Drucksache 17 / 15 733 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 11. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Schmutziges Niederschlagswasser – schlagendes Argument gegen Badewasserqualität? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchem Ergebnis erbringen welche technischen Anlagen und natürliche Gegebenheiten bisher Reinigungsleistungen für den Zufluss von Nieder- schlagswasser aus dem Bezirk Lichtenberg über den Ru- schegraben und den Marzahn-Hohenschönhausener- Grenzgraben in Richtung Rummelsburger See? Antwort zu 1: Derzeit werden durch bestehende Anla- gen (Kanalnetz, Regenrückhaltebecken) keine nennens- werten Reinigungsleistungen erzielt. Frage 2: Welche Maßnahmen müssten ergriffen wer- den, um die Reinigungsleistung in dem Maße zu erhöhen, damit die Zielsetzungen aus der Europäische Wasserrah- menrichtlinie für den Rummelsburger See eingehalten werden? Antwort zu 2: Für den Rummelsburger See als stark verändertes Gewässer gilt das Ziel, das gute ökologische Potential gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Ein Maßnahmenkonzept wird erarbeitet, dieses wird für Ende 2017 erwartet. Grundsätzlich müssen effiziente Maßnah- men zur Verringerung des Stoffeintrags und seeinterne Maßnahmen ergriffen werden. Eine mindestens 50 %-ige Reduzierung der Stoffeinträge durch zentrale Maßnahmen der Regenwasserbehandlung ist anzustreben. Frage 3: Welchen zeitlichen Ablauf sehen diese Maß- nahmen vor? An welchen Verfahrensstellen ist die öffent- liche Beteiligung in welcher Form einbezogen? Antwort zu 3: Die Planung und Umsetzung der Maß- nahmen wird sich über die drei Bewirtschaftungszeiträu- me der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 erstrecken. Die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit wird ent- sprechend des Planungsfortschritts durch verschiedene Informationsangebote erfolgen. Frage 4: Welchen finanziellen Bedarf hat die Senats- verwaltung für die Realisierung dieser Maßnahmen ermit- telt? Welche Finanzierungsquellen werden zur Umset- zung dieser Maßnahmen herangezogen (EU, Bund, Land)? Antwort zu 4: Der Finanzbedarf kann heute noch nicht beziffert werden. Frage 5: Welchen Stellenwert hat der Fennpfuhlsee im Fennpfuhlpark für die Reinigungsleistung im Nieder- schlagswasserableitungssystem des Ruschegrabens? Frage 6: Wäre die Einleitung von Niederschlagswas- ser in den Fennpfuhlsee mit seiner Lage in der Naherho- lungsfläche Fennpfuhlpark nach den heute gültigen Richt- linien und Gesetzen noch genehmigungsfähig? Wenn ja, mit welchen Qualitätsanforderungen? Frage 7: Ist der Fennpfuhl auf Grund seiner Funktion im Rahmen der Niederschlagswasserableitung eher ein technisches Bauwerk oder ein natürliches Gewässer (bitte begründen)? Antwort zu 5, 6 und 7: Der Fennpfuhl ist ein Gewäs- ser und keine technische Anlage zur gezielten Regenwas- serbehandlung. Es gibt einen grundsätzlichen Konflikt zwischen den ökologischen Anforderungen an ein Kleingewässer wie den Fennpfuhl und der historisch gewachsenen Einleitung von Niederschlagswasser. Konkrete Informationen zu den ökologischen Beeinträchtigungen liegen dem Senat nicht vor, da der Fennpfuhl in der Zuständigkeit des Bezirkes liegt. Die Anforderungen an eine gewässerverträgliche Regenwasserbewirtschaftung können daher nicht benannt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 733 2 Frage 8: Wie und in welcher Verantwortung erfolgen die Untersuchungen der Wasserqualität und der Sedimen- tablagerungen in den Gewässern im gesamten Nieder- schlagswasserableitungssystem des Ruschegrabens? Wo werden die Erkenntnisse öffentlich zugänglich gemacht? Antwort zu 8: Es erfolgen aktuell keine Untersuchun- gen des Fennpfuhls. Aufgrund der Vielzahl von Kleinge- wässern in Berlin können nicht alle Gewässer im Routi- nemessprogramm des Landes erfasst werden. Frage 9: Welche Bewirtschaftungsziele nach Wasser- haushaltsgesetz liegen für den Fennpfuhlsee vor? Wer ist für deren Aufstellung verantwortlich und wie sollen diese erreicht werden? Wie erfolgt dazu die öffentliche Beteili- gung? Antwort zu 9: Für die Aufstellung von Bewirtschaf- tungszielen ist der Bezirk zuständig. Frage 10: Welche Maßnahmen wären erforderlich, um die Wasserqualität im Fennpfuhlsee in Richtung Badege- wässer nach EU-Badegewässerrichtlinie zu verbessern? Antwort zu 10: Dazu liegen dem Senat keine Erkennt- nisse vor. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)