Drucksache 17 / 15 820 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 20. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2015) und Antwort Nutzung des Tempelhofer Feldes durch Sportvereine Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gilt für das Tempelhofer Feld ununterbrochen die Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) für Baseball? Zu 1.: Die Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) gelten für die Überlassung und die Nutzung öf- fentlicher Sportanlagen. Für die zwei Softball-/Baseballfelder sowie weitere am Columbiadamm gelegene Sportanlagen gelten die SPAN seit dem ersten Tag der Öffnung des Tempelhofer Feldes am 08. Mai 2010 ununterbrochen. 2. Welche Sicherheiten zur Wahrung einer langfristi- gen Nutzung können den Sportvereinen eingeräumt wer- den und ist ein Nutzungsvertrag denkbar? Zu 2.: Nach den Regelungen der SPAN können öf- fentliche Sportanlagen förderungswürdigen Sportorgani- sationen im Rahmen der entgeltfreien Nutzungsüberlas- sung (Nr. 5 SPAN), der vorrangigen Nutzung (Nr. 8 SPAN) sowie der eigenverantwortlichen Nutzung (Nr. 9 SPAN) zur Verfügung gestellt, bzw. überlassen werden. Die beiden letzt-genannten Möglichkeiten bieten sich für langfristig gesicherte Vereinbarungen – etwa 10 bis 15 Jahre – an. 3. Besteht die Möglichkeit für eine zusätzliche Öff- nung des Tempelhofer Feldes für den organisierten Sport? Zu 3.: Das Tempelhofer Feld ist im Rahmen der be- stehenden Zugangsregelungen auch für Einzelpersonen und Gruppen des organisierten Sports offen. Zusätzliche ungedeckte öffentliche Sportanlagen können nach Maß- gabe des Gesetzes für den Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThFG) ausschließlich auf den Flächen des äußeren Wie- senrings genehmigt werden, soweit sie den Schutzzielen des ThFG nicht widersprechen. Sie sollen so gestaltet werden, dass sie sich in die Umgebung einfügen und nicht als das Landschaftsbild störende Objekte wahrgenommen werden. 4. Welche Rolle spielt bei der Entwicklung des Tem- pelhofer Feldes der Pflege- und Entwicklungsplan? Zu 4.: Für das nach dem ThFG ausgewiesene Gebiet ist ein Entwicklungs- und Pflegeplan unter Beteiligung der Bevölkerung aufzustellen, der die Belange der im Gesetz definierten Schutz-, Erhaltungs-, Bewahrungs- und Pflegezwecke und Entwicklungsziele beinhaltet. Der Entwicklungs- und Pflegeplan dient damit als Basis für die Entwicklung des Tempelhofer Feldes. 5. Haben die Vereine die Möglichkeit die bereits vorhandenen Sportflächen an die erforderlichen Vorgaben der Leistungsklassen anzupassen (Bsp.: Erweiterung der Baseballflächen auf Regionalligafeldmaße)? Zu 5.: Ja, in Abstimmung mit der Grün Berlin GmbH und nach Maßgabe der hierfür anwendbaren Regelungen des ThFG sind derartige Anpassungen möglich. Derzeit ist von einem Einzelfall auszugehen, bei dem es um die flächenmäßige Erweiterung eines durch die Turngemein- de in Berlin 1848 e.V. genutzten Baseballfeldes geht. Berlin, den 30. März 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Apr. 2015)