Drucksache 17 / 15 804 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 17. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. März 2015) und Antwort Ermittlungen im Berliner Bankenskandal II - nachgefragt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bezug nehmend auf Punkt 4. der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage 17/15291: Wie viele Verfahren im Berliner Bankenskandal wurden mit rechtskräftigen Ver- urteilungen beendet? Zu 1.: Nach den heute noch verfügbaren Informatio- nen (s. hierzu die Antwort zu Frage 5) erfolgten in drei Verfahren rechtskräftige Verurteilungen. 2. Beziehen sich die im Punkt 4. der Antwort zu der Schriftlichen Anfrage 17/15291 gemachten Angaben bezüglich der Verfahrensabschlüsse auf die 148 Ermitt- lungsverfahren der „Ermittlungsgruppe Bankgesellschaft Berlin“, die zum 31. Dezember 2005 aufgelöst wurde (Punkt 1. der Anfrage)? Zu 2.: Bei den 148 Verfahren handelt es sich um alle Verfahren, die von der „Ermittlungsgruppe Bankgesellschaft Berlin“ geführt worden sind. Die in Antwort zu Frage 4. der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/15291 genann- ten Verfahrensabschlüsse beziehen sich auf diese Verfah- ren. Nach Auflösung der Ermittlungsgruppe sind keine neuen Verfahren mehr dazu gekommen. 3. Falls ja: Gibt es Erkenntnisse zu den Verfahrensab- schlüssen ab dem 1. Januar 2006? Zu 3.: Nach Auflösung der Ermittlungsgruppe wurden noch bis zum 1. April 2006 diejenigen der 148 Verfahren abgeschlossen, bei denen dies zum 31. Dezember 2005 nicht möglich war. Die letzten Anklagen stammen aus dem Dezember 2005, danach wurden die verbleibenden Verfahren eingestellt, soweit nachvollziehbar überwie- gend nach § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO), d. h. mangels Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts. 4. Inwieweit steht die Kleine Anfrage 16/12438 „Langes Warten Wohngeldberechtigter auf konkrete Hilfe“, auf die in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 17/15291 verwiesen wird, nach Meinung des Senats im Zusammenhang mit dem Berliner Bankenskandal und ist der Senat weiterhin der Auffassung, damit die Frage be- antwortet zu haben? Zu 4.: Tatsächlich steht die Antwort auf die Kleine Anfrage 16/12438 in keinem Zusammenhang mit dem Bankenskandal und beantwortet die Fragen 5. und 6. der Schriftlichen Anfrage 17/15291 damit nicht. Bedauerli- cherweise ist es hier zu einem Schreibfehler gekommen. In Bezug genommen wird die Kleine Anfrage 16/12428 zu den Nebenkosten des Bankenskandals. 5. Ist dem Senat die Entscheidung des Verfassungsge- richtshofs des Landes Berlin vom 18. Februar 2015 - VerfGH 92/14 - bekannt und hält er seine Beantwortung der Anfrage 17/15291 mit dieser Entscheidung für ver- einbar? Zu 5.: Die benannte Entscheidung ist dem Senat be- kannt. In Bezug auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/15291 hat der Senat seiner verfassungsrechtli- chen Pflicht, dem Informationsbedürfnis eines Abgeord- neten nachzukommen, Genüge getan. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage fußt ins- besondere auf Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Ber- lin, des Amtsgerichts Tiergarten und der Senatsverwal- tungen für Inneres und Sport sowie für Justiz und Ver- braucherschutz. Aufgrund des Informationstechnologie-Systemwech- sels im Bereich der polizeilichen Sachbearbeitung vom Informationssystem Verbrechensbekämpfung (ISVB) auf das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommu- nikation und Sachbearbeitung (POLIKS) im Jahr 2005 können durch Systemabfragen keine Informationen über bearbeitete Verfahren erlangt werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 804 2 Bei der Staatsanwaltschaft Berlin wurden bei der Um- stellung des Aktenverwaltungssystems ASTA 2010 auf das System MESTA die Verfahren der Ermittlungsgruppe nicht mit einer besonderen Kennzeichnung erfasst, so dass die Anzahl der Verfahren nicht vollständig nachvollzieh- bar ist. So konnten bei der Staatsanwaltschaft lediglich 128 Verfahren festgestellt werden, im Gegensatz zu den 148 Verfahren, die über die Senatsverwaltung für Inneres und Sport mitgeteilt worden sind. Auch das Landgericht Berlin konnte - wie bereits in der Antwort zu Frage 7. der Schriftlichen Anfrage 17/15291 zitiert - keine vollständige Auskunft zu den dort geführten Verfahren geben. Das Amtsgericht Tiergarten konnte die Verfahren ebenfalls nicht ermitteln, da sie auch dort nicht gesondert erfasst worden sind. Die vom Senat erteilten Auskünfte geben daher um- fänglich und abschließend den hiesigen Erkenntnisstand wieder. Berlin, den 25. März 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mrz. 2015)