Drucksache 17 / 15 794 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach (LINKE) vom 16. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2015) und Antwort Leistungen des Sonderfahrdienstes für Menschen mit Behinderung an den Feiertagen im Dezember 2014 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher den Betreiber des Fahrdienstes, die Wirtschaftsge- nossenschaft Berliner Taxibesitzer (WBT eG) – nachfolgend Betreiber genannt - um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. 1. Wie viele Fahrten des Sonderfahrdienstes (SFD) gab es an den Weihnachtsfeiertagen 2014 und zum Jah- reswechsel 2014/15 (bitte Auflistung für den 24., 25., 26. und 31.12.2014 bzw. 01.01.2015)? 4. Wie oft musste Treppenhilfe gewährleistet werden? 5. Wie viele Fahrzeuge waren an den oben genannten Tagen im Einsatz und wie viele wurden davon zusätzlich angemietet (bitte getrennt nach Solo- und Doppelbussen)? 6. Wie viele Stornierungen gab es an den oben ge- nannten Tagen? Zu 1. und 4. – 6.: Zu den nachgefragten Tagen wurden laut Betreiber folgende Fahrten und Beförderungen (Ein- bindungsfahrten mit anderen Nutzerinnen und Nutzern) mit Sonderfahrzeugen des Fahrdienstes durchgeführt: Datum Fahrten Beförderungen davon mit Trep- penhilfe Vertragsbusse Zusatzbusse DB* SB** DB* SB** 24.12.2014 1.161 1.234 549 27 27 22 26 25.12.2014 853 921 340 27 27 22 22 26.12.2014 551 592 228 27 27 5 5 31.12.2014/ 01.01.2015 133 135 24 27 27 0 0 * Doppelbus, ** Solobus Statistik: WBT Die Angaben 31.12.2014 / 01.01.2015 beziehen sich ausschließlich auf die Fahrten der Silvesternacht (18:00 Uhr bis 06:00 Uhr). Das jeweilige Tagesgeschäft am 31.12.2014 und 01.01.2015 wurde ohne Zusatzbusse abgewickelt. Nach Mitteilung des Betreibers war an bei- den Tagen eine reduzierte Nachfrage zu verzeichnen. Die Stornierungen (Absagen bis Fahrtbeginn) seitens der Nutzerinnen und Nutzer für die einzelnen Tage waren nicht mehr zu ermitteln. Für den gesamten Monat De- zember 2014 hat der Betreiber 2.191 Stornierungen ge- meldet. 2. Wie viele Berechtigte nahmen den SFD an den oben genannten Tagen in Anspruch und wie verhält sich diese Inanspruchnahme zu den durchschnittlichen tägli- chen Fahrten? Zu 2.: Die Zahl der Beförderungen (s. Tabelle unter 1.) entspricht der Zahl der beförderten Nutzerinnen und Nutzer. Die durchschnittlichen Beförderungszahlen lagen in 2014 bei rd. 430 Beförderungen pro Tag. Das bedeutet für den Heiligabend 2014 nahezu eine Verdreifachung der täglichen Beförderungszahlen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 794 2 3. Wie viele Terminwünsche konnten nicht erfüllt werden und welche Begründungen gab es dafür? Zu 3.: Die Zahl der Ablehnungen zu den Weihnachts- feiertagen wird vom Betreiber generell nicht gesondert erfasst, in der Regel wurden Ablehnungen telefonisch ausgesprochen. Viele der 20.266 Berechtigten mit Magnetkarte (Stand Dezember 2014) nutzen nur zu den Feiertagen den Fahr- dienst um z. B. den nicht barrierefreien Zielort zu errei- chen. Die Hauptbeförderungszeit konzentriert sich gerade an den Weihnachtsfeiertagen besonders stark auf die Nachmittags- und Abendstunden, es wird regelhaft nicht möglich sein, alle Fahrtwünsche mit den verfügbaren Fahrzeugen erfüllen zu können. Die Akquise zusätzlicher Fahrzeuge für die Weih- nachtsfeiertage gestaltet sich nach Auskunft des Betrei- bers und der Nachunternehmer zunehmend schwieriger und aufwändiger. Viele Unternehmen sind in dem Zeit- raum nicht oder nur eingeschränkt tätig oder sie sind anderweitig eingebunden. 7. War das Notfalltelefon durchgängig besetzt und wie viele Anrufe wurden an den oben genannten Tagen entge- gengenommen? Zu 7.: Laut Auskunft des Betreibers war das Notfall- telefon - wie an allen Tagen - in den Betriebszeiten des Fahrdienstes durchgängig besetzt. In der Silvesternacht war es vertragsgemäß rund um die Uhr besetzt, da auch die Fahrzeuge durchgängig im Einsatz waren. Eine Statistik über die Zahl der Notrufe wurde nicht geführt, nach Einschätzung des Betreibers waren es am Heiligabend weniger als 15 Anrufe. 8. Welche Zwischenfälle gab es – z. B. Pannen, Unfälle , Personen wurden nicht oder mit großer Verspätung abgeholt etc.? Zu 8.: Seitens des Betreibers sind zwei Ausfälle von Fahrzeugen wegen Motorschaden und Reifenpanne ver- meldet worden. Die Ausfälle konnten kompensiert und die Nutzerinnen und Nutzer befördert werden. Es gab einige Verspätungen, i. d. R. mit weniger als 20 Minuten. 9. Wie viele Beschwerden liegen zurzeit mit welchem Inhalt vor? Zu 9.: Der Betreiber teilt mit, dass derzeit drei Be- schwerden zum Thema Fahrtdurchführung / Unpünktlich- keit vorliegen. Der aktuellen Februar Statistik des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ist zu entnehmen, dass drei Anfragen / Beschwerden zur Kategorie „Fahrtanmeldung “, acht zu „Fahrtrealisierung“ sowie 172 zur „Abrechnung“ vorliegen. 10. Wie bewertet der Senat die Dienstleistungen des Sonderfahrdienstes an den Feiertagen und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus für die Feiertage 2015? Zu 10.: Der Senat bewertet die Dienstleistungen des Fahrdienstes an den Feiertagen positiv. An dem bisherigen Konzept wurde festgehalten: Durch die vorangegangene Personalaufstockung in der Regiezentrale und die gesonderte Telefonnummer für Fahrtanmeldungen zu den Feiertagen konnten Engpässe bei der Erreichbarkeit weitestgehend vermieden werden. Sofern Fahrten nicht realisiert werden konnten, wur- den die Nutzerinnen und Nutzer Anfang Dezember 2014 von der Regiezentrale darüber informiert. Nutzerinnen und Nutzer mit Treppenhilfebedarf wur- den bei der Disposition wegen fehlender Beförderungsal- ternativen zum Fahrdienst vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus wurde, wie in den Vorjahren, der Fahrzeugbestand deutlich vergrößert (s. Tabelle unter 1.). Da die Zusatzfahrzeuge nicht über Funk verfügen, fuhren alle Fahrzeuge vordisponiert nach Liste. Nutzerinnen und Nutzer sind vom LAGeSo Ende Ok- tober 2014 mit einem Infobrief auf die Regelungen recht- zeitig und ausführlich hingewiesen worden. Weiterhin wurden sie ausdrücklich gebeten, den Öffentlichen Perso- nennahverkehr (ÖPNV) oder das Taxi in Anspruch zu nehmen, sofern dies möglich war, damit der Fahrdienst den Berechtigten zur Verfügung steht, die wegen benötig- ter Assistenzleistungen auf die Inanspruchnahme ange- wiesen sind. Der Betreiber hat in 2014 erstmalig auf der Website des Fahrdienstes unter http://www.sfd-berlin.de/ einen Termin für den Beginn der Vorbestellungen für die Feier- tage angegeben. Damit konnten im Vorfeld Nachfragen zum Beginn der Fahrtenbestellungen reduziert werden. Durch die gesonderte (Weihnachts-) Telefonnummer blieb das regu- läre Tagesgeschäft weitestgehend unberührt und die Er- reichbarkeit des Fahrdienstes für andere Fahrtanmeldun- gen gewährleistet. Die insgesamt positiven Erfahrungen mit der Termin- bekanntgabe werden in das Konzept für das Weihnachts- geschäft 2015 einfließen. 11. Wie hoch war der Mittelabruf für die Dienstleis- tungen des SFD für das Jahr 2015, welche Differenz gab es zum Soll und wie erklärt der Senat diese? Zu 11.: Vorab: Der Senat geht davon aus, dass hier der Mittelabruf für das Jahr 2014 darzulegen ist. Der Ansatz des Titels 54010 – Dienstleistungen – im Kapitel 1164 des LAGeSo - Versorgung - mit einem Vo- lumen von 6.435.000 € setzt sich aus den Regie- und Beförderungsleistungen (Teilansatz: 6.370.000 €) und aus den Sachkosten (Teilansatz: 65.000 €) zusammen. Das IST des Titels 540 10 für das Haushaltsjahr 2014 betrug 6.660.264,63 €. Die daraus resultierenden Mehrausgaben wurden im Rahmen der Haushaltswirtschaft durch Anwendung der Deckungsfähigkeit innerhalb des Einzelplans 11 ausgeglichen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 794 3 Mit dem zum 01.06.2013 neu geschlossenen Vertrag sind u. a. auch durch die Anhebung des Mindestlohnes auf 8,50 € Kostensteigerungen zu verzeichnen, die sich in 2014 erstmalig auf das gesamte Haushaltsjahr auswirkten. Der Grad der Ausschöpfung des Haushaltsansatzes hängt zudem von folgenden Faktoren ab:  Vertraglich vereinbart sind die Grundpreise für die Beförderungsmittel (ein mit Fahrpersonal doppelt besetzter Bus ist kostenintensiver als ein einfach be- setzter Bus), für die gefahrenen Kilometer sowie die Preise für zweite und sogenannte „reine“ Treppenhilfen und die Regiekosten pro Fahrt.  Die tatsächlichen Regie- und Beförderungskosten hängen jedoch vom Umfang der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Beförderungsmittel und - leis- tungen und von der Länge der Fahrt ab.  Können mehr Einbindungen (die gemeinsame Beförderung mehrerer Personen) erfolgen, sind diese kostengünstiger als Einzelfahrten. Einbindungen sind jedoch nicht zugelassen, wenn die dadurch be- dingten Umwege mehr als fünf Kilometer betragen oder nicht möglich, wenn die gewünschten Ab- fahrtszeiten der Nutzerinnen und Nutzer – auch bei räumlicher Nähe – voneinander abweichen. Bei dem Sonderfahrdienst handelt es sich um Be- darfsverkehr, dessen Inanspruchnahme nach Art und Umfang nicht gesteuert wird. Die Planung der Bedarfe orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Apr. 2015)