Drucksache 17 / 15 825 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 23. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2015) und Antwort Wofür wird das Grundwasserentnahmeentgelt eingesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind die Gesamteinnahmen aus dem Grundwasserentnahmeentgelt in Berlin? (Bitte um Auflistung der Jahre 2010-2015 und Aufschlüsselung nach Bezirken) Antwort zu 1: Einnahmen aus dem Grundwasserent- nahmeentgelt: 2010: 51,80 Mio. € 2011: 53,25 Mio. € 2012: 54,95 Mio. € 2013: 55,06 Mio. € 2014: 55,18 Mio. € 2015 (per 26.03.): 13,48 Mio. € Angaben gemäß ProFiskal per 31.12. des jeweiligen Jahres. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken wird statistisch nicht erfasst. Frage 2: Wie viele Nutzer zahlen Grundwasserent- nahmeentgelt? (Bitte um Auflistung der Jahre 2010-2015 und Aufschlüsselung nach Bezirken) Antwort zu 2: Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer sowie eine Aufschlüsselung nach Bezirken wird statis- tisch nicht erfasst. Frage 3: Wofür wird das Grundwasserentnahmeent- gelt ausgegeben? (Bitte um Auflistung der Jahre 2010- 2015 und Aufschlüsselung nach Bezirken) 1. Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Men- ge und der Güte des vorhandenen Grundwassers dadurch finanziert? (Bitte um Auflistung der Maß- nahmen mit Finanzvolumen und nach Bezirk) 2. Welche Maßnahmen werden zur Abwehr von Ge- fahren für das Grundwasser finanziert? (Bitte um Auflistung der Maßnahmen mit Finanzvolumen und nach Bezirk) 3. Welche Maßnahmen werden zur Beseitigung von Schäden am Grundwasser daraus finanziert? (Bitte um Auflistung der Maßnahmen mit Finanzvolu- men und nach Bezirk) 4. Welche weiteren Maßnahmen werden daraus fi- nanziert? (Bitte um Auflistung der Maßnahmen mit Finanzvolumen und nach Bezirk) Antwort zu 3: Gemäß § 13a Berliner Wassergesetz ist das Aufkommen des Entgelts vordringlich zum Schutze der Menge und Güte des vorhandenen Grundwassers, insbesondere zur Abwehr von Gefahren für das Grund- wasser oder zur Beseitigung von Schäden an diesem, zu verwenden. Entsprechend der Regelungen im Berliner Wasserge- setz wurde das Aufkommen aus dem Grundwasserent- nahmeentgelt insbesondere für folgende Ansätze einge- setzt: siehe Anlage in Tabellenform. Eine Aufschlüsselung nach Bezirken wird statistisch nicht erfasst. Auch ist es dem Senat nicht möglich, nach den ge- wünschten Kriterien eine Auflistung zu liefern, da die Maßnahmen mehreren Zwecken dienen. Eine Differenzie- rung wird hier nicht vorgenommen und ist auch nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 825 2 Frage 4: Nach welchen Kriterien werden die Maß- nahmen, die aus dem Grundwasserentnahmeentgelt finan- ziert werden, ausgesucht? Antwort zu 4: Ein gesonderter Kriterienkatalog für zu finanzierende Maßnahmen liegt nicht vor. Berlin, den 02. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015) Anlage zur Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 17/15825 vom 23.3.2015 Kapitel Titel Titelbezeichnung bzw. Maßnahme Ansätze in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1280*) 51140 Technische Geräte für Wasseranalytik und Grundwassermessnetz 15.000 15.000 15.000 15.000 11.000 11.000 1280*) 51479 Verbrauchsmittel für Oberflächen- und Grundwassermessnetz 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1280*) 54010 Beprobungen nach Schadensfällen und von Einleitungen 7.000 7.000 7.000 7.000 5.000 5.000 Beprobung des Grundwassers 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 Beurteilung von Grundwassernutzung (Bewilligung von Grundwasserförderung der BWB) 78.000 78.000 50.000 50.000 25.000 25.000 Grundwassermanagement 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 1280*) 67101 Ausgabenersatz für die Bearbeitung der Tiefengeologie Berlins und für Kartierungsarbeiten zur Quartär- und Tertiärgeologie Berlins 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 10.200 1280*) 67138 Grundwasserförderung und ggf. -behandlung in Johannisthal 630.000 630.000 630.000 630.000 601.000 601.000 1280*) 81179 Fahrzeug für die Wasserbehörde 0 0 0 0 0 20.000 Fahrzeug für die Landeshydrologie 0 15.000 0 0 0 0 1280*) 81279 Austausch von Durchflusszentrifugen 0 15.000 0 15.000 0 15.000 Erweiterung/Austausch von Ultraschallmessanlagen 18.500 25.000 25.000 15.000 15.000 15.000 12801) 54016 Ermittlung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen 180.000 180.000 150.000 150.000 150.000 150.000 12801) 54031 Beseitigung von Bodenverunreinigungen (Landesanteil) 2.106.000 2.090.000 2.013.000 2.013.000 2.106.000 2.106.000 12801) 72310 Neu- und Ersatzbau von Grundwasserbeobachtungsrohren 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 *) Bis 2012 Kapitel 1120 1) bis 2011 Kapitel 1130, 2012 und 2013 Kapitel 1290 Seite 1 von 2 1255 54031 Beseitigung von Boden- und Grundwasserverunreinigungen 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1.100.000 1270 52135 Straßenregenentwässerung (konsumtiv) 107.000.000 117.000.000 110.400.000 98.700.000 91.600.000 93.200.000 1270 89101 Straßenregenentwässerung (investiv) 10.500.000 10.500.000 9.000.000 9.000.000 9.500.000 9.500.000 Summe 121.875.700 131.896.200 123.631.200 111.936.200 105.354.200 106.989.200 Seite 2 von 2 S17-15825 Tabelle S_17_15825