Drucksache 17 / 15 829 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 23. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. März 2015) und Antwort Wie weiter mit den „Kulturagenten für kreative Schulen“? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat das Modellprogramm „Kulturagenten für kreative Schulen“, dessen Förderung am Ende des laufenden Schuljahres eingestellt wird, unter Berücksichtigung der vom Land Berlin zur Unterstützung aufzubringenden Mittel? 4. Für wie sinnvoll erachtet der Senat eine langfristige Kooperation zwischen Schulen und AnbieterInnen von kulturellen Bildungsvorhaben im außerschulischen Be- reich mittels externer Kulturagenten? Zu 1. und 4.: Mit dem laufenden Schuljahr endet das Kulturagentenprogramm als sowohl überregional wie auch regional gesteuertes Programm in fünf Ländern (Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Thüringen, Baden-Württemberg). Die Stiftung Mercator und die Kulturstiftung des Bundes, die das Programm gemeinsam entwickelt hatten, haben hierfür jeweils 10 Mio. bereitge- stellt. Das Land Berlin hat jährlich ca. 300 T€ in das Programm eingebracht, über die Gesamtlaufzeit etwa 1.2 Mio. € (sowohl Sach- als auch Personalmittel). Das Modell des Kulturagenten als kompetentem Mitt- ler zwischen der Welt der Schule und der Welt der Künste und zugleich als Impulsgeber und Unterstützer von Schulentwicklung ebenso wie von Vernetzung der Schu- len in regionalen Bildungs- und Kulturnetzwerken hat große Resonanz in der Öffentlichkeit erfahren, sowohl auf der Seite der Bildungsinstitutionen, der bezirklichen Ver- waltungen als auch der Kulturinstitutionen, in Berlin wie auch überregional. An den 30 Berliner Kulturagentenschulen wurden in den zurückliegenden vier Jahren gemeinsam mit dem schulischen Personal, den Kindern und Jugendlichen, Eltern und anderen Angehörigen, Künstlerinnen und Künstlern und Vertreterinnen und Vertretern anderer Kreativberufe sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kulturinstitutionen innovative Kunstprojekte durch- geführt (vgl. http://www.kulturagenten- programm.de/laender/projekte/3), neue Unterrichtsforma- te erprobt, ein Kulturfahrplan entwickelt, ein Kulturprofil und stabile Kooperationen mit Kultureinrichtungen auf- gebaut. Dieses Ergebnis ist auf die im Programm inten- dierte Kontinuität der Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Kultur- und Bildungspartnern zu- rückzuführen. Es wäre ohne die Kulturagenten als mit- telnde Instanz und die flankierenden Bedingungen des Programms (zentrale und regionale Fortbildung der Kul- turagenten, regionale Fortbildung der Kulturbeauftragten, sukzessive Begleitung und Steuerung durch das Landes- büro der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung -DKJS, Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftliche Begleitung), nicht zu erreichen gewesen. Die bisherigen Berliner Kulturagentenschulen schät- zen die Möglichkeit einer solchen verlässlichen Beglei- tung und Beratung außerordentlich. In zahlreichen Bezir- ken ist es darüber hinaus gelungen, die Kulturagenten in die bezirklichen Netzwerke zwischen Schulen und Musik- bzw. Jugendkunstschulen, dem Schul-, Kultur- und Ju- gendamt sowie den Kinder- und Jugendeinrichtungen einzubeziehen (z.B. Pankow, Reinickendorf, Neukölln, Treptow-Köpenick, Mitte). Auch in Zusammenhang mit der Umsetzung des Rahmenkonzeptes Kulturelle Bildung kommt dem Kultu- ragentenprogramm eine zentrale Rolle zu. So wird im Positionspapier der Denkwerkstatt Kulturelle Bildung (vgl. Rote Nr. 0072E) folgerichtig empfohlen, bei der Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes nach Wegen zur Verstetigung des Kulturagentenprogramms zu suchen. Unter Bezugnahme auf die hier skizzierte Entwick- lung bewertet der Senat das Kulturagentenprogramm als Erfolgsmodell, das in Berlin außerordentlich erfolgreich umgesetzt wurde. Die Landesmittel, die in das Programm „Kulturagenten für kreative Schulen“ geflossen sind, waren eine sehr gute Investition in die Entwicklung der Berliner Schulen und in die Weiterentwicklung der kultu- rellen Bildung in Berlin. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 829 2 2. Aus welchen Töpfen speisen sich die Mittel zur Qualifizierung und Freistellung der Lehrkräfte, die als Kulturbeauftragte tätig sind, sowie zur Kofinanzierung der Gehälter der Kulturagenten? Auf welchen Wert belief sich diese Summe seit der Einführung des Programms (aufgeschlüsselt nach Schuljahr)? Zu 2.: Kofinanzierung von Personalmitteln der Kulturagen- ten: Zwischen August 2011 und Dezember 2011: Anteilige Finanzierung aus den Ganztagsbudgets der Schulen – 2,78 T€ pro Schule Doppelhaushalt 2012/13 aus 1010 68569 Teilansatz 8: 200 T€/Jahr Doppelhaushalt 2014/15 aus 1010 68585 Teilansatz 6: 200 T€/Jahr Qualifizierung der Kulturbeauftragten: Doppelhaushalt 10/11 und 12/13 aus 1010 42701 Teilansatz 6: 10 T€/Jahr Doppelhaushalt 14/15 aus 1010 68585 Teilansatz 9: 10 T€/Jahr. Verringerung der Unterrichtsverpflichtung für Lehr- kräfte, die als Kulturbeauftragte tätig sind: Kulturbe- auftragte an Grundschulen erhalten eine Ermäßigungs- stunde, Kulturbeauftragte an weiterführenden Schulen zwei Ermäßigungsstunden. In Abhängigkeit von der Schulart der im Kulturagentenprogramm mitarbeiten- den Schulen (Grundschulen, Integrierte Sekundar- schulen - ISS, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren - OSZ) schwankte die Anzahl der insgesamt benötigten Ermäßigungsstunden geringfü- gig um 54 Stunden pro Schuljahr. Die Abminderung der Unterrichtsverpflichtung wurde durch die Zuweisung schulbezogener Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden ausgeglichen, die im Leh- rerstellenplan ausgewiesen sind. 3. Welche Maßnahmen zur Weiterführung und Weiterentwicklung des Programms „Kulturagenten für kreative Schulen“ hat der Senat bereits ergriffen bzw. welche Schritte sind kurz-, mittel- und langfristig geplant? Zu 3.: Die Stiftung Mercator und die Kulturstiftung des Bundes haben bereits zu Beginn des Jahres 2014 den Ländern angeboten, die Überführung der im Programm gewonnenen Erfahrungen in nachhaltige Strukturen für weitere drei Jahre finanziell zu unterstützen, unter der Bedingung, dass die Länder ein eigenständiges Landes- konzept erarbeiten und dafür Sorge tragen, dass dieses Konzept darüber hinaus verstetigt wird. Berlin hat ein solches Konzept erarbeitet. Dieses wird derzeit mit den Stiftungen abgestimmt. 5. Wie bewertet der Senat den Ansatz, Persönlichkeiten aus der Kunst- und Kulturszene als Kulturbeauftragte an den Schulen zu etablieren, um eine Entlastung der Lehrkräfte zu gewährleisten? Zu 5.: Persönlichkeiten aus der Kunst- und Kultursze- ne arbeiten an den Schulen nicht als Kulturbeauftragte, sondern als Kulturagenten. Als Kulturbeauftragte im Kulturagentenprogramm können ausschließlich Lehrkräf- te der jeweiligen Schule tätig werden. Aufgabe der Kultu- ragenten ist nicht die Entlastung der Lehrkräfte von ihren originären Aufgaben, sondern die temporär befristete Unterstützung der Schulen bei  der Entwicklung, Entfaltung und strukturellen Verankerung eines speziellen Profils zur Stärkung der kulturellen Bildung,  der Vernetzung mit Institutionen und Personen aus den Künsten und der Kultur,  der Bewältigung von Herausforderungen in kooperativen Arbeitszusammenhängen zwischen exter- nen Experten aus dem Feld von (Jugend-)Kultur und Künsten und dem schulischen Personal,  der Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation,  der schulinternen Fortbildung,  der Beantragung und Verwaltung des Kunstgeldes sowie der Einwerbung und Verwaltung weiterer Projektmittel (z.B. aus dem Projektfonds kulturelle Bildung). Der Senat begrüßt, dass Schulen auf diese Weise über einen längeren Zeitraum verlässlich begleitet und unter- stützt werden. Damit wachsen die Chancen, dass sich selbsttragende Strukturen ausbilden und die eingeschla- gene Entwicklung durch die Schule und ihre Partner auch dann weiter verfolgt wird, wenn eine externe Unterstüt- zung nicht mehr bzw. nicht mehr im bisherigen Maße möglich ist. 6. Wie viele der 30 teilnehmenden Schulen in Berlin haben über die gesamte Programmlaufzeit die Höchst- summe von 40.000€ für Kunstgeldprojekte in Anspruch genommen? Zu 6.: Jedem der zehn schulischen Netzwerke von je- weils drei Schulen standen in der Laufzeit des Programms zwischen August 2011 bis Juli 2015 auf Antrag insgesamt 160 T€ für sogenannte „Kunstgeldprojekte“ zur Verfügung . Kunstgeldprojekte werden immer in Kooperation mit externen Künstlerinnen und Künstlern oder/und Kul- tur- bzw. Kinder- und Jugendkultureinrichtungen durch- geführt. Damit standen jeder Schule rechnerisch in der Gesamtlaufzeit des Programms 53,333 T€ zur Verfügung. Weil es die Möglichkeit gab, im Schulnetzwerk gemein- same Anträge zu stellen, kann der Betrag, der pro Schule abgerechnet wird, vom Durchschnittswert abweichen, solange die Gesamtsumme pro Netzwerk nicht überschrit- ten wird. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 829 3 Die „Kunstgeldprojekte“ werden aus Stiftungsmitteln finanziert und vom Programmträger, der Forum K&B GmbH, bewirtschaftet und verwaltet. Abgabetermin für die Verwendungsnachweise der Schulen aus dem laufen- den Schuljahr ist der 31.07.2015. Die Prüfung der Ver- wendungsnachweise erfolgt bis Ende November 2015. Nach Auskunft des Programmträgers lässt sich zum ge- genwärtigen Zeitpunkt nicht genau sagen, ob alle Schulen die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig ausschöp- fen werden. Allerdings – so der Programmträger – gibt es derzeit keinerlei Hinweise darauf, dass die Berliner Schu- len die Mittel nicht ausschöpfen werden. Berlin, den 09. April 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Apr. 2015)