Drucksache 17 / 15 745 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 11. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2015) und Antwort Altersarmut in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Altersrenten in Berlin (Ost und West) seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Geschlecht auflisten)? 2. Wie haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge der Erwerbsminderungsrenten in Berlin (Ost und West) seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Geschlecht auflisten)? Zu 1. und 2.: Die durchschnittlichen Zahlbeträge der Alters- und Erwerbsminderungsrenten in Berlin sind in den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 dargestellt. Zu be- rücksichtigen ist in diesem Zusammenhang die geringe Aussagekraft dieser Zahlbeträge zur Beurteilung der kon- kreten Einkommenssituation der Rentnerinnen und Rent- ner, weil hierbei Hinterbliebenenrenten aus der gesetzli- chen Rentenversicherung und weitere Einkommensquel- len (z. B. Alterseinkommen aus berufsständischen Ver- sorgungswerken, der Beamtenversicherung, Betriebsren- ten oder auch Zins- und Mieteinnahmen oder Ähnliches) sowie der Kontext des Gesamthaushalts, in dem die Rent- nerinnen und Rentner leben, nicht einbezogen sind. Tabelle 1: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort (hier: Berlin) der Rentenempfängerin oder des Rentenemp- fängers in vollen Euro – Renten wegen Alters im Zeitraum 2000 bis 2013: Jahr Frauen Männer Berlin (West) Berlin (Ost) Berlin (West) Berlin (Ost) 2000 586 693 1.023 1.136 2001 603 714 1.033 1.156 2002 619 738 1.045 1.183 2003 627 749 1.043 1.183 2004 625 748 1.026 1.161 2005 626 750 1.014 1.143 2006 626 750 997 1.133 2007 629 754 989 1.123 2008 635 761 986 1.123 2009 656 794 1.003 1.152 2010 658 797 994 1.141 2011 664 806 991 1.139 2012 680 827 1.004 1.153 2013 683 854 998 1.173 Datenquelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand - Rentenversicherung in Zeitreihen 2014 Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Altersren- ten in Deutschland beim Rentenzugang insgesamt lag im Jahr 2013 bei 546 Euro für Frauen und bei 913 Euro für Männer. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag beim Rentenbestand lag in Deutschland insgesamt im Jahr 2013 bei 562 Euro für Frauen und 1.020 Euro für Männer. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 745 2 Tabelle 2: Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag nach Wohnort (hier: Berlin) der Rentenempfängerin oder des Rentenemp- fängers in vollen Euro – Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Zeitraum 2000 bis 2013: Jahr Frauen Männer Berlin (West) Berlin (Ost) Berlin (West) Berlin (Ost) 2000 672 667 807 753 2001 690 680 815 756 2002 706 697 822 761 2003 710 703 814 750 2004 705 700 794 730 2005 700 693 767 706 2006 696 690 748 691 2007 691 687 728 677 2008 692 701 711 681 2009 703 709 704 671 2010 690 702 680 657 2011 681 700 663 645 2012 683 707 654 644 2013 673 717 635 646 Datenquelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung – Rentenbestand - Rentenversicherung in Zeitreihen 2014 Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Deutschland beim Rentenzugang insgesamt lag im Jahr 2013 bei 586 Euro für Frauen und bei 639 Euro für Männer. Der durch- schnittliche Rentenzahlbetrag beim Rentenbestand lag in Deutschland insgesamt im Jahr 2013 bei 680 Euro für Frauen und 717 Euro für Männer. 3. Wie hat sich Zahl und Quote der Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Berlin seit dem Jahr 2005 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Geschlecht auflisten)? Zu 3.: Die Anzahl und Quote der Beziehenden von Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Er- werbsminderung nach dem SGB XII in Berlin hat sich seit dem Jahr 2005 wie folgt entwickelt: Tabelle 3: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem SGB XII in Berlin; absolut und in Prozent der Berliner Gesamtbevölkerung im Zeitraum 2005 bis 30.11.2014: am 31.12. des Be- richtsjahres Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII Insgesamt Männer Frauen absolut in % der Bevölke- rung* absolut in % der Bevölke- rung* absolut in % der Bevölke- rung* 2005 39.392 1,16 17.736 1,07 21.656 1,25 2006 47.139 1,39 21.739 1,31 25.400 1,46 2007 51.521 1,51 24.099 1,44 27.422 1,57 2008 56.570 1,65 26.795 1,59 29.775 1,70 2009 57.502 1,68 27.581 1,64 29.921 1,71 2010 59.611 1,73 29.082 1,72 30.529 1,74 2011 62.986 1,83 30.942 1,83 32.044 1,82 2012 66.811 1,91 32.910 1,92 33.901 1,90 2013 70.816 2,00 34.943 2,01 35.873 1,99 30.11.2014 73.491 2,07 36.893 2,12 36.598 2,03 * Berliner Gesamtbevölkerung am 31.12. des Berichtsjahres; Quelle: Bevölkerungsfortschreibung ohne Zensus-Korrektur Datenquelle: Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales; Gesundheits- und Sozialinformationssystem (GSI) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 745 3 4. Wie hat sich die Armutsrisikoquote in der Alters- gruppe über 65 Jahre in Berlin seit 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Geschlecht auflisten)? Zu 4.: Die Entwicklung der Armutsrisikoquote in der Altersgruppe über 65 Jahre in Berlin seit dem Jahr 2000 ist der nachfolgenden Tabelle 4 zu entnehmen. Dargestellt sind die Werte auf Basis des gewichteten durchschnittli- chen Berliner Äquivalenzeinkommens (Landesmedian) sowie die Werte auf Basis des gewichteten durchschnittli- chen Äquivalenzeinkommens für Deutschland insgesamt (Bundesmedian). Tabelle 4: Armutsgefährdungsquoten der Bevölkerung im Alter von 65 und mehr Jahren in Berlin 2000 bis 2013 nach Landes- und Bundesmaßstab sowie Geschlecht in Prozent: Maßstab /Geschlecht 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Landesmaßstab (Landesmedian) Insgesamt 7,1 7,1 7,9 7,6 6,8 5,5 4,2 5,1 5,5 5,2 5,8 7,2 8,0 7,1 männlich 4,6 4,4 5,6 6,4 6,1 4,7 3,6 4,6 5,1 5,1 5,2 6,9 7,4 6,4 weiblich 8,5 8,7 9,3 8,3 7,3 6,1 4,6 5,5 5,8 5,3 6,3 7,4 8,4 7,7 Bundesmaßstab (Bundesmedian) Insgesamt 7,1 7,5 8,6 8,8 8,2 7,4 6,2 7,2 8,1 8,0 9,1 10,2 11,3 11,0 männlich 4,6 4,6 6,1 7,4 7,1 6,2 5,1 6,2 7,6 7,6 7,9 9,5 10,3 9,8 weiblich 8,5 9,1 10,2 9,8 8,9 8,3 7,0 7,9 8,5 8,3 9,9 10,8 12,0 12,0 Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Ergebnisse des Mikrozensus 5. Wie hat sich die Quote der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten über 58 Jahre in Berlin seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte nach Jahren und nach Ge- schlecht auflisten)? Zu 5.: Zur Beantwortung der Frage wurden Auskünfte vom Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Die Entwicklung der sozialversicherungspflich- tig Beschäftigten über 58 Jahre in Berlin seit dem Jahr 2000 ist der nachfolgenden Tabelle 5 zu entnehmen. Hier sind die absoluten Zahlen ausgewiesen, da die Beschäfti- gungsquoten in dieser Form nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Tabelle 5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 58 bis 67 Jahren in Berlin von 2000 bis 2014 Stichtag 30. Juni insgesamt Männer Frauen 2000 67.338 39.968 27.370 2001 69.278 40.655 28.623 2002 72.310 41.423 30.887 2003 69.119 38.615 30.504 2004 62.638 34.825 27.813 2005 61.258 33.203 28.055 2006 62.426 33.205 29.221 2007 67.626 35.259 32.367 2008 75.234 38.502 36.732 2009 84.451 42.529 41.922 2010 91.852 45.885 45.967 2011 99.191 49.291 49.900 2012 107.560 53.275 54.285 2013 116.608 56.995 59.613 2014 126.061 61.496 64.565 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Hilfsweise sind in der nachfolgenden Tabelle 6 die in der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit ver- öffentlichten Quoten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für die Altersgruppen 55 bis unter 60 Jahre und 60 bis unter 65 Jahre aufgeführt. Diese werden nach Ländern seit dem Jahr 2003 ausgewiesen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 745 4 Tabelle 6: Beschäftigungsquoten nach Alter und Geschlecht in Berlin von 2003 bis 2014 Stichtag 30. Juni 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Insgesamt: 55 bis unter 60 Jahre 37,7 38,1 39,1 40,5 40,4 42,2 43,8 44,5 45,4 48,3 49,3 50,8 60 bis unter 65 Jahre 13,5 14,2 14,0 13,9 16,3 17,9 21,2 24,9 26,8 29,2 31,6 34,1 Männer 55 bis unter 60 Jahre 36,6 36,8 37,5 39,1 39,3 41,1 42,8 43,5 44,2 47,5 48,2 49,5 60 bis unter 65 Jahre 17,4 17,4 16,5 16,0 18,1 19,6 22,6 26,4 28,6 30,9 33,1 35,4 Frauen 55 bis unter 60 Jahre 38,7 39,4 40,7 41,9 41,5 43,3 44,7 45,4 46,5 49,1 50,4 52,1 60 bis unter 65 Jahre 9,8 11,0 11,5 12,0 14,5 16,4 19,9 23,5 25,2 27,6 30,3 32,9 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 6. Wie viele Menschen in Berlin über 65 Jahre gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, wie viele haben eine geringfügige Beschäftigung, wie viele sind selbständig (bitte nach Jahren und nach Ge- schlecht auflisten)? Zu 6.: Zur Beantwortung der Frage nach den sozial- versicherungspflichtig und den geringfügig Beschäftigten über 65 Jahre wurden Auskünfte vom Statistik-Service Ost der Bundesagentur für Arbeit eingeholt. Die folgen- den Tabellen 7 und 8 geben die Entwicklung der Daten für Berlin seit dem Jahr 2000 wieder. Tabelle 7: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über 65 Jahre in Berlin von 2000 bis 2014 Stichtag 30. Juni insgesamt Männer Frauen 2000 3.043 1.948 1.095 2001 3.176 2.032 1.144 2002 3.359 2.117 1.242 2003 3.094 1.961 1.133 2004 3.062 1.980 1.082 2005 3.148 2.037 1.111 2006 3.451 2.309 1.142 2007 3.989 2.697 1.292 2008 4.565 3.120 1.445 2009 5.182 3.441 1.741 2010 5.493 3.621 1.872 2011 5.565 3.626 1.939 2012 6.510 4.134 2.376 2013 7.260 4.535 2.725 2014 8.510 5.258 3.252 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabelle 8: Geringfügig Beschäftigte über 65 Jahre in Berlin von 2000 bis 2014 Stichtag 30. Juni insgesamt Männer Frauen 2000 11.228 5.075 6.153 2001 11.473 5.256 6.217 2002 11.463 5.302 6.161 2003 12.046 5.689 6.357 2004 13.969 6.704 7.265 2005 14.804 7.209 7.595 2006 16.136 7.875 8.261 2007 17.547 8.678 8.869 2008 18.572 9.298 9.274 2009 20.046 10.148 9.898 2010 20.539 10.582 9.957 2011 19.632 10.172 9.460 2012 20.327 10.625 9.702 2013 21.664 11.370 10.294 2014 23.041 11.982 11.059 Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 745 5 Für die Teilfrage nach den über 65-jährigen Selbstän- digen wurde das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg kontaktiert. Die folgende Tabelle 9 enthält die zugeliefer- ten Ergebnisse aus dem Mikrozensus zu Erwerbstätigen im Alter von 65 und mehr Jahren in Berlin von 2000 bis 2013. Tabelle 9: Selbständige über 65 Jahre in Berlin von 2000 bis 2013 (in Tausend) Stichtag 30. Juni insgesamt Männer Frauen 2000 5,7 * * 2001 5,7 * * 2002 6,0 * * 2003 6,3 * * 2004 5,9 * * 2005 8,6 7,3 * 2006 9,0 7,5 * 2007 9,7 7,3 * 2008 10,3 7,5 * 2009 11,5 8,9 * 2010 14,7 10,8 * 2011 15,4 12,0 * 2012 16,4 11,4 * 2013 17,5 12,5 * Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Die mit * gekennzeichneten Felder sind hochgerechnete Fallzahlen, die kleiner als 5.000 sind und nicht veröffentlicht werden.) 7. Wie wird sich das Rentenniveau in Berlin nach Kenntnis des Senats bis 2030 entwickeln? Welche Projek- tionen, Schätzungen und Vorausberechnungen sind dem Senat bekannt? Zu 7.: Schätzungen und Vorausberechnungen, die sich allein auf das Land Berlin beziehen, sind dem Senat nicht bekannt. Nach den von der Bundesregierung veröffent- lichten Annahmen wird das bundeseinheitliche Siche- rungsniveau vor Steuern von derzeit 48,0 Prozent im Jahr 2014 auf 47,0 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 44,4 Prozent im Jahr 2028 absinken. Diese Annahmen werden jährlich im Bericht der Bundesregierung über die gesetz- liche Rentenversicherung, insbesondere über die Entwick- lung der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeits- rücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Kalenderjahren mit dem Gutachten des Sozialbeirates und dem Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetz- buch SGB VI zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre veröffentlicht. Eine gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften geeignete Maßnahmen vorzuschlagen besteht dann, wenn das Sicherungsniveau vor Steuern bis zum Jahr 2020 46 Prozent oder bis zum Jahr 2030 43 Prozent unterschreiten wird. 8. Seit 2014 übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig: Inwiefern hat der Senat die entstandenen finanziellen Spielräume genutzt, um landespolitische Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut aufzule- gen? Zu 8.: Die Einnahmen aus der Erstattung des Bundes für die den Trägern entstandenen Nettoausgaben für Geld- leistungen unterliegen dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts und sind in den Doppelhaushalt 2014/2015 eingeflossen. Vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Rahmenbedingungen sind keine zusätzlichen finanziellen Spielräume entstanden. 9. Welche landespolitischen Initiativen plant der Senat für die Zukunft, um der wachsenden Altersarmut zu be- gegnen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 745 6 Zu 9.: Der Senat erarbeitet derzeit im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bezirksämter von Berlin, der Liga der freien Wohl- fahrtspflege und der Zivilgesellschaft eine Strategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesell- schaftlicher Teilhabechancen in Berlin. Die Strategie wird in ihrer Ausrichtung Präventivcharakter haben und damit gleichermaßen wachsender Altersarmut begegnen. Ergänzend dazu hat der Senat bereits am 20. Juni 2013 im Rahmen der Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik eine eigene Leitlinie „Altersarmut“ beschlossen, die gezielt auf die Belange der Menschen abstellt, die bereits im Renten- alter und von Altersarmut bedroht sind. Sowohl die o. g. Strategie als auch die Leitlinie „Altersarmut“ werden mit konkreten Maßnahmen unterlegt, die in Zuständigkeit der jeweiligen Fachressorts auf Senatsebene umgesetzt wer- den. Die Einbindung der jeweils betroffenen Personen- kreise wird dabei über diverse Gremien sichergestellt. 10. Welche Kenntnis hat der Senat darüber, wie viele Menschen mit Behinderung, die Rentenansprüche in Werkstätten für behinderte Menschen erworben haben, jetzt eine Altersrente erhalten, wie ist der durchschnittli- che Rentenbetrag und welche Entwicklungen zeichnen sich hier in den nächsten Jahren ab? Zu 10.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Menschen mit Behinderung, die Rentenan- sprüche in Werkstätten für behinderte Menschen erwor- ben haben, jetzt eine Altersrente erhalten, wie hoch deren durchschnittlicher Rentenbetrag ist und welche Entwick- lungen sich hier in den nächsten Jahren abzeichnen. 11. Was plant der Senat, um Altersarmut durch not- wendig gewordene Pflege nach SGB XI entgegenzutre- ten? Zu 11.: Die Pflegeversicherung ist 1995 mit dem Ziel eingeführt worden, dass die Menschen im Alter bei eintre- tender Pflegebedürftigkeit möglichst nicht auf ihr Erspar- tes zurückgreifen oder Sozialhilfe beantragen müssen. Auf Grund des Teilleistungs-charakters gelingt dies in vielen Fällen nicht. Die Betroffenen sind dann auf Für- sorgeleistungen zur Pflege nach dem SGB XII angewie- sen und müssen hierfür vorhandenes Einkommen, in der Regel Rente, sowie Vermögen einsetzen. Da eine solidarische Vollversicherung gegen Pflege- bedürftigkeit den Beitragssatz in die Höhe treiben würde, versucht der Bundesgesetzgeber seit geraumer Zeit eine umfassendere pflegerische Versorgung auf anderen We- gen zu sichern. Hier sind vor allem die niedrigschwelli- gen, vom ehrenamtlichen Engagement getragenen Ange- bote zu nennen, die der Pflegebedürftigen oder dem Pfle- gebedürftigen zusätzlich gewährt werden und ihren oder seinen Anspruch auf Fürsorgeleistungen zur Pflege nicht schmälern. Außerdem tragen bestehende Beratungsange- bote wie beispielsweise Pflege in Not oder die Pflege- stützpunkte dazu bei, Pflegebedürftige und ihre Angehö- rigen auch in finanziell problematischen Lebenslagen beim Zugang zu Leistungsansprüchen oder entlastenden Angeboten zu unterstützen. Auf der anderen Seite haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eine vom Staat geförderte Zu- satzversicherung (sog. Pflege-Bahr) abzuschließen, die ihnen eine pflegerische Versorgung im Alter sichert, ohne dass auf Einkommen zum Lebensunterhalt oder Vermö- gen zurückgegriffen werden muss. Berlin, den 26. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)