Drucksache 17 / 15 740 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Personalentwicklung in der Berliner Verwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie entwickelt sich die Anzahl der Mitarbeiter in der Berliner Verwaltung seit dem Jahr 2000 (bitte aufge- schlüsselt nach Jahren, Senatsverwaltungen und Bezir- ken)? Zu 1.: Eine Betrachtung des Personalbestandes von Senatsverwaltungen und Bezirken über diesen langen Zeitraum ergibt aus Sicht des Senats keine sinnvollen Ergebnisse. So existierten vor der Bezirksgebietsreform zum 1.1.2001 noch 23 statt 12 Bezirke. Darüber hinaus wurden im Jahr 2005 die Kindertagesstätten – deren Personalbestand zuvor bei den Bezirken abgebildet war – durch Bildung der Kindertagesstätte-Eigenbetriebe (Kita- Eigenbetriebe) ausgegliedert. Dadurch wurde der Perso- nalbestand der Bezirke in erheblichem Umfang reduziert, was aber faktisch lediglich als organisatorische Änderung und nicht als Einsparung im Personalbereich anzusehen war. Insofern erscheint es sachgerecht, den Personalbe- stand ab dem Zeitpunkt der Ausgliederung der Kinderta- gesstätten ab 2006 zu betrachten. Insgesamt hat sich der Personalbestand in Hauptver- waltung und Bezirken in diesem Zeitraum wie folgt ent- wickelt: Beschäftigte im Januar … Bereich 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Hauptverwaltung 96.780 95.394 94.207 92.685 91.768 90.418 89.829 89.28 89.406 Bezirke 28.072 26.451 25.257 24.715 24.117 23.799 23.564 23.043 22.106 Zusammen 124.852 121.845 119.464 117.400 115.885 114.217 113.393 112.324 111.512 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 740 2 Einzelplan- und bezirksspezifische Daten in der gewünschten Form liegen dem Senat ab dem Jahr 2009 vor. Diese stellen sich wie folgt dar: Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Januar … Bereich 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - 370 364 363 359 371 426 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 27.366 27.492 27.569 27.394 27.249 27.354 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 9.385 9.445 9.492 9.530 9.467 9.358 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 1.649 1.608 1.592 632 604 609 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 34.290 34.059 33.734 34.470 34.466 35.367 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 725 717 718 1.452 1.435 1.432 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 1.501 1.479 1.476 1.726 1.690 1.875 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und For- schung 359 358 371 365 363 373 Senatsverwaltung für Finanzen 7.257 7.119 6.922 6.831 6.802 7.244 Zentrales Personalüberhangmanagement/EZeP (Kapitel 2809, ab DHH 2014/2015 Kapitel 1599) 3.168 2.470 2.028 1.560 1.296 458 Summe Hauptverwaltung 86.070 85.110 84.264 84.319 83.742 84.495 Bezirksamt 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Mitte 2.694 2.538 2.499 2.352 2.298 2.291 Friedrichshain-Kreuzberg 1.825 1.790 1.778 1.784 1.743 1.693 Pankow 2.147 2.038 2.038 2.055 2.038 2.046 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.998 1.954 1.903 1.866 1.845 1.708 Spandau 1.416 1.412 1.400 1.392 1.389 1.372 Steglitz-Zehlendorf 1.720 1.714 1.773 1.738 1.713 1.628 Tempelhof-Schöneberg 1.836 1.765 1.697 1.732 1.678 1.620 Neukölln 1.663 1.633 1.620 1.601 1.638 1.584 Treptow-Köpenick 1.721 1.668 1.668 1.673 1.636 1.604 Marzahn-Hellersdorf 1.783 1.733 1.705 1.716 1.669 1.595 Lichtenberg 1.872 1.837 1.857 1.886 1.856 1.799 Reinickendorf 1.523 1.495 1.474 1.452 1.444 1.377 Summe Bezirke 22.197 21.578 21.411 21.246 20.945 20.316 zusammen 108.268 106.688 105.675 105.565 104.687 104.811*) Quelle: Grundlage für die in Antwort zu Frage 1 aufgenommenen Angaben zur Personalstruktur sind Veröffentlichungen und Sonderauswertungen der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen *) Umgliederung der Schulsekretärinnen bzw. der Schulsekretäre (=678 VZÄ) von den Bezirken zur Hauptverwaltung Dabei ist zu beachten, dass hier zur Vereinfachung ausschließlich die derzeit gültigen Ressortbezeichnungen verwendet wurden. Größere Verwerfungen im Personal- bestand der Senatsverwaltungen sind auf den neuen Ress- ortzuschnitt nach Beginn der 17. Legislaturperiode zu- rückzuführen (insbesondere zwischen den Senatsverwal- tungen für Arbeit, Integration und Frauen sowie für Ge- sundheit und Soziales). 2. Wie entwickelt sich die Anzahl der Mitarbeiter, die voraussichtlich in den Jahren 2015 bis 2020 in den Ruhe- stand gehen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Senats- verwaltungen und Bezirken)? Zu 2.: Die Prognose der bis zum Jahr 2020 voraus- sichtlich ausscheidenden Dienstkräfte in den Senatsver- waltungen und Bezirken kann den als Anlage beigefügten Tabellen entnommen werden. 3. Wie bewertet der Senat diese Entwicklung, wie bewertet der Senat die Tatsache, dass der Personalabbau vorrangig in den Bezirken stattgefunden hat und nur zu einem geringen Anteil in den Senatsverwaltungen und wird hieraus ein Handlungsbedarf abgeleitet, wenn ja welcher? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 740 3 Zu 3.: Bei einer bloßen Betrachtung der Zahlen er- scheint der von den Bezirken vorgenommeine Personal- abbau zwar auf den ersten Blick deutlich höher. Dennoch trifft die Annahme, dass die Bezirke im Verhältnis zur Hauptverwaltung überproportional belastet wurden, nicht zu. Zu allererst ist zu berücksichtigen, dass die Schulsek- retärinnen bzw. Schulsekretäre (rd. 680 VZÄ) zum 1.1.2014 von den Bezirken zur Hauptverwaltung umge- gliedert worden sind. Somit erklärt sich der „Sprung“ sowohl bei den Bezirken als auch der Hauptverwaltung und stellt somit keine Einsparung bei den Bezirken dar. Bei dem Vergleich muss weiter berücksichtigt wer- den, dass der weitaus größere Personalbestand, der mit unmittelbar auf die Bevölkerung gerichteten Tätigkeiten befasst ist, nicht den Bezirken, sondern der Hauptverwal- tung zugeordnet ist. Zum Bereich der Hauptverwaltung gehört das folgende Personal:  rd. 35.300 Vollzeitäquivalente (VZÄ) im Bereich der Berliner Schulen  rd. 21.000 VZÄ im Bereich der Polizei (ohne Servicebereiche )  rd. 3.000 VZÄ im Bereich der Berliner Feuerwehr (ohne Servicebereiche)  rd. 800 VZÄ in den Bereichen Personenstandsund Einwohnerwesen, Ausländerbehörde sowie Kfz-Zulassungswesen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten  rd. 6.300 VZÄ an Gerichten und Staatsanwaltschaften  rd. 6.200 VZÄ in den Finanzämtern Somit handelt es sich um insgesamt rd. 72.800 VZÄ, die den „bürgernahen Bereichen“ in der Hauptverwaltung zuzuordnen sind. Sicherheitspolitisch sensible Bereiche wie Polizeivoll- zug, Feuerwehrvollzug und Gerichte sowie der schüler- zahlenabhängige Bereich der Berliner Schule sind seit vielen Jahren von Einsparungen ausgenommen; ver- gleichbares gilt für den für die Einnahmeerzielung des Landes Berlin besonders relevanten Bereich der Finanz- ämter. Darüber bestand auch stets politischer Konsens im Senat und im Abgeordnetenhaus von Berlin. Der für die Umsetzung von Einsparvorgaben in Be- tracht kommende Bereich der Hauptverwaltung ist also tatsächlich geringer als der Personalbestand der Bezirke. Im Jahr 2014 liegt der grundsätzlich für Einsparungen in Betracht kommende Personalbestand der Hauptverwal- tung bei rd. 16.600 VZÄ und damit unter dem noch be- stehenden Personalbestand der Bezirke. Im Hinblick auf die „wachsende Stadt“ wurde unter Beteiligung der Bezirke eine Arbeitsgruppe gegründet, die die sich ergebenden Mehrbedarfe aufgrund des Be- völkerungswachstums produktscharf ermittelt. Die Er- gebnisse werden derzeit abgestimmt. Darüber hinaus hat der Senat für durch neue Aufgaben entstehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand in den Bezir- ken (z.B. Trinkwasserschutzverordnung, Zweckentfrem- dungsverbotsverordnung etc.) Zugänge im Umfang von rd. 300 VZÄ bereits genehmigt. 4. Wie viele Auszubildende sind mit Abschluss ihrer Ausbildungen in Senatsverwaltungen und Bezirken für den mittleren Dienst unbefristet und befristet seit dem Jahr 2000 vom Land Berlin übernommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Senatsverwaltungen und Bezirken und Zeitraum der Befristungen)? Zu 4.: Derart detaillierte Zahlen für den gesamten Zeitraum liegen dem Senat nicht vor. Die Antwort be- schränkt sich daher auf den Zeitraum der Jahre 2011 bis 2014. Dabei sind die in der nachfolgenden Tabelle ge- nannten „unbefristeten Übernahmen“ zum Teil auch solche , die nach vorheriger befristeter Beschäftigung befolg- ten. In den Jahren 2009 und 2010 war ein Einstellungs- kontingent von 40 bzw. 60 tariflichen Nachwuchskräften vorgesehen. Davon entfielen im Jahr 2009 24 auf die Bezirke (2 pro Bezirk) und 16 auf die Hauptverwaltung, wo eine Vermittlung überwiegend in die nachgeordneten Bereiche (Landesverwaltungsamt Berlin, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin) erfolgte. Im Jahr 2010 war die Zahl auf 3 pro Bezirk und 24 für die Hauptverwaltung erhöht worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 740 4 In den Jahren 2011 bis 2014 haben sich die Zahlen wie folgt entwickelt: I. Befristet Jahr Bereich 2011 2012 2013 2014 Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - 1 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 37 45 36 47 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (im Jahr 2012 vorerst befristete Einstellung von 63 ehem. Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärtern mit d. Ziel späterer Verbeamtung) 76 36 22 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 15 1 2 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 0 10 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 3 8 18 18 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 8 13 11 6 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung 3 1 1 4 Senatsverwaltung für Finanzen (vorerst befristete Einstellung nach der Steuerausbildung mit dem Ziel späterer Verbeamtung) 17 37 66 Summe Hauptverwaltung 66 160 141 176 Bezirksamt Mitte 17 17 28 20 Friedrichshain-Kreuzberg 13 15 26 13 Pankow 10 8 15 21 Charlottenburg-Wilmersdorf 6 9 15 12 Spandau 9 11 24 10 Steglitz-Zehlendorf 7 14 5 8 Tempelhof-Schöneberg 9 19 25 5 Neukölln 12 17 13 17 Treptow-Köpenick 16 9 8 8 Marzahn-Hellersdorf 15 16 14 15 Lichtenberg 13 14 21 18 Reinickendorf 9 9 13 8 Summe Bezirke 136 158 207 155 Zusammen 202 318 348 331 I. Unbefristet Jahr Bereich 2011 2012 2013 2014 Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - 1 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2 75 37 38 Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz 12 38 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 5 1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft 4 1 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales 2 4 5 7 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 0 1 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung 1 1 1 Senatsverwaltung für Finanzen Summe Hauptverwaltung 14 80 57 86 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 740 5 Bezirksamt Mitte 3 4 5 2 Friedrichshain-Kreuzberg 3 4 5 6 Pankow 3 9 9 12 Charlottenburg-Wilmersdorf 3 4 1 9 Spandau 3 3 9 10 Steglitz-Zehlendorf 3 1 7 4 Tempelhof-Schöneberg 3 4 11 22 Neukölln 3 13 14 8 Treptow-Köpenick 4 8 4 8 Marzahn-Hellersdorf 3 2 2 6 Lichtenberg 3 4 10 12 Reinickendorf 3 8 4 10 Summe Bezirke 37 64 81 109 Zusammen 51 144 138 195 Befristete und unbefristete Verträge zusammen 253 462 486 526 Seit dem Jahr 2012 berichtet der Senat dem Hauptaus- schuss regelmäßig über die unbefristete und befristete Übernahme von Auszubildenden (Rote Nr. 0441 vom 03.04.2012, Rote Nr. 0441 vom 26.03.2013, zuletzt Rote Nr. 1434 vom 04.03.2014). 5. Wie bewertet der Senat diese Entwicklung im Hinblick auf die demografische Entwicklung innerhalb der Verwaltung und wird hieraus ein Handlungsbedarf abgeleitet, wenn ja welcher? Zu 5.: Wie die Zahlen erkennen lassen, ist die Zahl der nach Abschluss der Ausbildung angebotenen Verträge in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Dies ist auch dem Bewusstsein des Senats und aller Verwaltungen geschuldet, dass es angesichts des demografischen Wan- dels vermieden werden muss, gut ausgebildetes Personal nach Abschluss der Ausbildung zu verlieren. Aus diesem Grund hat der Senat am 20.01.2015 be- schlossen, dass bestehende Zeitverträge, die mit Ausbil- dungsabsolventinnen und Ausbildungsabsolventen des Vorjahres abgeschlossen wurden, bei persönlicher Eig- nung nunmehr sofort entfristet werden sollen, auch wenn ggf. aktuell noch kein adäquates dauerhaftes Aufgaben- gebiet zu besetzen ist. Die stellenwirtschaftlichen Voraus- setzungen werden ggf. vorübergehend im Rahmen der Haushaltswirtschaft bzw. mit der Aufstellung des Dop- pelhaushalts 2016/2017 geschaffen. Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs 2015 sollen bei einer Abschlussnote von mindestens 3,49 sowie persönlicher Eignung ebenfalls sofort unbefristet einge- stellt werden. Der Abschluss der unbefristeten Verträge soll im Vor- griff auf den für kommende Jahre erwarteten Bedarf vor- ab erfolgen. 6. Wie viele Absolventen verwaltungstechnischer Studiengänge Berlins mit dem Ziel der Laufbahnbefähi- gung haben im Jahre ihres Abschlusses eine Anschlussbe- schäftigung in Senatsverwaltungen und Bezirken erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Senatsverwaltungen und Bezirken)? Zu 6.: Als landesweite Einstellungsbehörde von Nach- wuchskräften in das Beamtenverhältnis auf Probe im Laufbahnzweig des allgemeinen nichttechnischen Ver- waltungsdienstes sind seit dem Jahr 2008 in der Lauf- bahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, folgende Einstellun- gen erfolgt: 2008 und 2009 jeweils 51 Nachwuchskräfte, (davon 2009 1 Tarifbeschäftigter) 2010 wurden 30 Nachwuchskräfte auf Beamte auf Probe 2011 50 Nachwuchskräfte 2012 55 Nachwuchskräfte, ( davon 2 als Tarifbeschäftig- te) 2013 64 Nachwuchskräfte, ( davon 1 als Tarifbeschäftig- te) 2014 98 Nachwuchskräfte, ( davon 2 als Tarifbeschäftig- te) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 740 6 Wie viele Absolventinnen und Absolventen verwal- tungstechnischer Studiengänge Berlins mit dem Ziel der Laufbahnbefähigung im Jahre ihres Abschlusses bei den Senatsverwaltungen/ in den Bezirken eine Anschlussbe- schäftigung erhalten haben, kann wegen fehlender Daten- lage nicht beantwortet werden. Berlin, den 23. März 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)