Drucksache 17 / 15 819 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Baum (PIRATEN) vom 19. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. März 2015) und Antwort Kosten und Einnahmen durch Fahrscheinkontrollen (III) – Nachfrage zu den unvollständig beantworteten Schriftlichen Anfragen 17/15637 und 17/15638 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis be- antworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die S-Bahn Berlin um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme S-Bahn Berlin wurde von ihr in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie ist nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Aus welchen Gründen hat die S-Bahn Berlin GmbH die in den Schriftlichen Anfragen 17/15637 und 17/15638 formulierten Fragen nicht beantwortet? Frage 2: Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass die S-Bahn Berlin GmbH keine einzige der in der Schriftli- chen Anfrage 17/15638 gestellten Fragen beantwortet hat? Antwort zu 1 und 2: Die Antworten der S-Bahn Berlin zu allen Fragen der Schriftlichen Anfrage 17/15637 wur- den in der Beantwortung des Senates wiedergegeben. Die Fragestellungen erfordern wegen ihrer Detail- schärfe einen großen Rechercheaufwand. Die noch feh- lenden Antworten der S-Bahn Berlin zur Schriftlichen Anfrage 17/15638 liegen nun vor und werden nachfol- gend wiedergegeben. Sofern Fragen bereits beantwortet wurden, wird die Antwort erneut zitiert. Frage 3: Wie viel hat die S-Bahn-Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 durch „erhöhte Beförderungsentgelte“ eingenommen? (Bitte nach Jahren mit konkreten Beträgen in Euro aufschlüsseln.) Frage 5: Wie hoch waren in den Jahren seit 2010 die Einnahmen der S-Bahn Berlin GmbH durch „erhöhte Beförderungsentgelte“ nach Abzug aller Kosten? (Bitte nach Jahren mit konkreten Beträgen in Euro aufschlüs- seln.) Antwort zu 3 und 5: Diese Antwort ist bereits bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 17/15637 über- mittelt worden. Die S-Bahn Berlin hat zu 3 und 5 über- mittelt: „Die durch das erhöhte Beförderungsentgelt generierten Erlöse unterliegen den marktüblichen Forderungsaus- fällen und decken die Kosten der S-Bahn Berlin GmbH im Rahmen der Verfolgung der Beförderungserschlei- chung.“ Frage 6: Welche Unternehmen hat die S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 beauftragt, um offene Forderungen aufgrund „erhöhter Beförderungsentgelte“ einzuziehen? Antwort zu 6: Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermit- telt: „Die S-Bahn arbeitet mit der Infoscore Forderungsmanagement zusammen.“ Frage 7: Wie viele Vorgänge hat die S-Bahn Berlin GmbH in den Jahren seit 2010 an oben genannte Unter- nehmen übergeben? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Antwort zu 7: Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermit- telt: „Die S-Bahn übergab zur Abwicklung der Zahlungsmodalitäten an das Inkassounternehmen: 2010: 238.000 Vorgänge 2011: 290.000 Vorgänge 2012: 300.000 Vorgänge 2013: 326.000 Vorgänge 2014: 333.000 Vorgänge“ Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 819 2 Frage 8: Welche Realisierungsquoten haben von der S-Bahn Berlin GmbH beauftragte Inkassounternehmen in den Jahren seit 2010 erreicht? Antwort zu 8: Die S-Bahn Berlin hat hierzu übermit- telt: „In Bezug auf das Gesamtübergabevolumen wurden folgende Realisierungsquoten erreicht: 2010: 39,2 % 2011: 40,1 % 2012: 41,5 % 2013: 41,8 % 2014: 41,0 %“ Frage 9: Wie viele Gerichtsverfahren haben die S- Bahn Berlin GmbH oder von ihr beauftragte Inkassoun- ternehmen in den Jahren seit 2010 aufgrund nicht gezahl- ter „erhöhter Beförderungsentgelte“ eingeleitet? Frage 10: Wie viele Personen wurden in den Jahren seit 2010 in von der S-Bahn Berlin GmbH oder von ihr beauftragten Inkassounternehmen eingeleiteten Gerichts- verfahren aufgrund nicht gezahlter „erhöhter Beförderungsentgelte “ zu Geld- oder Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen verurteilt? Antwort zu 9 und 10: Die S-Bahn Berlin hat zu 9 und 10 übermittelt: „Die S-Bahn Berlin GmbH leitet selber keine gerichtlichen Mahnverfahren ein, diese sind Inhalt der vertragli- chen Vereinbarung.“ Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Apr. 2015)