Drucksache 17 / 15 743 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 09. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Wird Berlin Leuchtturm für Smart City? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bis zu welchem Termin kann sich Berlin im EU- Wettbewerb um den „Smart-City-Leuchtturm“ bewerben? Ist gesichert, dass der Zeitplan für die Abgabe der Bewer- bung eingehalten werden kann? Zu 1.: Berlin wird sich gemeinsam mit Paris und Bo- logna als Leuchtturm auf den SCC 1-2015 Call im Rah- men von Horizon2020 bewerben. Die Frist zur Einrei- chung der Bewerbung endet am 05. Mai 2015 um 17 Uhr. Das Konsortium wird in seiner Antragserarbeitung durch InnoZ/ICLEI unterstützt und folgt einem sog. Milestones and task traker, der alle relevanten Aufgaben und Fristen beinhaltet und entsprechend aktualisiert. 2. Welche Voraussetzungen muss Berlin erfüllen, um sich bewerben zu können? 3. Wann wird der Masterplan Smart City Berlin fer- tiggestellt sein und wer schreibt diesen? Wie wird dieser in der (Fach-)Öffentlichkeit diskutiert und wie lautet der Zeitplan der Senatsbefassung? Zu 2. und 3.: Um sich bewerben zu können, muss ein Konsortium von 2-3 sog. Leuchttürmen gegründet wer- den. Dies ist mit Bologna und Paris geschehen. Berlin ist der Konsortialführer. Darüber hinaus sieht die Europäi- sche Kommission etwa 2-3 follower Cities, die einzelne Lösungen der Leuchttürme adaptieren, vor. Hier sind Posen und Tel Aviv (als assoziiertes Mitglied) bereits gesetzt und das Konsortium ist in Gesprächen mit Zagreb, Vilnius und Alamada, um ein möglichst ausgewogenes geographisches Verhältnis zu gewährleisten. Darüber hinaus bedarf es für jede Stadt einer Smart City Strategie. Diese wird derzeit vom Senat erarbeitet. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Leuchttürme in ihrem Antrag die sogenannten Smart City Elemente – Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, CO²-freie Mobi- lität und IKT (Informations- und Kommunikationstechno- logie) - in konkreten, bereits grundfinanzierten und quar- tiersbezogenen Sanierungsvorhaben weiterentwickeln, marktreif umsetzen sowie eine stadtweite Skalierung der entwickelten Lösungen einleiten. Die in den Projektvorhaben innovativ integrierten Lö- sungen sollen von den Städten langfristig im Rahmen der Stadtentwicklung umgesetzt bzw. repliziert werden. Die Projektvorschläge müssen sich auf konkrete Ziele der Stadtentwicklung beziehen und Vorhaben von hinrei- chender Größenordnung aufweisen. 4. Wo genau verläuft die „smarte Achse“ und welche Stadtquartiere sollen hierzu „intelligent vernetzt“ werden? 5. Ist vorgesehen, das Gebiet um den Klausenerplatz, das bereits über ein Klimaschutzkonzept und ein gut funk- tionierendes Netzwerk verfügt, an dem Projekt zu beteili- gen und wenn ja, wie im Einzelnen? Zu 4. und 5.: Grundsätzlich verläuft die smarte Achse vom Norden in den Süden. Wichtiger Ankerpunkte sind der Flughafen Tegel, der TU-Campus und die City West, die Schöneberger Linse sowie die Gartenstadt in Marien- felde. Bis zur Antragseinreichung am 05. Mai 2015 haben alle im Konsortium Beteiligten ein Non-Disclosure- Agreement verabredet. Demnach dürfen die konkreten Projektansätze sowie die genaue Gebietskulisse derzeit nicht kommuniziert werden Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung Guido B e e r m a n n ................................................................. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)