Drucksache 17 / 15 758 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Andreas Baum und Wolfram Prieß (PIRATEN) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2015) und Antwort „Schwarzarbeit“ auf der Staatsopern-Baustelle? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden seit Beginn der Sanierungsmaß- nahmen an der Staatsoper Unter den Linden Kontrollen gegen „Schwarzarbeit“ durchgeführt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 2. Wie viele Unternehmen welcher Art wurden hier- bei kontrolliert? 3. Wie viele Verstöße welcher Art wurden bei den o. g. Kontrollen festgestellt und welche Unternehmen waren an den Verstößen beteiligt? (Bitte nach Jahren aufschlüs- seln) 4. Wurden Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften festgestellt? Wenn ja, welche Unternehmen waren an diesen Verstößen beteiligt und in welcher Größenordnung bewegten sich jeweils die Verstöße? 5. Wurden Bußgelder gegen die an Verstößen betei- ligten Unternehmen verhängt? Wenn ja, in welcher jewei- ligen Höhe? Zu 1.- 5.: Die Schriftliche Anfrage betrifft spezielle Daten und Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die für den Bereich der Finanzkon- trolle Schwarzarbeit des Zolls zuständige Bundesfinanzdi- rektion Mitte um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme wird nachfolgend wiedergegeben. Durch das Hauptzollamt Berlin erfolgten auf dem Bauvorhaben „Staatsoper Berlin“ im Jahr 2012 und im Jahr 2014 Prüfungen nach §§ 2 ff. Schwarzarbeitsbe- kämpfungsgesetz (SchwarzArbG) sowie § 16 i.V.m. § 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 17a i.V.m. § 10 Abs. 5 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Im Rahmen der Prüfung im Jahr 2012 wurden insge- samt 51 Unternehmen verschiedener Branchen geprüft. Bei den in der Prüfung festgestellten drei Verstößen von Arbeitnehmern handelte es sich um Verstöße gegen die Mitführungspflicht von Ausweispapieren im Sinne von § 2a SchwarzArbG. Im Rahmen der Prüfung im Jahr 2014 belief sich die Zahl der geprüften Unternehmen auf 98. Hier konnten keinerlei Verstöße durch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber oder Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer festgestellt wer- den. Verstöße gegen Mindestlohnvorschriften wurden bei beiden Prüfungen nicht festgestellt. Eine weitere Untergliederung der Unternehmen in ent- sprechende Branchen bzw. die Nennung konkreter Anga- ben zu den geprüften Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist aus Gründen des Sozialdatenschutzes (§ 67 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) nicht möglich. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Boris V e l t e r Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)