Drucksache 17 / 15 747 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 11. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2015) und Antwort Fahrgastaufkommen am U-Bahnhof Thielplatz und U-Bahnhof Dahlem-Dorf Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stel- lungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwor- tung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie ist nachfolgend in den einzelnen Antworten wiedergegeben. Frage 1: Wie hoch war in den letzten 12 Monaten je- weils das Fahrgastaufkommen an beiden Bahnhöfen? Antwort zu 1.: Der BVG liegen keine Daten aus den letzten 12 Monaten vor. Es können lediglich Aussagen auf Basis der VBB 1 -Verkehrserhebung 2010 vorgenom- men werden: • Das Fahrgastaufkommen am U Thielplatz (Buslinien M11, 110, U-Bahnlinie U3, Nachtbus N3) liegt pro Tag bei 11.747 Unternehmensbezogenen Fahrgastfahrten (UBF). • Das Fahrgastaufkommen am U Dahlem-Dorf (Buslinien X11, X83, U-Bahnlinie U3, Nachtbus N3) liegt pro Tag bei 17.649 Unternehmensbezo- genen Fahrgastfahrten (UBF). 1 Verkerhsverbund Berlin-Brandenburg Frage 2: Ist es geplant, beide Bahnhöfe barrierefrei umzurüsten? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 2.: Am U-Bahnhof Thielplatz ist bereits ein Blindenleitsystem vorhanden. Derzeit laufen die Pla- nungen für den Aufzug. Der Bahnhof steht in der Prioritä- tenliste des Senats für 2017/18. Die BVG AöR beabsich- tigt eine Inbetriebnahme des Aufzuges Anfang 2017. Der U-Bahnhof Dahlem-Dorf ist bereits vollständig barrierefrei ausgebaut. Er hat ein Blindenleitsystem und einen Aufzug (seit 2003). Frage 3: Welche Kosten durch die Einfügung eines Klammerzusatzes (wie z. B. bei der Yorckstraße) an bei- den U-Bahnhöfen entstehen? Antwort zu 3.: Aus Sicht der BVG würde es nur sinn- voll sein, die Bankschilder Vor-Ort an den Bahnhöfen U Thielplatz und U Dahlem-Dorf mit dem Zusatz zu verse- hen. Bei allen U-Bahnhöfe mit zusätzlichen Namenshin- weisen (wie u.a. Kochstraße/Checkpoint Charlie, Tem- pelhof/Südring oder Wittenau/Wilhelmsruher Damm) werden diese zusätzliche Hinweise nur auf dem statischen Leitsystem Vor-Ort verwendet. Diese zusätzlichen Hinweise werden weder in dem S+U-Netzplan, noch bei der akustischen Fahrgastinforma- tion und auf anderen Informationsträgern, außer auf dem betroffenen U-Bahnhof selbst, verwendet. Ausnahme bildet hier aufgrund von politischen Entscheidungen in der Vergangenheit der U-Bahnhof Franz-Neumann- Platz/Am Schäfersee. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 747 2 Die BVG empfiehlt, das statische Leitsystem Vor-Ort mit dem Namenszusatz zu versehen. Folgende Kosten würden hierfür für eine Anpassung des statischen Informations- und Leitsystem im Namens- zug anfallen: U Thielplatz U Dahlem-Dorf Anzahl/ Beschrei- bung Kosten Anzahl/ Beschrei- bung Kosten 8 Bankschilder 8.000,00 EUR 8 Bankschilder 8.000,00 EUR Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)