Drucksache 17 / 15 816 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 19. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2015) und Antwort Härte des Innensenators Henkel statt Hilfe durch Härtefallkommission Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele humanitäre Einzelfälle sind in dem Jahr 2014 von der Härtefallkommission behandelt worden? (Bitte aufschlüsseln nach gestellten Gesuchen, behandel- ten Gesuchen, Herkunftsländern, Dauer der Bearbeitungs- zeit.) Zu 1.: Im Jahr 2014 haben die Mitglieder der Härte- fallkommission in 288 Fällen für 561 Personen einen Antrag auf Beratung gestellt. Von der Härtefallkommissi- on wurden im vergangenen Jahr 183 Fälle mit 327 Perso- nen beraten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von der Anmeldung der Fälle durch die Kommissionsmitglie- der bis zur Beratung in der Kommission beträgt derzeit ca. ein Jahr. Das hat zur Folge, dass im Jahr 2014 über- wiegend angemeldete Fälle aus dem Jahr 2013 in der Härtefallkommission beraten worden sind. Weitere Ein- zelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 2014 angemeldete und beratene Fälle nach Herkunftsstaaten Herkunftsstaaten Anträge 2014 2014 beratene Fälle/Personen gesamt nach Personen nach Fällen nach Personen nach Fällen Ägypten 1 1 2 2 Algerien 1 1 1 1 Angola 1 1 0 0 Armenien 8 6 15 6 Aserbaidschan 13 6 8 3 Äthiopien 2 2 0 0 Bangladesch 7 7 4 3 Bosnien und Herzegowina 86 39 39 20 China 8 4 0 0 Gambia 1 1 0 0 Georgien 8 5 5 2 Ghana 4 3 3 2 Guinea 0 0 1 1 Indien 3 3 1 1 Indonesien 0 0 2 2 Irak 2 2 7 3 Iran 4 4 8 8 Jemen 3 2 6 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 816 2 Jordanien 4 1 3 2 Kambodscha 1 1 0 0 Kamerun 3 3 1 1 Kasachstan 0 0 1 1 Kenia 2 2 6 4 Kolumbien 0 0 1 0 Korea 1 1 0 0 Kosovo 31 14 10 7 Kuba 1 1 0 0 Lesotho 1 1 0 0 Libanon 22 11 28 7 Mali 1 1 1 1 Marokko 4 2 5 3 Mazedonien 15 6 3 2 Mongolei 6 2 8 3 Mosambik 2 2 1 1 Myanmar 0 0 1 1 Nepal 1 1 1 1 Nigeria 9 7 1 1 Pakistan 3 3 1 1 Peru 1 1 0 0 Philippinen 1 1 1 1 Polen 1 1 0 0 Russische Föderation 27 14 16 12 Senegal 1 1 0 0 Serbien 217 86 76 36 Südkorea 1 1 1 1 Syrien 7 2 0 0 Thailand 1 1 2 2 Togo 0 0 1 1 Tunesien 1 1 2 2 Türkei 35 24 35 22 Ukraine 2 2 3 2 ungeklärt 0 0 8 3 Usbekistan 1 1 0 0 Vereinigte Staaten 0 0 1 1 Vietnam 6 6 6 6 Weißrussland 0 0 1 1 Gesamtergebnis 561 288 327 183 2. Wie viele der unter 1. aufgelisteten behandelten humanitären Einzelfälle sind von der Härtefallkommissi- on positiv beschieden worden? (Bitte auch hier aufschlüs- seln nach Geschlecht, Herkunftsländern, vorheriger Auf- enthaltsdauer in Berlin.) Zu 2.: Die Härtefallkommission hat 2014 von den be- ratenen Fällen für 183 männliche und 124 weibliche Per- sonen ein Ersuchen auf Erteilung einer Aufenthaltser- laubnis gemäß § 23 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ge- stellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 816 3 Die Dauer der Voraufenthalte dieses Personenkreises wird statistisch nicht erfasst. Weitere Einzelheiten können der nachfolgenden Ta- belle entnommen werden: Herkunftsstaaten Ersuchen für 2014 beratene Personen gesamt männlich weiblich Ägypten 2 0 Algerien 1 0 Armenien 10 5 Aserbaidschan 6 2 Bangladesch 4 0 Bosnien und Herzegowina 22 17 Georgien 3 2 Ghana 2 1 Guinea 1 0 Indien 1 0 Indonesien 1 1 Irak 1 1 Iran 7 1 Jemen 3 3 Jordanien 1 2 Kamerun 1 0 Kasachstan 1 0 Kenia 3 3 Kolumbien 0 1 Kosovo 6 4 Libanon 16 11 Mali 1 0 Marokko 4 1 Mazedonien 2 1 Mongolei 2 6 Mosambik 0 1 Myanmar 1 0 Nepal 1 0 Nigeria 1 0 Pakistan 1 0 Philippinen 0 1 Russische Föderation 7 8 Serbien 38 33 Thailand 2 0 Togo 1 0 Tunesien 1 0 Türkei 24 11 Ukraine 0 2 ungeklärt 2 2 Vereinigte Staaten 0 1 Vietnam 2 3 Weißrussland 1 0 Gesamtergebnis 183 124 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 816 4 3. Wie viele der positiv beschiedenen humanitären Einzelfälle sind von der Senatsverwaltung bzw. der Aus- länderbehörde der Kommissionsentscheidung gemäß umgesetzt worden? In wie vielen Fällen wurden jeweils eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldungen erteilt? (Bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, Herkunftsländern, vorhe- riger Aufenthaltsdauer in Berlin.) Zu 3.: Der Senator für Inneres und Sport hat im Jahr 2014 für 62 männliche und 46 weibliche Personen die Ersuchen der Härtefallkommission auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen. Diese Personen haben eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 23 a AufenthG erhal- ten. Für wie viele der in der Härtefallkommission berate- nen Fälle eine Duldung erteilt wurde und die Dauer der Voraufenthalte dieses Personenkreises, wird statistisch nicht erfasst. Weitere Einzelheiten können der nachfol- genden Tabelle entnommen werden: Herkunftsstaaten erteilte AE für 2014 beratene Personen gesamt männlich weiblich Algerien 1 0 Armenien 6 2 Aserbaidschan 3 0 Bangladesch 2 0 Bosnien und Herzegowina 3 0 Georgien 3 1 Guinea 1 0 Indien 1 0 Indonesien 0 1 Irak 1 1 Iran 2 1 Jemen 1 2 Jordanien 1 2 Kamerun 1 0 Kasachstan 1 0 Kenia 3 3 Kosovo 0 2 Libanon 9 5 Marokko 2 1 Mazedonien 2 1 Mongolei 0 4 Mosambik 0 1 Pakistan 1 0 Russische Föderation 1 3 Serbien 3 3 Thailand 1 0 Togo 1 0 Tunesien 1 0 Türkei 8 5 Ukraine 0 2 ungeklärt 2 2 Vereinigte Staaten 0 1 Vietnam 1 3 Gesamtergebnis 62 46 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 816 5 4. Welche Vorgaben macht der Senat bei der Anmeldung der humanitären Einzelfälle durch die Mitglieder der Härtefallkommission? Zu 4.: Die Kommissionsmitglieder können Fälle an- melden, sofern sie nicht im Sinne des § 3 Abs. 2 der Ver- ordnung über die Einrichtung einer Härtefallkommission (Härtefallkommissionsverordnung-KFKV) unzulässig sind. So sind beispielsweise Anträge für Personen unzu- lässig, die aufgrund von Straftaten ausgewiesen worden sind oder die Berliner Ausländerbehörde für sie nicht zuständig ist. Weitere Ausschlusstatbestände können der Härtefallkommissionsverordnung entnommen werden. 5. Wie viele humanitäre Einzelfälle wurden von der Härtefallkommission bearbeitet, die sich auf die Verein- barung mit dem Senat zum Oranienplatz bzw. der Gerhart-Hauptmann-Schule bezogen haben. In wie vielen Fällen wurden positive Entscheidungen der Kommission getroffen und wie wurden diese von der Senatsverwaltung bzw. der Ausländerbehörde umgesetzt? In wie vielen Fällen wurden Aufenthaltserlaubnisse bzw. Duldungen erteilt? Zu 5.: Wie viele humanitäre Einzelfälle von der Härte- fallkommission bearbeitet wurden, die sich auf die Ver- einbarung mit dem Senat zum Oranienplatz bzw. der Gerhart-Hauptmann-Schule bezogen haben, wird statis- tisch nicht erfasst. Berlin, den 17. April 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Apr. 2015)