Drucksache 17 / 15 734 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Wolf (LINKE) vom 11. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Rummelsburger See in Landeshand? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In Beantwortung einer Berichtsanfrage der Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch teilte das Bun- desministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit, dass der Bund bereits 1997 dem Land Berlin den Tausch des Rummelsburger Sees und zwei weiterer sehr kleiner Wasserstraßen gegen den Neuköllner Schifffahrtskanal angeboten habe. Das Land habe die schon begonnenen Vertragsverhandlungen allerdings nicht weitergeführt. Was waren die Gründe dafür, dass seitens des Landes die Verhandlungen nicht weitergeführt wurden? Antwort zu 1: Ein Tauschangebot des Bundes aus dem Jahr 1997 ist hier nicht bekannt. Mit Schreiben vom 05.08.1996 hat der Bund dem Land Berlin die Übernahme der Gewässer „Große Krampe“, „Gosener Graben“ und „Zehlendorfer Stichkanal“ angeboten. Ein Tausch wurde hierbei nicht erwähnt. Erst mit Schreiben vom 09.10.2000 hat das Land Berlin den Bund im Rahmen der weiteren Verhandlungen über die oben genannten Gewässer gebe- ten, auch ergänzende Bestandsänderungen weiterer Ge- wässer (z.B. Rummelsburger See, Neuköllner Schiff- fahrtskanal) zu überdenken. Zu den Ergänzungswünschen des Landes Berlin hat es seitens des Bundes keine Ant- wort gegeben. Die Übernahme der drei anderen oben genannten vom Bund angebotenen Gewässer wurde vom Land Berlin letztmalig mit Schreiben vom 14.01.2005 aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Frage 2: Das Bundesministerium für Verkehr teilte weiterhin mit, dass der Bund dem Land Berlin 2014 die Übergabe des Rummelsburger Sees erneut angeboten habe, eine Antwort des Landes sei aber bisher nicht er- folgt. Warum erfolgte bislang keine Antwort auf das An- gebot des Bundes? Beabsichtigt der Senat, auf das Ange- bot des Bundes zu reagieren? Wenn ja, bis wann ist mit einer Antwort zu rechnen? Wenn nein, warum beabsich- tigt das Land nicht, zu antworten? Antwort zu 2: Ein Angebot des Bundes aus dem Jahr 2014 liegt bei der zuständigen Senatsverwaltung nicht vor (eventuell wurde dieses vom Bund einer anderen Berliner Behörde zugestellt). Das letzte hier eingegangene Schrei- ben des Bundes zur Abgabe des Rummelsburger Sees an das Land Berlin stammt vom 19.03.2008. In diesem Schreiben fordert der Bund (WSD 1 Ost) vom Land Berlin im Falle einer Übernahme die Zahlung des vollen Markt- wertes des Flurstücks. Da der See zudem hochgradig kontaminiert und in Teilbereichen munitionsverseucht ist, hat das Land Berlin die Übernahme des Sees aus wirt- schaftlichen Gründen letztmalig am 31.03.2008 abge- lehnt. An diesem Sachverhalt hat sich bis heute nichts verändert. Frage 3: Das Bundesministerium für Verkehr erklärte, dass für die Abgabe des Sees einschließlich der Übertra- gung des Eigentums an das Land Berlin die Ablöserichtli- nien des Bundes gelten. Was würde dies konkret bedeu- ten? Antwort zu 3: Das bedeutet, dass das Land Berlin für die Übernahme des Rummelsburger Sees den vollen Marktwert bezahlen müsste. Hierbei werden die kapitali- sierten Kosten unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer ermittelt. Frage 4: Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat bei einer möglichen Übernahme des Rummelsburger Sees in Landeseigentum? Frage 5: Bei der Erstellung des Gewässerentwick- lungskonzepts für den Rummelsburger See muss gegen- wärtig die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bun- des als Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, und das Konzept bedarf darüber hinaus der Zustimmung des Bundes. Wäre es deshalb nicht sinnvoll, den Rummels- burger See in Landeseigentum zu übernehmen, da das Land dann seine Ziele in eigener Zuständigkeit umsetzen 1 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 734 2 könnte und keine Abstimmungen mit dem Bund erforder- lich wären? Antwort zu 4 und 5: Als Vorteile sind die Einnahmen aus den Nutzungsverträgen der am Wasser verpachteten Flächen zu nennen sowie geringe Zeiteinsparungen durch entfallende Abstimmungen, Genehmigungen oder Ver- waltungsvereinbarungen mit dem Bund. Nachteile würden durch die Übernahme der personel- len und finanziellen Aufwendungen entstehen welche bisher vom Bund zu tragen sind wie zum Beispiel der personelle Aufwand bei der Verpachtung der Wasserflä- chen, bei der Genehmigung und Überwachung der was- serbaulichen Anlagen Dritter im See, die personellen und finanziellen Aufwendungen im Rahmen der Verkehrssi- cherungspflicht mit regelmäßigen Peilungen und schiff- fahrtsbedingten Räumungen im See, die Kostentragung für die Munitionssuche und -bergung im Vorfeld sämtli- cher Maßnahmen bei Bauarbeiten und Sanierungsmaß- nahmen im See sowie die Kostentragung schifffahrtsbe- dingter Schäden an den Ufergrundstücken. Frage 6: Teilt der Senat die Aussage des Bundesver- kehrsministeriums, dass die Kosten zur Umsetzung des Gewässerentwicklungskonzepts in jedem Fall vom Land Berlin zu tragen sind? Antwort zu 6: Der Senat teilt die Aussage des Bun- desverkehrsministeriums, dass die Kosten zur Umsetzung des wasserwirtschaftlichen Gewässerentwicklungskon- zepts in jedem Fall vom Land Berlin zu tragen sind. Un- abhängig davon sind die unter Antwort zu 4 und 5 aufge- listeten personellen und finanziellen Aufwendungen vom Grundstückseigentümer zu tragen. Berlin, den 27. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)