Drucksache 17 / 15 796 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom 16. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. März 2015) und Antwort Asbest beim Abriss der Freybrücke? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Fallen bzw. fielen bei dem seit Dezember 2014 anhaltenden Abriss der Freybrücke in Berlin- Spandau Asbestabfälle an, und wenn ja, in welchem Um- fang? Seit wann liegen dem Senat derartige Informationen vor? Antwort zu 1:Während der zurückliegenden Abrissar- beiten an der alten Freybrücke sind ca. 2.250 t asbesthal- tige Baustoffe angefallen. Während der üblichen Baustof- funtersuchungen zur Planung und Bauvorbereitung wurde diese Randbedingung festgestellt und berücksichtigt. Frage 2: Wie ging bzw. geht die Entfernung etwaiger asbesthaltiger Baustoffe vonstatten? Welche Firma wurde mit dieser Aufgabe betraut? Antwort zu 2: Während der Demontage- und Ab- bruchleistungen wurde der Grundsatz verfolgt, dass vor Ort lediglich eine Zerlegung in größtmögliche Einzelteile erfolgte, diese fachgerecht zwischengelagert, beprobt und ordnungsgemäß abtransportiert wurden. Mit der Ausführung zum Ersatzneubau der Freybrücke wurde die Arbeitsgemeinschaft Freybrücke beauftragt, welche die Leistungen zum Abbruch dem Nachunterneh- mer Möller&Essing GmbH übertragen hat. Frage 3: Wie hoch fallen die Kosten für die Entfer- nung und Entsorgung der asbesthaltigen Baustoffe aus? Antwort zu 3: Die Kosten für die Demontage-, Abriss- und Entsorgungskosten der asbesthaltigen Materialien belaufen sich auf ca. 170.000 Euro. Frage 4: Welche Arbeitsschutzmaßnahmen wurden bzw. werden bei der Entfernung und Entsorgung dieser asbesthaltigen Materialien ergriffen? Antwort zu 4: Entsprechend den geltenden Vorschrif- ten wurden alle Maßnahmen zum Arbeitsschutz eingehal- ten und gemäß der vom Abbruchunternehmen entspre- chend § 14 der Gefahrstoffverordnung aufgestellten Be- triebsanweisung eingehalten und umgesetzt. Die Techni- sche Regeln für Gefahrstoffe 519 diente dabei als Leitfa- den zur Abstimmung mit dem Landesamt für Arbeits- schutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Auf Grundlage des eingereichten, abgestimmten und geprüften Abbruchkonzeptes wurden die notwendigem Sicherungsmaßnahmen mit dem LA- GetSi abgestimmt und entsprechend auf der Baustelle umgesetzt. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmun- gen und der Vorgaben aus dem Abbruchkonzept wurden durch die örtliche Bauüberwachung und durch den Si- cherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) überwacht. In der vertraglichen Leistungsbeschreibung mit dem Auftragnehmer Bau wurden die verschiedenen Leistungspositionen, insbesondere die Einrichtung von sogenannten „Schwarz/Weiß-Bereichen“ berücksichtigt. Frage 5: Wo und wie wurden bzw. werden die anfal- lenden Asbestabfälle auf der Baustelle zwischengelagert und wo und wie wurden bzw. werden sie entsorgt? Antwort zu 5: Eine Zwischenlagerung wurde weitest- gehend vermieden. Die zwingend erforderliche Zwischen- lagerung der asbesthaltigen Materialien erfolgte innerhalb der Schwarz-Weiß-Bereiche und der Abtransport zur zugewiesenen Entsorgungsstätte wurde mit geschlossenen Sattelaufliegern ausgeführt. Die Entsorgung erfolgte nach Freigabe der Beprobungsergebnisse und des Entsorgungs- schlüssels durch die Senatsverwaltung für Stadtentwick- lung und Umwelt (SenStadtUm) in Abstimmung und nach Freigabe des Entsorgungsweges durch die Sonderabfall- gesellschaft Brandenburg-Berlin (SBB). Die Entsorgung hat die Firma MEAB ausgeführt. Die Dokumentation aller mit der Erzeugung und Entsorgung zusammenhängenden Leistungen ist entsprechend den für das Land Berlin und das Land Brandenburg geltenden Vorschriften mittels dem elektronischen Nachweissystem "ZEDAL" umge- setzt worden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 796 2 Frage 6: Welche Schutzmaßnahmen für AnwohnerIn- nen und PassantInnen wurden bzw. werden bei der Ent- fernung und Entsorgung dieser asbesthaltigen Materialien ergriffen? Antwort zu 6: Zum Schutz der Umwelt und der An- wohner- und PassantenInnen wurden großflächig die Baubereiche mit Schutzmatten und Sicherungsplanen eingehaust sowie die Staubentwicklung mittels Bewässe- rung bzw. Sprühbenebelung eingedämmt und somit auch die Bindung von möglichen Fasern sichergestellt. Diese Schutzmaßnahmen wurden entsprechend der Örtlichkei- ten vor Ausführung und auch während der Umsetzung mit dem LAGetSi abgestimmt und durch die verschiedenen Beteiligten kontrolliert. Frage 7: Welche Behörden waren bzw. sind mit wel- chem Ergebnis mit der Überwachung der Einhaltung der oben genannten Schutzmaßnahmen befasst? Antwort zu 7: Im Ergebnis der abgeschlossenen Ent- sorgung der asbesthaltigen Materialien wurde bei der Überwachung auf Einhaltung der erforderlichen Schutz- maßnahmen das LAGetSi, der SiGeKo, die örtliche Bau- überwachung, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und die SBB beteiligt. Berlin, den 31. März 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Apr. 2015)