Drucksache 17 / 15 737 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) und Sven Kohlmeier (SPD) vom 05. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch Berufsrichter und Staatsanwälte in Ber- lin II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Landes Berlin waren zum 1. Dezember 2014 an länder- übergreifende Fachobergerichte abgeordnet (z. B. Ober- verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Landesarbeitsge- richt Berlin-Brandenburg und Finanzgericht Berlin- Brandenburg)? Zu1.: Länderübergreifendes Fachobergericht Anzahl der abgeordneten Berufsrichterinnen und Berufsrichter des Landes Berlin Finanzgericht Berlin-Brandenburg 1 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg 1 Landesozialgericht Berlin-Brandenburg 2 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2 Diese Berufsrichterinnen und Berufsrichter haben während der Abordnung keine Verwaltungsaufgaben wahrgenommen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 737 2 2. Wie viele Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wa- ren zum 1. Dezember 2014 an andere Berliner Dienststel- len, länderübergreifende Gerichte und an Dienststellen, Behörden oder Organisationen außerhalb des Landes Berlin abgeordnet (bitte aufgegliedert nach den jeweiligen Dienststellen, Gerichten, Behörden und Organisationen)? Zu 2.: Anzahl Abgeordnetenhaus von Berlin 1 Bundesministerium der Justiz und für Ver- braucherschutz 2 Bundespräsidialamt 1 Deutscher Bundestag 1 Generalbundesanwalt bei dem Bundesgerichtshof 1 Justizvollzugsanstalt Tegel 1 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 12 3. Bei wie vielen der insgesamt am 1. Dezember 2014 abgeordneten Berliner Berufsrichterinnen und Berufsrich- ter findet eine Erstattung der Besoldung und der Folge- kosten statt (außerhalb des Geschäftsbereichs der Senats- verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz)? Zu 3.: Bei allen abgeordneten Berliner Berufsrichte- rinnen und Berufsrichtern außerhalb des Geschäftsbe- reichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz werden die Personal- und Folgekosten erstattet. Am 1. Dezember 2014 waren insgesamt 18 Richterinnen und Richter an eine Dienststelle außerhalb des Geschäfts- bereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbrau- cherschutz abgeordnet. 4. Bei wie vielen der insgesamt am 1. Dezember 2014 abgeordneten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten fin- det eine Erstattung der Besoldung und Folgekosten statt (außerhalb des Geschäftsbereichs der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz)? Zu 4.: Bei allen abgeordneten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten außerhalb des Geschäftsbereichs der Se- natsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz werden die Personal- und Folgekosten erstattet. Am 1. Dezember 2014 waren insgesamt 6 Staatsanwältinnen und Staatsan- wälte außerhalb des Geschäftsbereichs der Senatsverwal- tung für Justiz und Verbraucherschutz abgeordnet. 5. Auf welcher Rechtsgrundlage findet die Zurverfü- gungstellung von R-Stellen für Berufsrichterinnen und Berufsrichter statt, die an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz abgeordnet sind? Zu 5.: Die Abordnungen von Berliner Berufsrichterin- nen und Berufsrichtern erfolgt auf der Grundlage von § 37 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Die stellen- wirtschaftliche Behandlung der Planstellen der abgeord- neten Richterinnen und Richter richtet sich nach § 49 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung i. V. m. Nr. 1.4 Aus- führungsvorschrift zu § 49 der Landeshaushaltsordnung. Berlin, den 27. März 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)