Drucksache 17 / 15 751 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel und Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 06. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2015) und Antwort Wie viel Bauschutt, Mist und sonstige Abfälle lagern nun im Tierpark? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Treffen Informationen zu, dass durch illegale Entsorgungen in den letzten 20 Jahren im Tierpark ein bis zu 480.000 m³ Haufwerk aus Abfällen entstanden ist? Antwort zu 1: Belastbare Zahlen liegen hierzu noch nicht vor. Es handelt sich nicht um ein Haufwerk, sondern um Bauschuttabfälle, die auf dem ehemaligen Trümmer- schuttberg großflächig verteilt wurden. Frage 1.1: Welche Kosten entstehen durch eine ord- nungsgemäße Entsorgung von diesem 480.000 m³ großen Haufwerk? Antwort zu 1.1: Hierzu können noch keine Aussagen getroffen werden. Frage 1.2: Wer ist für dieses 480.000 m³ große Hauf- werk verantwortlich? Antwort zu 1.2: In erster Linie ist der Nutzer der Flä- che verantwortlich, in zweiter Linie wäre es die/der Grundstückseigentümerin/Grundstückseigentümer. Frage 2: Seit wann war dem Bezirk bekannt, dass tier- parkeigene Abfälle auf diesem Gelände entsorgt wurden? Antwort zu 2: Hierzu antworten die Bezirke Lichten- berg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Das war dem Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg durch eine historische Altlastenrecherche der G.U.T. Consult aus dem Jahre 1996 bekannt. Darin ist ein Gesprächsvermerk mit dem damaligen Geschäftsführer enthalten, wonach die Ablagerungen im Deponiebereich 1992 eingestellt wurden und anschlie- ßend eine Abdeckung und Begrünung erfolgte. Frage 2.1.: Wann wurde der Tierpark das erste Mal vom Bezirk aufgefordert seine Abfälle korrekt zu entsor- gen? Frage 2.2.: Wie oft wurde der Tierpark im weiteren vom Bezirk aufgefordert seine Abfälle korrekt zu entsor- gen? Antwort zu 2.1 und 2.2: Hierzu antworten die Bezirke Lichtenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Nach Bekanntwerden der Situation im Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg durch die Anfragen des Abgeordnetenhauses von Berlin wurde der Tierpark bei den folgenden Ortsbesichtigungen Anfang 2014 aufgefor- dert, die Abfälle aus den Tiergehegen einer ordnungsge- mäßen Entsorgung zuzuführen. Dem ist der Tierpark nachgekommen und hat dies nachgewiesen. Frage 2.3.: Wie wurde der Entsorgungs-Aufforderung seitens des Bezirks oder des Landes Nachdruck verlie- hen? Antwort zu 2.3: Hierzu antworten die Bezirke Lich- tenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Es bedurfte keines behördlichen Nachdrucks zur Entsor- gung laufend anfallender Abfälle aus den Tiergehegen. Es erfolgt eine kontinuierliche Erfassung und Entsorgung der Abfälle. Frage 2.4.: Teilt der Umweltsenator die folgende Aus- sage vom Lichtenberger Umweltstadtrat im Tagesspiegel vom 08.12.2014 zu den Tierparkhaufwerken: „Das war die Sache nicht wert, sich da durchzusetzen. Es ging ja keine Gefährdung davon aus.“ Antwort zu 2.4: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu dem Verwaltungshandeln und möglichen Gefahrenein- schätzungen des Bezirksamtes Lichtenberg aus den Jahren vor 2014 vor. Insoweit kann durch den Senat keine Aus- sage hierzu getroffen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 751 2 Frage 2.5.: Wie bewertet der Senat diese Aussage aus umweltrechtlicher Sicht, insbesondere vor dem Hinter- grund, dass dieses Gelände direkt an die Trinkwasser- schutzzone angrenzt? Antwort zu 2.5: Unabhängig davon, dass der illegale Zustand auf dem Gelände behoben werden muss, hat der Senat ein großes Interesse daran, dass die Behebung des illegalen Zustands so erfolgt, dass mögliche Gefahren für das Grundwasser ausgeschlossen werden können. Derzeit gibt es beim zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt Lichtenberg keine Erkenntnisse für eine Gefährdung des Grundwassers. Frage 3: In welchem Stadium befindet sich das Gut- achten zur Untersuchung der Altablagerungen auf der Deponiefläche und der Tiergehege? Antwort zu 3: Hierzu antworten die Bezirke Lichten- berg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Das Gutachten der GSU vom 16.09.2014 wurde zur Untersu- chung der Altablagerungen auf der Deponiefläche, das Gutachten der Gesellschaft für Sicherheits- und Umwelt- techniken mbH (GSU) vom 31.07.2014 zur Untersuchung des Bodenhaufwerkes (Haufwerk der Firma S.) vom Tier- park beauftragt. Die Tiergehege waren nicht Gegenstand der Untersuchungen. Frage 3.1: Welche Fragen sollen im Gutachten geklärt werden? Antwort zu 3.1: Hierzu antworten die Bezirke Lich- tenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Die im Ergebnis dieses Gutachtens weiter zu klärenden Fragen wurden zwischen den Umwelt- und Naturschutz- ämtern der Bezirke Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf (in dessen Gebiet liegt der östliche Teil der Deponie) gemeinsam abgesprochen und dem Tierpark vom Bezirk Lichtenberg detailliert schriftlich zur Klärung aufgetra- gen. Frage 3.2: Wer soll das Gutachten durchführen? Frage 3.4: Ist auch der Spielplatz im Tierpark Berlin Teil des Gutachtens? Antwort zu 3.2 und 3.4: Hierzu antworten die Bezirke Lichtenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Zum weiteren Vorgehen ist geplant, ein Untersu- chungskonzept zur Gefährdungsabschätzung der Altdepo- nie zu beauftragen. Es gilt zu ermitteln, ob von der Depo- nie langfristig Boden- und Grundwassergefährdungen ausgehen. In einem nächsten Schritt soll ermittelt werden, ob es in den Tiergehegen durch den Einbau von Bodenmaterial (unbekannter Herkunft, nicht deklariert) zu Schadstoffan- reicherungen gekommen ist. In Absprache mit dem Tierpark soll der Spielplatzbe- reich im Zuge der geplanten Neugestaltung untersucht werden. Frage 3.3: Ist das 480.000 m³ große Haufwerk eben- falls Teil des Gutachtens? Antwort zu 3.3: Hierzu antworten die Bezirke Lich- tenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Im Tierpark lagert ein ca. 55.000 m³ Bodenhaufwerk (der Firma S.). Ein 480.000 m³ „Haufwerk“ ist uns nicht bekannt. Wenn damit die alte, seit Mitte der 40`er Jahre errichtete Trümmerschuttdeponie gemeint ist, ja, diese wurde in einem ersten Schritt untersucht. Über die Größenordnung liegen uns bisher keine Erkenntnisse vor. Frage 3.5: Wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Antwort zu 3.5: Hierzu antworten die Bezirke Lich- tenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Das Gutachten der Firma GSU liegt seit 31.07.2014 vor. Die Erstellung des Untersuchungskonzepts ist noch nicht beauftragt. Frage 3.6: Wann wird das Ergebnis des Gutachtens dem Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenver- sammlung Lichtenberg zur Verfügung gestellt? Antwort zu 3.6: Hierzu antworten die Bezirke Lich- tenberg und Marzahn/Hellersdorf gemeinsam wie folgt: Siehe Antwort zu 3.5., nach Fertigstellung des Erkun- dungskonzepts und Prüfung der Ergebnisse durch das Fachamt. Frage 4.: Wie bewertet der Senat die Anfrage (17/12256) der Kollegin Claudia Hämmerling vom Juni 2013 aus heutiger Sicht? Antwort zu 4: Die Frage 4 wird in den Fragen 4a) bis 4d) beantwortet. Frage 4a): Wie würde der Senat die Frage aus heutiger Sicht beantworten, ob in „einem für BesucherInnen unzugänglichen Bereich des Berliner Tierparks alte Abfallhal- den aus der DDR-Zeit weiterhin mit Abfällen aller Art, wie z.B. Bauabfällen, Baumischabfällen, Fäkalien, Sperrmüll etc.“ abgelagert wurden? Antwort zu 4a): In der Zwischenzeit hat es Erkennt- nisse zur Ablagerung von Bauabfällen (mineralisch) und zur Ablagerung von Tierfäkalien gegeben. Erkenntnisse zu Sperrmüll und Baumischabfällen liegen nicht vor. Frage 4b): Was wurde bei der im Sommer 2013 durchgeführten „gemeinsamen Ortsbesichtigung auf dem Gelände des Tierparks durch Mitarbeiter und Mitarbeite- rinnen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und des Bezirksamtes Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umwelt“ festgestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 751 3 Antwort zu 4b): Die Sachverhalte, die gegenüber den Behörden zum damaligen Zeitpunkt vorgetragen worden waren, haben sich bei der damaligen Ortsbegehung eines Teilbereiches des Geländes nicht bestätigt. Verstöße konnten bei dieser Besichtigung noch nicht festgestellt werden. Frage 4c): Treffen Informationen zu, dass die unter 1 benannten 480.000m³ Abfälle auch bei einer erneuten Besichtigung im Januar 2014 durch fünf Beamte nicht bemerkt wurden, obwohl ihnen das LKA nach eigenen Angaben im Sommer des vergangenen Jahres entspre- chende Hinweise einschließlich Fotos der Abfallablage- rungen von der Fragestellerin übergeben hat? Antwort zu 4c): Durch die Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter des Bezirksamtes Lichtenberg und der Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde der Trümmerschuttberg erneut im Januar 2014 begangen, wobei man durch den begleitenden Mitarbeiter des Tier- parks die Auskunft erhielt, dass es sich bei dem Bauschutt um den Trümmerschutt aus dem 2. Weltkrieg handele, welcher für eine geplante Baumaßnahme verwendet wer- den sollte. Der Tierparkmitarbeiter wurde angewiesen, den Trümmerschuttberg nicht weiter zu verändern, da die Fläche zwar als Altlastenverdachtsfläche bekannt sei, aber keine Untersuchungen zu dem abgelagerten Material vorlägen. Nach damaliger Einschätzung handelte es sich nicht um frischen Bauschutt. Frage 4d): Trifft die Information zu, dass nach der An- frage 17/12256 im Juni 2013 von Claudia Hämmerling noch rund 50.000 m³ Bauschutt in den Tierpark gelangt sind, deren ordnungsgemäße Entsorgung mit 2,4 Mio zu veranschlagen sind? Antwort zu 4d): Es wurden vom Tierpark Berlin noch ca. 55.000 m 3 Bodenabfälle angenommen. Zur Veran- schlagung der Entsorgungskosten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Frage 5: Welche Schlüsse zieht der Senat, um die ille- gale Entsorgung von Bauschutt – vor allem angesichts steigender Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung - in Berlin zu verhindern? Antwort zu 5: Die Rechtslage sieht nicht vor, dass nicht gefährliche Abfälle flächendeckend überwacht wer- den. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt kann diesen Bereich nur in begründeten Einzel- fällen überwachen. Bei einem Aufkommen von ca. 5 Mio. Tonnen nicht gefährlicher Bauabfälle ist eine flä- chendeckende Überwachung nicht möglich. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)