Drucksache 17 / 15 828 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 23. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2015) und Antwort Abschulung an den Eliteschulen des Sports II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bis wann soll die Verordnung für Schulen beson- derer pädagogischer Prägung geändert werden, so dass die Eliteschulen des Sports wieder Verfahrenssicherheit im Hinblick auf Abschulungen haben? Zu 1.: Die überarbeitete Verordnung soll am 1. August 2015 in Kraft treten, so dass ab dem Schuljahr 2015/2016 wieder sichergestellt ist, dass Schülerinnen und Schüler, die die leistungssportlichen Voraussetzungen für den Besuch der Eliteschulen des Sports nicht mehr erfüllen, die Schulen verlassen müssen. 2. Inwiefern werden die betroffenen Schulen und de- ren Gremien an der Änderung der Verordnung für Schu- len besonderer pädagogischer Prägung beteiligt? Zu 2.: Die Schulen werden im Rahmen des beim Er- lass der Verordnung vorgesehenen Beteiligungsverfahrens informiert und erhalten die Gelegenheit zur Stellungnah- me. Eine gesonderte Beteiligung schulischer Gremien ist nicht vorgesehen. 3. Inwiefern wird der Landesportbund an der Ände- rung der Verordnung für Schulen besonderer pädagogi- scher Prägung beteiligt? Zu 3.: Dem Landessportbund wird - wie den Schulen - im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 4. Inwiefern plant der Senat sicherzustellen, dass die schulischen PädagogInnen bzw. Lehrtrainer stärker an Abschulungsentscheidungen beteiligt werden? Zu 4.: Die Entscheidung über das Verlassen der Elite- schulen des Sports basiert in der Regel darauf, dass Schü- lerinnen und Schüler ihre leistungssportliche Empfehlung verlieren, weil sie nicht mehr die altersgerechten, sport- artspezifischen Leistungskriterien erfüllen, die der Lan- dessportbund - für Fußball der Berliner Fußball-Verband - festlegt. Gleichwohl sieht der Verordnungsentwurf auch in solchen Fällen keinen Automatismus vor, der zum „Abschulen“ führt. Vielmehr soll die jeweilige Sportkoordinatorin oder der jeweilige Sportkoordinator das Vo- tum des Landessportbundes anhand der Förderkriterien und der schulischen Unterlagen auf Plausibilität prüfen und eine Entscheidungsempfehlung für die Schulleitung vorbereiten. Auf Grundlage der gesamten Unterlagen soll dann die Schulleiterin oder der Schulleiter über das Ver- lassen oder den Verbleib auf der Schule entscheiden. Berlin, den 31. März 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Apr. 2015)