Drucksache 17 / 15 732 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 11. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Erinnerungsort lesbischer Geschichte retten – Gedenken an Hilde Radusch sicherstellen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass die Einebnung des Grabs der lesbischen Frauenrechtlerin, Widerstandskämp- ferin und Autorin Hilde Radusch nach Ablauf der Liege- zeit im Jahr 2014 nur durch das Engagement des Netz- werks „Miss Marples Schwestern“ vorerst verhindert werden konnte (vgl. „taz“ vom 26. Februar 2015) Zu 1.: Für das Grab der Frauenrechtlerin und lesbi- schen Aktivistin Hilde(gard) Radusch (1903-1994) auf dem Alten St.Matthäus-Friedhof in Berlin-Schöneberg, Großgörschenstraße 12, 10829 Berlin liegt der Senats- kanzlei seit dem 04. November 2014 ein Antrag auf An- erkennung als Ehrengrabstätte des Landes Berlin vor. Der Antrag enthält den Hinweis, dass sich für das Andenken an Hilde Radusch unter anderem das Netzwerk für Frau- engeschichte „Miss Marples Schwestern“ einsetze. 2. Welchen Wert misst der Senat dem Gedenken an die im Nationalsozialismus verfolgte Berliner Stadtver- ordnete Hilde Radusch und der Sichtbarkeit der Geschich- te lesbischer Frauen im Stadtbild bei? Zu 2.: Der Senat misst dem Gedenken an die im Nati- onalsozialismus verfolgten Berliner Stadtverordneten, unter ihnen Hilde Radusch, großen Wert bei. Auch die Erforschung, Ehrung und Anerkennung von Berliner lesbischen und transgeschlechtlichen Biografien sind dem Senat ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) hat sich der Senat nicht nur das Ziel der geschichtlichen Auf- arbeitung der Verfolgung von Lesben und Schwulen nach 1945 gesetzt, sondern auch, das Lebenswerk lesbischer, schwuler oder transgeschlechtlicher Menschen in der Öffentlichkeit stärker anzuerkennen. Zur Erinnerung an Hilde Radusch und aller anderen im Nationalsozialismus verfolgten Stadtverordneten, hat der Senat bereits 2003 die Sonderausstellung des Aktiven Museums „Vor die Tür gesetzt – Im Nationalsozialismus verfolgte Stadtverordnete und Magistratsmitglieder“ finanziert. Im Rahmen dieser Ausstellung wurden u.a. 32 „Biographie-Stühle“ geschaffen, die über das Leben und Werk verfolgter Stadtverordneter und Magistratsmitglieder informieren. Darüber hinaus wurde im Berliner Rathaus ein Terminal mit den Biographien und Fotos der 411 im Nationalsozia- lismus verfolgten Stadtverordneten und Magistratsmit- glieder sowie eine Wandgestaltung dauerhaft für die Öf- fentlichkeit installiert. Die 32 beispielhaften „BiographieStühle “ wurden nach dem Ende der Sonderausstellung auf verschiedene Bezirke in Berlin verteilt. Auch für Hilde Radusch gibt es einen solchen „biographischen Stuhl“; er wurde nach Ablauf der Sonderausstellung an das Regio- nalmuseum in Lichtenberg abgegeben und ist dort dauer- haft zugänglich. Die öffentliche Erinnerung an die ver- folgte Berliner Stadtverordnete Hilde Radusch war und ist also an mehreren Stellen in Berlin gegeben. 3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Erhalt dieses wichtigen Erinnerungsorts in der Geschichte lesbi- scher Frauen in Berlin dauerhaft sicherzustellen, ohne von ungewissem Spendenaufkommen engagierter Privatper- sonen (für Friedhofsgebühren und Grabpflege) abhängig zu sein? 4. Prüft der Senat die Möglichkeit, das Grab von Hil- de Radusch als einer Persönlichkeit, die sich um das Land Berlin besonders verdient gemacht hat, als Ehrengrabstät- te gemäß § 12, Abs. 6 FriedhofsG anzuerkennen? Zu 3. und 4.: Nach den Ausführungsvorschriften zu § 12 Abs. 6 Friedhofsgesetz (AV Ehrengrabstätten) vom 15. August 2007 (ABl. S. 2374) entstehen Ehrengrabstätten für Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten durch Beschluss des Senats (Abschnitt III, Nr. 5 AV Ehrengrab- stätten). Als Persönlichkeiten mit besonderen Verdiensten gel- ten Verstorbene, die hervorragende Leistungen mit engem Bezug zu Berlin vollbracht oder die sich durch ihr überra- gen-des Lebenswerk um Berlin verdient gemacht haben. Unabdingbar ist, dass das Andenken an die Persönlichkeit in der allgemeinen Öffentlichkeit fortlebt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 732 2 Der Senat prüft derzeit die Möglichkeit, das Grab von Hilde Radusch als Ehrengrabstätte anzuerkennen. Eine Beschlussempfehlung befindet sich derzeit in der Ressort- abstimmung. Wann die Entscheidung getroffen wird, kann zum jet- zigen Zeitpunkt nicht verbindlich gesagt werden, wahr- scheinlich aber noch im laufenden Kalenderjahr. Berlin, den 31. März 2015 Michael M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)