragstellern, um – wie vom BMAS vorgegeben - sicherzustellen, dass im Rah- men des Operationellen Programms die Konzepte auf die Situation vor Ort abgestimmt sind? 4. Wie geschieht die Abstimmung mit den Migranten- selbstorganisationen – insbesondere mit den RomaSelbstorganisationen - und den im Bereich Wohnungslo- sigkeit (Unterstützungsschwerpunkt 2) bewährten den Trägern der Wohlfahrtspflege, um den Kontakt zu den Netzwerkstrukturen und den relevanten Akteuren von Anfang an zu nutzen? Zu 2. bis 4.: Da die Ausschreibung des EHAP durch das BMAS noch nicht erfolgt und die Kriterien dieser Ausschreibung noch nicht festgelegt sind, ist noch nicht abschließend festgelegt, welche Senatsverwaltungen be- teiligt werden. Beim Einzelziel 1 des EHAP: „Verbesserung des Zugangs von besonders benachteiligten EU-Zugewanderten zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems“ sollen neben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales insbesondere die besonders betroffenen Bezirke einbezogen werden. Beim Einzelziel 2: „Verbesserung des Zugangs von zugewanderten Kindern zu Angeboten der frühen Bildung und der sozialen Inklusion“ sollen neben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Bezir- ke einbezogen werden. Beim Einzelziel 3: „Verbesserung des Zugangs der wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen zu Beratungs- und Unterstützungsleistungen des regulären Hilfesystems“ sollen neben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales und insbesondere die besonders betroffenen Bezirke einbezogen werden. Die ressortübergreifende und bezirksoffene Len- kungsgruppe zur Umsetzung der Berliner Strategie zur Einbeziehung ausländischer Roma ist im Dezember 2014 über den EHAP unterrichtet worden. Insbesondere sollen nichtstaatliche Organisationen, die im Rahmen des Aktionsplans zur Einbeziehung aus- ländischer Roma gefördert werden, beteiligt werden. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen be- reitet im Benehmen mit den Bezirken für Berlin einen Kooperationsverbund mit nichtstaatlichen Organisationen für den Förderzeitraum 2016-2018 vor. Eine anschließen- de Weiterförderung 2019-2022 wird angedacht. Nach einer Vorabstimmung mit den am meisten betroffenen Bezirken prüft der Senat, einen Rahmenantrag für Berlin zu schreiben. 5. Welchen „Fahrplan“ gibt es? Wann ist mit der Ausschreibung zu rechnen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 720 2 Zu 5.: Das BMAS hat am 28.1.2015 folgenden Zeit- plan bekannt gegeben:  März/April 2015: Einrichtung des EHAPBegleitausschusses u.a. zur Genehmigung der Auswahlkriterien und Start Interessenbekundungs- verfahren (4 Wochen)  Mai/Juni 2015: Bewertung von Interessenbekundungen durch unabhängiges Institut (6 - 8 Wo- chen)  Juni/Juli 2015: Auswahl von förderwürdigen Interessenbekundungen und Antragstellung beim Bun- desverwaltungsamt (BVA) (6 Wochen)  August/September 2015: Antragsprüfung + Bewilligung durch BVA als Bewilligungsbehörde  ab September/Oktober 2015: Möglicher Förderbeginn EHAP-Projekte Laut BMAS zählen neben der Qualität der Anträge auch Lage und Bedarf zu den Auswahlkriterien. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. hat dem BMAS mitgeteilt, dass sie grundsätzlich an einer Förderung ab 1.1.2016 interes- siert ist. Berlin, den 24. März 2015 In Vertretung Barbara Loth Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)