Drucksache 17 / 15 766 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. März 2015) und Antwort Wie viele Berliner Kinder erhalten nicht genügend Unterhaltszahlungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder erhielten in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 aufgeschlüsselt nach Bezirken Leis- tungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)? Zu 1.: Im angefragten Zeitraum wurden im Land Ber- lin Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wie folgt gewährt: Bezirk Zahl der Fälle 2011 Zahl der Fälle 2012 Zahl der Fälle 2013 Mitte 3.075 2.786 2.622 Friedrichshain- Kreuzberg 2.130 2.012 1.982 Pankow 2.628 2.523 2.436 Charlottenburg- Wilmersdorf 1.764 1.779 1.695 Spandau 2.597 2.635 2.572 Steglitz-Zehlendorf 1.570 1.504 1.456 Tempelhof- Schöneberg 2.601 2.424 2.348 Neukölln 3.187 2.921 2.705 Treptow-Köpenick 2.273 2.134 2.189 Marzahn- Hellersdorf 4.837 4.871 5.274 Lichtenberg 3.514 3.441 3.544 Reinickendorf 2.557 2.619 2.511 gesamt 32.733 31.649 31.334 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, UVG-Fallzahlenstatistik 2011-2013) Die Landesstatistik für 2014 liegt noch nicht vor. 2. Für wie viele Kinder wurden die Leistungen nach dem UVG 2011, 2012, 2013 und 2014 eingestellt, nicht weil sie nunmehr anderweitig Unterhaltsleistungen erhal- ten hätten, sondern da sie die Altersgrenze von 12 Jahren erreicht hatten oder die Leistungen seit mehr als 6 Jahren gezahlt wurden? Zu 2.: Im angefragten Zeitraum wurden im Land Ber- lin Leistungen nach dem UVG wegen Erreichung des Leistungshöchstalters und der Höchstleistungsdauer wie folgt eingestellt: 1. Einstellung wegen Vollendung des zwölften Lebens- jahres Bezirk Zahl der eingestellten Fälle 2011 Zahl der eingestellten Fälle 2012 Zahl der eingestellten Fälle 2013 Mitte 196 150 243 Friedrichshain- Kreuzberg 82 92 58 Pankow 133 132 122 Charlottenburg- Wilmersdorf 98 92 97 Spandau 138 143 85 Steglitz- Zehlendorf 69 73 86 Tempelhof- Schöneberg 189 249 187 Neukölln 210 131 122 Treptow- Köpenick 113 94 96 Marzahn- Hellersdorf 193 254 193 Lichtenberg 118 110 173 Reinickendorf 94 146 150 gesamt 1.633 1.666 1.612 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, UVG-Fallzahlenstatistik 2011-2013) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 766 2 2. Einstellung wegen Erreichen der Höchstleistungsdauer von 72 Monaten: Bezirk Zahl der eingestell- ten Fälle 2011 Zahl der eingestell- ten Fälle 2012 Zahl der eingestell- ten Fälle 2013 Mitte 294 243 439 Friedrichshain- Kreuzberg 151 138 146 Pankow 229 219 267 Charlottenburg- Wilmersdorf 166 165 179 Spandau 246 260 175 Steglitz- Zehlendorf 116 153 127 Tempelhof- Schöneberg 282 320 280 Neukölln 272 328 270 Treptow- Köpenick 265 217 252 Marzahn- Hellersdorf 417 474 491 Lichtenberg 327 331 315 Reinickendorf 244 290 293 gesamt 3.009 3.138 3.234 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, UVG-Fallzahlenstatistik 2011-2013) Die Landesstatistik für 2014 liegt noch nicht vor. 3. Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die vom Land Berlin für Leistungen nach dem UVG aufgewendet wurden für die Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014, bitte auch nach Bezirken aufschlüsseln? Zu 3.: Im angefragten Zeitraum wurden im Land Ber- lin Leistungen nach dem UVG wie folgt erbracht: Jahr 2011 2012 2013 2014 Höhe der Leistungen in EUR 62.255.775 60.452.961 57.908.656 55.629.721 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, UVG-Statistik 2011-2014) Leistungen nach dem UVG werden gesamtstädtisch aus dem Landeshaushalt ausgereicht. 4. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 Unterhaltsleistungen, die nach dem UVG auf das Land Berlin übergegangen waren, von den Unter- haltsverpflichteten zurückgezahlt? Zu 4.: Im angefragten Zeitraum wurden von Unter- haltsverpflichteten Leistungen, die nach § 7 UVG auf das Land Berlin übergegangen sind, wie folgt zurückgezahlt: Jahr 2011 2012 2013 2014 Höhe der Leistungen in EUR 8.132.205 8.786.695 8.898.498 9.359.658 (Quelle: Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissen- schaft, UVG-Statistik 2011-2014) 5. Welche Personalkapazitäten stehen den Bezirklichen Jugendämtern zur Verfügung, um Zahlungen von den Unterhaltsverpflichteten nach dem UVG beizutreiben und entsprechende Unterhaltstitel zu schaffen? Zu 5.: Für die Wahrnehmung der Aufgaben bei der Durchführung und dem Vollzug des UVG in den Unter- haltsvorschussstellen, den Bereichen der Kosteneinzie- hung und der kindschaftsrechtlichen Beratung und Vertre- tung obliegt die Verantwortung den Bezirken. Eine Über- sicht über die Festlegung der jeweiligen Personalbemes- sung liegt nicht vor. 6. Wie wird mit den Rückzahlungen von den Unterhaltsverpflichteten verfahren, stehen sie etwa den Haus- halten der Bezirke vollständig für den Jugendhilfebereich zur Verfügung? Zu 6.: Einzahlungen von Unterhaltsverpflichteten nach § 7 UVG fließen gesamtstädtisch dem Landeshaus- halt zu. 7. Ist das Unterhaltsvorschussgesetz nach Meinung des Berliner Senates ausreichend, um für Kinder und Jugendliche den Mindestunterhalt zu sichern, wenn ein zweiter Unterhaltsverpflichteter aus welchen Gründen auch immer ausfällt? 8. Hält der Berliner Senat die im UVG normierten Altersgrenze von 12 Jahren und die Bezugsdauer von 6 Jahren nach denen Kinder und Jugendliche von den Leis- tungen nach dem UVG ausgeschlossen werden, für aus- reichend, angesichts dessen, dass Berlin die Hauptstadt der Ein-Eltern-Familien ist und dieses Familienmodell sehr stark von Familien- und Kinderarmut betroffen ist? 9. Für den Fall, dass der Berliner Senat die Regelungen im UVG als nicht ausreichend betrachtet, was hat er bis dato unternommen, um Abhilfe zu schaffen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 766 3 Zu 7. - 9.: Alleinerziehende haben es schwerer, die Aufgaben der Haushaltsführung, Betreuung des Kindes und Erwerbstätigkeit zu bewältigen. Die Situation ver- schärft sich noch, wenn nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil gezahlt wird. Diese besondere Lebens- situation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem seit dem 01. Januar 1980 geltenden UVG erleichtert werden. Es stellt in seiner Ausrichtung übergangsweise eine be- sondere Hilfe für Alleinerziehende mit jüngeren Kindern dar. Der ausfallende Unterhalt soll zumindest zum Teil ausgeglichen werden, ohne den unterhaltspflichtigen Elternteil aus der Verantwortung zu entlassen. Mit der Leistung soll jedoch nicht nur die finanzielle Belastung von Alleinerziehenden gemildert, sondern auch die schwierige Erziehungssituation gewürdigt werden. Der Senat hat bereits 2009 die Zielgruppe der Allein- erziehenden im Masterplan zum Gleichstellungspoliti- schen Rahmenprogramm als Handlungsfeld thematisiert und befasst sich hierbei auch mit der Prüfung von Mög- lichkeiten zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Situa- tion. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Projekte „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ und „Gute Arbeit für Alleinerziehende “ initiiert, an denen das Land Berlin beteiligt ist. Im Ergebnis der Senatsklausur im Januar 2015 wurde die Erstellung eines Gesamtkonzeptes „Alleinerziehende unterstützen“ beschlossen. Die Senatsbefassung ist im vierten Quartal 2015 vorgesehen. Der Senat beteiligt sich aktiv auf allen Ebenen an der aktuellen Fachdiskussion zum Familienleistungsaus- gleich. Da jeder Ausbau des UVG mit einer Neuausrich- tung des Gesetzes und nicht unerheblichen Mehrausgaben für den Bund und die Länder verbunden ist, bedarf es umfangreicher Befassungen und eines Einvernehmens mit dem Bund und den Ländern. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Mrz. 2015)