Drucksache 17 / 15 822 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 20. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2015) und Antwort Innensenator Henkel und die Liste der „Beobachtungsobjekte“ des Verfassungsschutzes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Senator für Inneres und Sport ist Dienstherr des Berliner Verfassungsschutzes. Selbstver- ständlich werden ihm alle grundsätzlichen und bedeutsa- men Vorgänge der Abteilung für Verfassungsschutz, darunter auch die jährliche Übersicht über die Beobach- tungsobjekte, zur Entscheidung vorgelegt. Über die Einrichtung von Organisationen als Be- obachtungsobjekte wird nach § 5 Absatz 2 Verfassungs- schutzgesetz Berlin (VSG Bln) entschieden. Bei der öf- fentlichen Benennung von Beobachtungsobjekten (zum Beispiel in den Verfassungsschutzberichten) handelt es sich nicht um eine Stigmatisierung, sondern die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des Berliner Verfassungsschut- zes nach § 5 Absatz 1 VSG Bln. 1. Wie viele „Personenzusammenschlüsse“ standen in den Jahren seit 2008 jeweils als „Beobachtungsobjekte “ auf der Liste, die der Verfassungsschutz Berlin (Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II) In- nensenator Henkel (CDU) jährlich zur Billigung vorgelegt hat? (Bitte die genaue Anzahl nach Jahr angeben.) 2. Welche konkreten Angaben (Bezeichnung, Anzahl der Personen, Phänomenbereich, Kurzbeschreibung, Be- gründung, Einschätzung der Gefährlichkeit etc.) enthält diese Liste der zu beobachtenden „Zusammenhänge“, die Innensenator Henkel jährlich vom Verfassungsschutz Berlin vorgelegt wird? Zu 1. und 2.: Eine Offenlegung der Liste der Beobach- tungsobjekte des Berliner Verfassungsschutzes sowie Angaben zu ihrem Inhalt würde Einblick in Arbeitswei- sen, Mittel und Methoden des Berliner Verfassungsschut- zes geben. Dazu gibt der Senat grundsätzlich öffentlich keine Auskunft. Diese Informationen wären als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Vertraulich nach § 5 Absatz 1 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Landes Berlin (VSA) einzustufen und können nicht im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage veröffentlicht werden. Sie können auf Wunsch zur Ein- sichtnahme durch den Fragesteller bei der Geschäftsstelle des Ausschusses für Verfassungsschutz im Abgeordne- tenhaus von Berlin hinterlegt werden. Dem durch Art. 45 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung von Berlin begründeten Informationsrecht des Fragestellers wird damit unter Berücksichtigung der berechtigten Geheimhaltungsinte- ressen des Senats Rechnung getragen. 3. Legt der Verfassungsschutz Berlin Innensenator Henkel jährlich auch eine Liste der „Verdachtsfälle“ vor? Wenn ja, wie viele „Verdachtsfälle“ standen in den Jahren seit 2011 jeweils auf der Liste? Zu 3.: Nein. 4. Hat Innensenator Henkel die Befugnis einzelne „Personenzusammenschlüsse“ von der Liste der „Beobachtungsobjekte “ zu streichen? Wenn ja, wie häufig und in welchen Fällen hat er davon Gebrauch jeweils gemacht? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Bezeichnung der gestrichenen „Personenzusammenschlüssen“ aufführen.) Zu 4.: Siehe Vorbemerkung. 5. Hat Innensenator Henkel in den Jahren seit 2011 die ihm vorgelegte Liste über die „Beobachtungsobjekte“ jeweils komplett gebilligt, Nachfragen zu einzelnen Sach- verhalten gestellt oder hat er auch einzelne „Beobachtungsobjekte “ von der Liste gestrichen? Wenn ja, warum jeweils? Bitte ausführen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 822 2 Zu 5.: Die dem Senator für Inneres und Sport seit 2011 vorgelegten Listen wurden von ihm gebilligt. Nach- fragen sind ihm beantwortet worden. 6. Hat Innensenator Henkel in den Jahren seit 2011 „Personenzusammenschlüsse“ wie Burschenschaften, Verbindungen, Sängerschaften oder andere rechts- /nationalkonservative Zusammenschlüsse von der Liste der „Beobachtungsobjekte“ gestrichen? Zu 6.: Nein. 7. Nach welchen konkreten Kriterien werden die „Personenzusammenschlüsse“ ausgewählt, die der Verfassungsschutz im Rahmen seines jährlichen Verfas- sungsschutzberichts oder anderer Publikationen öffentlich macht und damit als extremistisch stigmatisiert? Zu 7.: Gemäß § 26 VSG Bln unterrichtet der Berliner Verfassungsschutz die Öffentlichkeit mindestens einmal jährlich über extremistische Bestrebungen. Die Kriterien hierbei richten sich nach § 5 Absatz 2 VSG Bln. Im Übri- gen siehe Vorbemerkung. Berlin, den 31. März 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)