Drucksache 17 / 15 728 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 10. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Investitionsnotwendigkeiten in der Berliner Justiz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist gegenwärtig schätzungsweise der In- vestitionsstau in der Berliner Justiz insgesamt? Zu 1. Nach der Überführung der Dienstgebäude der Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und der Justizvoll- zugsanstalten in das Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) hat die Berliner Immobilienma- nagement GmbH (BIM GmbH) Gebäudescans durchfüh- ren lassen. Dabei wurde der bauliche Zustand der einzel- nen Gebäude erfasst, bewertet und priorisiert. Danach besteht aktuell ein baulicher Sanierungsstau von 162 Mio. Euro bei den Gerichtsgebäuden und von 226 Mio. Euro bei den Justizvollzugsanstalten. Erforderliche Maßnah- men an sicherheitstechnischen Anlagen sind darin nicht enthalten. Zur Abarbeitung des Sanierungsstaus stehen im SILB jährlich Mittel in Höhe von 2,94 Mio. Euro für die Ge- richtsgebäude und 10,911 Mio. Euro für die Justizvoll- zugsanstalten zur Verfügung. Aus diesen Mitteln, die zur baulichen Unterhaltung der Liegenschaften eingesetzt werden, müssen auch die an sicherheitstechnischen Anla- gen erforderlichen Maßnahmen und kleinere Strukturän- derungen finanziert werden. Ggf. erforderliche Neubaumaßnahmen werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ver- antwortet. 2. Welche Investitionsmaßnahmen mit welchem Kos- tenumfang sind mit gegenwärtigem Stand im Einzelnen erforderlich, um die gegenwärtigen Infrastrukturen der Berliner Justiz auf dem aktuellen Niveau funktionsfähig zu halten? 3. Welche von diesen Investitionsmaßnahmen mit welchem Kostenumfang im Einzelnen sind aus Sicht des Senats mit welchen Jahresscheiben für die Doppelhaus- haltsperiode 2016/2017 abzusichern? 4. Welche von diesen Investitionsmaßnahmen mit welchem Kostenumfang im Einzelnen sind aus Sicht des Senats in welchen Jahresscheiben für die Jahre bis ein- schließlich 2020 abzusichern? 5. Welche dieser Investitionsmaßnahmen mit welchem Kostenumfang bzw. „Kostenrest“ sind aus Sicht des Senats ab 2021 abzusichern? 6. Auf welcher Sachgrundlage beruhen die Schätzun- gen zum Kostenumfang dieser Maßnahmen jeweils im Einzelnen? 7. Welche Investitionsmaßnahmen mit welchem Kos- tenumfang sind aus heutiger Perspektive erforderlich, um den notwendigen Ausbau der Infrastrukturen der Berliner Justiz voranzubringen? 8. Welche von diesen Investitionsmaßnahmen mit welchem Kostenumfang im Einzelnen sind aus Sicht des Senats in welchen Jahresscheiben für die Doppelhaus- haltsperiode 2016/2017 abzusichern? 9. Welche von diesen Investitionsmaßnahmen mit welchem Kostenumfang im Einzelnen sind aus Sicht des Senats in welchen Jahresscheiben für die Jahre bis ein- schließlich 2020 abzusichern? 10. Welche dieser Investitionsmaßnahmen mit wel- chem Kostenumfang bzw. „Kostenrest“ sind aus Sicht des Senats ab 2021 abzusichern? 11. Auf welcher Sachgrundlage beruhen die Schät- zungen zum Kostenumfang dieser Maßnahmen jeweils im Einzelnen? Zu 2. bis 11.: Da sich die vorstehenden Fragen auf die Planungsinstrumente der Haushaltsplanung und die Fi- nanzplanung beziehen, werden sie zusammengefasst beantwortet. Die Planungen orientieren sich am bestehen- den Sanierungsstau (vgl. Antwort zu 1.). Darüber hinaus machen veränderte Anforderungen, z. B. an einen moder- nen Justizvollzug strukturelle Anpassungen notwendig. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 728 2 Die Entwicklung der Gefangenenzahlen lässt sich nicht vorhersehen und erschwert die Planung. Die teilweise aus der Kaiserzeit stammenden Hafthäuser entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine menschenwür- dige Unterbringung. Dies wird auch durch entsprechende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Kammergerichts und des Landgerichts Berlin belegt. Beispielhaft seien hier die Teilanstalten I und III der Jus- tizvollzugsanstalt Tegel (vgl. auch die fortlaufende Be- richterstattung gegenüber dem Hauptausschuss, Rote Nummer 0178 ff.) und die Teilanstalt II der Justizvoll- zugsanstalt Moabit genannt. Insoweit erforderliche Inves- titionsmaßnahmen sind Gegenstand der gegenwärtigen Anmeldung zum Doppelhaushalt 2016/2017 und der Finanzplanung. Inwieweit diese Berücksichtigung finden können, bleibt den senatsinternen Abstimmungen und kommenden Haushaltsberatungen im Parlament vorbehal- ten. Berlin, den 27. März 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)