Drucksache 17 / 15 777 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander Spies (PIRATEN) vom 12. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. März 2015) und Antwort Obdachlosenunterkünfte in Berlin (V): Nicht-gelistete Unterkünfte Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage einer Ab- frage bei den Berliner Bezirken. 1. In wie vielen nicht in der Liste der Berliner Unter- bringungsleitstelle (BUL) aufgeführten Unterkünften bringen die Berliner Sozialämter jeweils regelmäßig woh- nungslose Personen unter? Falls diese Daten bei der Se- natsverwaltung für Gesundheit und Soziales nicht vorlie- gen sollten, bitte ich zur Beantwortung dieser und folgen- der Fragen um eine Abfrage bei den Bezirken. (Bitte nach Bezirk aufschlüsseln.) Zu 1.: Die Unterbringung wohnungsloser Menschen obliegt nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ord- nungsgesetz (ASOG Bln) grundsätzlich den Berliner Bezirken. Die Kooperation der Bezirke mit der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) zur Unterbringung woh- nungsloser Menschen ist in der Rahmenvereinbarung über Serviceleistungen der BUL geregelt. Diese Rahmenver- einbarung haben die Berliner Bezirke mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) in eigener Ver- antwortung geschlossen. Die BUL listet die sogenannten vertragsfreien Unterkünfte die ihr von den Bezirken be- nannt werden; die für Soziales zuständigen Ämter der Bezirke buchen diese für die Unterbringung wohnungslo- ser Menschen. Über dieses Angebot hinaus halten die Bezirke teil- weise kommunale Unterkünfte vor oder akquirieren tem- poräre Unterbringungsmöglichkeiten in Hostels, Pensio- nen o. a.. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl dieser nicht-gelisteten Unterkünfte je Bezirk zum Stichtag 31.12.2014. Bezirk Anzahl der nicht-gelisteten Unterkünfte Mitte 0 Friedrichshain-Kreuzberg 10 Pankow ** Charlottenburg-Wilmersdorf 33 Spandau ** Steglitz-Zehlendorf 5 Tempelhof-Schöneberg ** Neukölln 192* Treptow-Köpenick 0 Marzahn-Hellersdorf 0 Lichtenberg 11 Reinickendorf 16 * Gesamtzahlen des Jahres 2014. ** Bezirk konnte in der Kürze der Zeit keine Auskunft erteilen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 777 2 2. Wie viele wohnungslose Personen sind aktuell in nicht-gelisteten Unterkünften untergebracht? (Bitte nach Bezirk und Anzahl aufschlüsseln.) 3. Wie viele wohnungslose Personen waren im Jahr 2014 insgesamt in nicht-gelisteten Unterkünften unterge- bracht und wie viele Übernachtungen sind dabei insge- samt angefallen? (Bitte nach Bezirk und Anzahl auf- schlüsseln.) Zu 2. und 3.: Die Rahmenvereinbarung über Service- leitungen der BUL bei der Unterbringung wohnungsloser Menschen umfasst u. a. auch § 4 Wohnungslosen- statistik. Dies ist die vertragliche Grundlage für die Rege- lung anonymisierter Datenmitteilung über bezirklich untergebrachte wohnungslose Personen/Haushalte gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) In den von der BUL erhobenen statistischen Daten zur Wohnungslosigkeit sind die nicht-gelisteten bezirklichen Unterkünfte nicht enthalten. Die Erfassung der Daten zu nicht-gelisteten Unterkünften obliegt den Berliner Bezir- ken und wird von diesen entsprechend der bezirklichen Bedarfe und Organisationsprozesse gestaltet. Eine unmit- telbare Vergleichbarkeit ist nur schwer möglich, da die Erhebungsgrundlagen variieren. U. a. betrifft dies auch die Zuordnung von Daten zu Personen oder Haushalten sowie stichtags- oder jahresbezogenen Zahlen. Der Senat arbeitet derzeit daran, die Daten zur Woh- nungslosigkeit in einer gesamtstädtischen Wohnungslo- senstatistik zusammenzuführen und die regelmäßige Er- hebung zu etablieren. Die Umsetzung ist noch nicht abge- schlossen. Es erfolgt derzeit die Validierung der Daten. Weitere Überlegungen zur statistischen Datenerhe- bung sollen auch im Rahmen des von der Senatsverwal- tung für Gesundheit und Soziales bereits begonnenen Arbeitsprozesses zur Überarbeitung der Leitlinien der Wohnungslosenhilfe erörtert werden. 4. Welche Mindeststandards gelten in den nicht- gelisteten Unterkünften? Wo sind diese festgeschrieben (bitte beifügen) und inwiefern und wie häufig wird deren Einhaltung kontrolliert? Zu 4.: Die Festsetzung von Standards für nicht- gelistete Unterkünfte in der Vermittlung der Bezirke ob- liegt den jeweiligen Bezirken selbst und ist je nach Bezirk unterschiedlich gestaltet. Die BUL hat Mindeststandards entwickelt, die für die Ausstattung vertragsfreier in der BUL gelisteter Unterkünfte gelten. Einige Bezirke wen- den für ihre kommunalen Unterkünfte die Mindeststan- dards der BUL an. Bei der Unterbringung in Hostels, Pensionen o. a. kommen diese nicht zum Tragen, da hier die allgemeinen Bestimmungen zum Betrieb eines Beherbergungsbetrie- bes gelten. In den kommunalen Einrichtungen wird die Einhal- tung von Standards in der Regel durch Begehungen und Abstimmungstreffen (viertel-, halb- oder jährlich) über- prüft. Berlin, den 26. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)