Drucksache 17 / 15 744 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Nicole Ludwig (GRÜNE) vom 09. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. März 2015) und Antwort Wer setzt das neue Berliner Gesetz zur Schaffung von Immobilien- und Standortgemein- schaften (BIG) um? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form hat der Senat die Bezirks- ämter über die Umsetzung des „Berliner Immobilien- und Standortgemeinschaftsgesetz“ (BIG) informiert? Antwort zu 1: Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz hat das BIG 1 -Gesetz am 06.11.2014 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Darüber hinaus haben die Senatsverwaltungen für Stadtentwick- lung und Umwelt sowie für Wirtschaft, Technologie und Forschung Vertreterinnen und Vertreter der Stadtpla- nungsämter sowie der Wirtschaftsförderungsabteilungen der Bezirksämter im Rahmen regelmäßig stattfindender Fachrunden über das Inkrafttreten des Gesetzes infor- miert. Frage 2: Liegt eine Verwaltungsvorschrift zum Um- gang mit dem neuen Gesetz vor und wenn ja, welche Informationen enthält sie im Einzelnen? Antwort zu 2: Eine Verwaltungsvorschrift zum Berli- ner BIG-Gesetz liegt nicht vor. Eine Recherche in den anderen Bundesländern mit vergleichbaren Gesetzen zu Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISG) zeigt, dass auch dort keine Verwaltungsvorschriften vorliegen. Zur Konkretisierung und Erläuterung des Berliner BIG- Gesetzes bietet es sich an, wie in den anderen Bundeslän- dern einen Handlungsleitfaden sowie verschiedene Merk- blätter für die einzelnen Zielgruppen des Gesetzes zu erstellen. Ein solcher Leitfaden ist bei Bedarf flexibel zu erweitern oder anzupassen. 1 Berliner Immobilien- und Standortgemeinschaftsgesetz Frage 3: Welches Ressort ist in den Bezirksämtern für die Annahme von Anträgen zur Errichtung einer Immobi- lien- oder Standortgemeinschaft zuständig und ist diese Zuständigkeit berlinweit einheitlich? Antwort zu 3: Die Zuständigkeit regeln die Bezirks- ämter in eigener Verantwortung auf Basis insbesondere der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO), des Allge- meinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) und des Bezirks- verwaltungsgesetzes (BezVwG). Eine berlinweit einheit- liche Zuständigkeit für ISG in den Bezirksämtern wäre zu begrüßen. Frage 4: Wie wurde bzw. wird das neue Gesetz seitens des Senats in der Zielgruppe bekannt gemacht und wurde ein Leitfaden für Interessenten entwickelt? Antwort zu 4: Ein Leitfaden für die Zielgruppen – insbesondere Bezirksämter und ISG-Gründungsinitiativen – wird derzeit federführend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitet und der Öf- fentlichkeit nach Fertigstellung in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Berlin, den 24. März 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)