Drucksache 17 / 15 772 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 10. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2015) und Antwort Flüchtlingsunterbringung in Berlin – Berücksichtigung leerstehender Gebäude? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien verläuft die Suche des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) nach geeigneten Unterkünftigen für Flüchtlinge in Berlin? Zu 1.: Maßgebende Kriterien für die Auswahl von Grundstücken, die sich potentiell als Standort für eine Gemeinschaftsunterkunft eignen, sind neben der baurecht- lichen Zulässigkeit für diesen Zweck die Größe, die vo- raussichtliche Dauer der Verfügbarkeit, die Eigentums- verhältnisse, die Beschaffenheit des Bodens (etwa hin- sichtlich Bewuchs, Kontamination usw.), die Versorgung mit Wasser, Gas, Strom und ggf. Fernwärme, der An- schluss an die Kanalisation und die Einbettung in die unmittelbar angrenzende Umgebung, insbesondere hin- sichtlich der Verkehrsanbindung, der Entfernung zu Ge- schäften (insbesondere für die Versorgung mit Nah- rungsmitteln) und Anbietern von Dienstleistungen (wie etwa Arztpraxen, Friseurbetriebe u. ä. Dienstleistungen), Schulen und Kindertagesstätten usw. Bei Immobilien, die dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) für die Unterbringung von Asyl- begehrenden und Flüchtlingen angeboten werden, prüft die zuständige Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) unter anderem die Eigentumsverhältnisse, den baulichen Zustand und den ggf. erforderlichen Investitionsbedarf und Zeitaufwand für die Herrichtung als Flüchtlingsun- terkunft, die mögliche Belegungskapazität, die Lage im Stadtgebiet, die Voraussetzungen für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen und weitere Kriterien, die dem Angebotsbogen entnommen werden können, welchen die BUL auf Ihrer Internet-Präsentation unter der Adresse http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/sozial es/bul/angebotsbogen_2014.doc?download.html veröf- fentlicht hat. 2. Welche Berücksichtigung erfahren leerstehende Gebäude, die im Besitz des Landes sind? Zu 2.: Liegenschaften im Besitz bzw. Eigentum des Landes Berlin, die dabei regelmäßig aus dem Portfolio der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ange- boten werden, befinden sich in der Prüfung durch das LAGeSo. Die BIM prüft daher fortlaufend ihr Portfolio in Hinblick auf Liegenschaften, die die zu 1. dargestellten Kriterien mindestens in Teilen erfüllen bzw. durch ent- sprechende Herrichtung perspektivisch erfüllen können und bietet diese dem LAGeSo zur Prüfung an. 3. Inwieweit wird die Möglichkeit der längerfristigen Nutzung von leerstehenden Gebäuden in diesem Zusam- menhang berücksichtigt? Zu 3.: Im Rahmen der Prüfung einer Liegenschaft fin- det die Möglichkeit der langfristigen Nutzung Berück- sichtigung. 4. In der Stellungnahme „Asylsuchende, Wohnungslose , Obdachlose“ der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Stand vom 11.11.2014 heißt es: „Es erfolgen seit Jahren immer wieder schriftliche und mündliche Anfragen an alle Betreiber, mit denen vertrag- liche Regelungen bestehen, die in der LIGA zusammen- geschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Bezirke, die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM), den Liegenschaftsfonds (LIFO), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), beide große christlichen Kirchen, städtische Wohnungsbaugesellschaften, Kran- kenhausbetriebe, Vereine wie z.B. der Bund Deutscher Pfadfinder, verschiedene Immobilienmakler (Gewerbei- mmobilien).“ Hierzu frage ich den Senat: a) In welchen zeitlichen Abständen erfolgen die o.g. Anfragen in den Jahren 2010 bis heute (Februar 2015)? b) Wie viele Rückmeldungen erhält die Senatsverwal- tung auf die o.g. Anfragen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Zu- und Absagen sowie nach jeweiligen o.g. Institu- tionen.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 772 2 Zu 4a und b: Die BUL bemüht sich laufend über die Kontaktaufnahme zu freigemeinnützigen und privatwirt- schaftlichen Betreiberinnen und Betreibern, karitativen Organisationen sowie dem öffentlichen Sektor Unterbrin- gungsplätze zu gewinnen. Auch besteht für potenzielle Anbieterinnen und Anbieter jederzeit die Möglichkeit, über die Internet-Präsentation der BUL Angebote für Unterbringungsplätze formlos oder per Angebotsvordruck in elektronischer Form zu unterbreiten. Die Pflege der Kontakte zu potentiellen Anbieterinnen und Anbietern ist Teil des regelmäßigen operativen Geschäfts der BUL. Weder die Anzahl der Anfragen noch die der Rückmel- dungen werden hierbei statistisch erfasst, so dass hierzu keine Informationen vorliegen oder ermittelt werden können. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)