Drucksache 17 / 15 741 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 09. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Wann ist die Geschäftsführung der Messe Berlin GmbH wieder vollständig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu welchem Termin wurde der Vertrag mit der zweiten Geschäftsführerin der Messe Berlin GmbH aufge- löst? 2. Welche Konditionen wurden der Vertragsauflö- sung zugrunde gelegt? Zu 1. und 2.: Termine und Konditionen in Zusam- menhang von Vertragsauflösungen sind aufgrund ihres Charakters der Personaleinzelangelegenheit vertraulich. Die ausweispflichtigen Angaben hinsichtlich der Bezüge einzelner Mitglieder der Geschäftsführung werden im Übrigen im Geschäftsbericht bzw. im Jahres- und Kon- zernabschluss der Messe Berlin veröffentlicht. 3. Wer übernimmt bis zur Neubesetzung die Aufga- ben der zweiten Geschäftsführung und wie werden Ge- schäftsführungsbeschlüsse herbeigeführt? Zu 3.: Seit der Abberufung der Geschäftsführerin Frau Ingrid Maaß zum 28. November 2014 ist Herr Dr. Chris- tian Göke alleiniger Geschäftsführer. 4. Wann, in welcher Form und durch wen erfolgt(e) die Neuausschreibung der Stelle der zweiten Geschäfts- führung? Zu 4.: Die Ausschreibung der Stelle der zweiten Ge- schäftsführung ist noch nicht erfolgt. Der Aufsichtsrat der Messe Berlin nimmt diesbezüglich - wie in der Vergan- genheit - professionelle externe Beratung in Anspruch. 5. Wie stellt der Senat sicher, dass dabei den Vorga- ben des Landesgleichstellungsgesetzes entsprochen wird? Zu 5.: Das Auswahlverfahren wird vom Aufsichtsrat durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, For- schung und Technologie hat auf die Vorgaben des Lan- desgleichstellungsgesetzes explizit hingewiesen. 6. Ist geplant, im Zuge der Neubesetzung der Stelle auch eine Veränderung der Ressortzuständigkeiten und/oder des Organisationsplans vorzunehmen? Wenn ja, in welcher Form? Zu 6.: Im Zuge der Neubesetzung sind grundsätzlich Veränderungen der Ressortzuständigkeiten in der Ge- samtgeschäftsführung möglich. Inwieweit und in welcher Form es zukünftig bezüglich der Ressortzuständigkeiten konkret zu Veränderungen kommen wird, kann erst im Zusammenhang mit der Bestellung einer neuen Ge- schäftsführerin oder einem neuen Geschäftsführer ent- schieden werden. Der Organisationsplan wird dement- sprechend gegebenenfalls angepasst. 7. Wann ist mit dem Abschluss des Ausschreibungs- verfahrens zu rechnen und wann mit der Neubesetzung der Stelle? Zu 7.: Die Geschäftsführung wird durch den Auf- sichtsrat bestellt. Erfahrungsgemäß ist mit einem mehr- monatigen Verfahren ab der Ausschreibung zu rechnen. Berlin, den 19. März 2015 In Vertretung Henner B u n d e ....................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Mrz. 2015)