Drucksache 17 / 15 832 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 24. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Evaluation und Überarbeitung der Rahmenlehrpläne (VII): Medienbildung ohne Medi- enausstattung an Schulen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele PCs zum Zweck des Einsatzes im Unterricht standen im letzten und stehen im laufenden Schul- jahr welchen Schulen zur Verfügung? (Bitte pro Schul- form und pro Bezirk aufschlüsseln.) Zu 1.: Die letzte Umfrage an den Berliner Schulen zur IT-Ausstattung fand im Schuljahr 2012/2013 statt. Daraus ergibt sich die nachfolgende Übersicht: Anzahl der PCs für Unterrichtszwecke (Stand: Schuljahr 2012/13) Bezirk Grund- schule Sekundar- schule Schule mit Förder- schwerpunkt Gymnasium gesamt Mitte 2.609 1.331 149 742 4.831 Friedrichshain-Kreuzberg 2.592 1.211 259 583 4.645 Pankow 2.396 945 256 778 4.375 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.589 890 428 1.209 4.116 Spandau 1.870 1.407 156 380 3.813 Steglitz-Zehlendorf 1.993 1.489 248 1.294 5.024 Tempelhof-Schöneberg 2.259 1.290 122 818 4.489 Neukölln 3.541 1.968 478 818 6.805 Treptow-Köpenick 1.242 594 198 586 2.620 Marzahn-Hellersdorf 1.621 1.322 434 1.124 4.501 Lichtenberg 1.575 1.099 613 683 3.970 Reinickendorf 1.962 1.184 288 1.081 4.515 Berlin (gesamt) 25.249 14.730 3.629 10.096 53.704 2. Wie hoch ist der aktuelle Anteil der Schüler*innen pro PC, a) pro Schule b) pro Schulform c) pro Bezirk und d) für Berlin insgesamt? Zu 2.: Die letzte Umfrage an den Berliner Schulen zur IT-Ausstattung fand im Schuljahr 2012/2013 statt (vgl. Antwort auf Frage 1). Daraus ergibt sich die nachfolgende Übersicht pro Schulform, pro Bezirk und für Berlin insge- samt: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 832 2 Grundschulen: Anzahl Schülerinnen/Schüler pro PC (Stand: Schuljahr 2012/13) Bezirk Anzahl der PCs Anzahl der Schülerinnen/ Schüler Schülerinnen/ Schüler pro PC (Quotient) Mitte 2.609 14.001 5,37 Friedrichshain-Kreuzberg 2.592 11.477 4,43 Pankow 2.396 14.677 6,13 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.589 10.017 6,30 Spandau 1.870 9.727 5,20 Steglitz-Zehlendorf 1.993 11.539 5,79 Tempelhof-Schöneberg 2.259 12.924 5,72 Neukölln 3.541 13.003 3,67 Treptow-Köpenick 1.242 8.323 6,70 Marzahn-Hellersdorf 1.621 10.477 6,46 Lichtenberg 1.575 9.344 5,93 Reinickendorf 1.962 11.455 5,84 25.249 136.964 Sekundarschulen: Anzahl Schülerinnen/Schüler pro PC (Stand: Schuljahr 2012/13) Bezirk Anzahl der PCs Anzahl der Schülerinnen/ Schüler Schülerinnen/ Schüler pro PC (Quotient) Mitte 1.331 5.185 3,90 Friedrichshain-Kreuzberg 1.211 4.560 3,77 Pankow 945 5.731 6,06 Charlottenburg-Wilmersdorf 890 5.948 6,68 Spandau 1.407 6.615 4,70 Steglitz-Zehlendorf 1.489 6.569 4,41 Tempelhof-Schöneberg 1.290 8.115 6,29 Neukölln 1.968 8.185 4,16 Treptow-Köpenick 594 5.532 9,31 Marzahn-Hellersdorf 1.322 4.844 3,66 Lichtenberg 1.099 6.016 5,47 Reinickendorf 1.184 6.628 5,60 14.730 73.928 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 832 3 Schulen mit Förderschwerpunkt: Anzahl Schülerinnen/Schüler pro PC (Stand: Schuljahr 2012/13) Bezirk Anzahl der PCs Anzahl der Schülerinnen/ Schüler Schülerinnen/ Schüler pro PC (Quotient) Mitte 149 788 5,29 Friedrichshain-Kreuzberg 259 727 2,81 Pankow 256 893 3,49 Charlottenburg-Wilmersdorf 428 868 2,03 Spandau 156 407 2,61 Steglitz-Zehlendorf 248 462 1,86 Tempelhof-Schöneberg 122 308 2,52 Neukölln 478 1.304 2,73 Treptow-Köpenick 198 632 3,19 Marzahn-Hellersdorf 434 951 2,19 Lichtenberg 613 1.417 2,31 Reinickendorf 288 741 2,57 3.629 9.498 Gymnasien: Anzahl Schülerinnen/Schüler pro PC (Stand: Schuljahr 2012/13) Bezirk Anzahl der PCs Anzahl der Schülerinnen/ Schüler Schülerinnen/ Schüler pro PC (Quotient) Mitte 742 5.243 7,07 Friedrichshain-Kreuzberg 583 4.497 7,71 Pankow 778 6.851 8,81 Charlottenburg-Wilmersdorf 1.209 8.081 6,68 Spandau 380 3.997 10,52 Steglitz-Zehlendorf 1.294 9.915 7,66 Tempelhof-Schöneberg 818 6.025 7,37 Neukölln 818 4.587 5,61 Treptow-Köpenick 586 4.603 7,85 Marzahn-Hellersdorf 1.124 3.516 3,13 Lichtenberg 683 4.255 6,23 Reinickendorf 1.081 7.192 6,65 10.096 68.762 Angaben für die Einzelschule können dem Schulportrait unter der Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_portraets/anwendung/ entnommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 832 4 Aus den obigen Tabellen ergibt sich für Berlin die nachfolgende Übersicht: Berlin: Anzahl der Schülerinnen/Schüler pro PC - Quotient - (Stand: Schuljahr 2012/13) Bezirk Grund- schule Sekundar- schule Schule mit Förder- schwerpunkt Gymnasium gesamt Mitte 5,37 3,90 5,29 7,07 5,40 Friedrichshain-Kreuzberg 4,43 3,77 2,81 7,71 4,68 Pankow 6,13 6,06 3,49 8,81 6,12 Charlottenburg-Wilmersdorf 6,30 6,68 2,03 6,68 5,42 Spandau 5,20 4,70 2,61 10,52 5,76 Steglitz-Zehlendorf 5,79 4,41 1,86 7,66 4,93 Tempelhof-Schöneberg 5,72 6,29 2,52 7,37 5,48 Neukölln 3,67 4,16 2,73 5,61 4,04 Treptow-Köpenick 6,70 9,31 3,19 7,85 6,77 Marzahn-Hellersdorf 6,46 3,66 2,19 3,13 3,86 Lichtenberg 5,93 5,47 2,31 6,23 4,99 Reinickendorf 5,84 5,60 2,57 6,65 5,17 Berlin (gesamt) 5,63 5,34 2,80 7,11 5,22 3. Wie viele PCs konnten im letzten und im laufen- den Jahr mit Mitteln des eEducation Masterplans a) an welchen Schulen, b) an welchen Schulformen, c) in welchen Bezirken und d) in ganz Berlin angeschafft werden? Zu 3.: Zuständig für die Ausstattung mit IT und IT- Peripherie (Regelausstattung), deren Wiederbeschaffung, Vernetzung und technische Betreuung („Wartung“) ist in Berlin als Sachaufwandsträger grundsätzlich der Schul- träger. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft (SenBildWiss) unterstützt Berliner Schulen im Rahmen der verfügbaren Mittel bei der projektbezogenen Umsetzung des „eEducation Berlin Masterplan“ (www.masterplan.be.schule.de). Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein eines prüffähigen Medienkonzepts, das dem inhaltlich und medienkonzeptionell ausreichend begründeten Förderantrag beigelegt werden muss sowie die Bereitschaft der Schule, das kostenlose Fortbildungs- angebot zu nutzen und einen entsprechenden Projektbe- richt über die gesammelten Erfahrungen aufzuliefern. In diesem Zusammenhang wurden seit dem Schuljahr 2005/2006 öffentliche allgemein bildende Berliner Schu- len projektbezogen, in Ausnahmefällen auch auf Antrag des Schulträgers, mit PCs (Neugeräte) für den unterricht- lichen Einsatz gefördert. Die Finanzierung erfolgte größ- tenteils durch Drittmittel, die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu diesem Zwecke eingeworben hat. Die nachfolgende Tabelle stellt den Förderumfang an PCs, aufgelistet nach Bezirk, für das Jahr 2014 dar, die über eine Vollfinanzierung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschafft wurden: Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 832 5 Beschaffung von PCs, Tablets, Notebooks für Unterrichtszwecke im Jahr 2014 Bezirk PC Notebook Tablet gesamt Mitte 0 1 0 1 Friedrichshain-Kreuzberg 45 0 0 45 Pankow 52 1 11 64 Charlottenburg-Wilmersdorf 71 0 0 71 Spandau 52 0 0 52 Steglitz-Zehlendorf 154 0 6 160 Tempelhof-Schöneberg 90 0 0 90 Neukölln 35 0 20 55 Treptow-Köpenick 98 0 0 98 Marzahn-Hellersdorf 40 0 0 40 Lichtenberg 5 0 0 5 Reinickendorf 91 2 0 93 774 Für das Jahr 2015 sind bisher noch keine Beschaffun- gen erfolgt. 4. Schüler*innen sollen laut Punkt 2.3.4. des Teils B (S. 18) der Anhörungsfassung des neuen Rahmenlehr- plans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 zukünftig im Unter- richt Blogbeiträge produzieren und dabei u.a. Bild- und Videobearbeitung anwenden. Neben geeigneter Software werden zur Aneignung dieser Medienkompetenz Geräte zur Herstellung audiovisueller Medien benötigt. Wie viele Foto- und Videokameras zum Zweck des Einsatzes im Unterricht standen im letzten und stehen im laufenden Schuljahr a) welchen Schulen, b) welchen Schulformen c) in welchen Bezirken und d) für alle Berliner Schulen insgesamt zur Verfü- gung? 5. Welche digitale Infrastruktur stehen Schulen zur Verfügung, um eigene Blogbeiträge zu veröffentlichen? a) Auf welchem Server bzw. bei welchem Anbieter können und sollen zukünftig Schüler*innen, Klassen oder Schulen eigene Blogbeiträge hochladen? b) Unter welchen Lizenzen sollen die Blogbeiträge der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden? c) Gedenkt der Senat zur Frage der Lizenzen, zu Fra- gen des Urheberechts oder des Jugendmedienschutzes den Schulen eine Handreichung zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie viele finanzielle Mittel stehen im laufenden Schuljahr pro Bezirk zur Verfügung, um Schulen mit IT und IT-Peripherie (insb. zum Zweck des Einsatzes im Unterricht) auszustatten? 7. Wie viele finanzielle Mittel stehen im laufenden Schuljahr pro Bezirk zur Verfügung, um Schulen mit Software oder Softwarelizenzen auszustatten? 8. Wie viele finanzielle Mittel stehen pro Bezirk zur Verfügung, um Schulen mit Foto- und Videokameras auszustatten? Zu 4. – 8.: Gemäß § 7 Schulgesetz gestaltet und organisiert jede Schule ihre sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Dafür erhält sie die erforderlichen Mittel für die notwendigen Ausstat- tungen – auch für Lernmittel sowie Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschl. der Informations- und Kommuni- kationstechnik. Dazu gehört auch das Equipment für Bild- und Videobearbeitung. Der Anlage 1 (Veranschlagungs- leitlinie) ist zu entnehmen, welche Beträge die Bezirke zur Ausreichung an die Schulen in den Jahren 2014 und 2015 erhalten haben. Wie viel davon für Software oder Softwarelizenzen oder für die Ausstattung mit Foto- und Videokameras verausgabt wird, wird nicht erhoben. In den §§ 79 (Gesamtkonferenz der Lehrkräfte) und 80 (Fachkonferenzen, Teilkonferenzen) wird u.a. über die Einführung von Unterrichtsmedien sowie die Auswahl von Lern- und Lehrmitteln entschieden. Dies beinhaltet auch die Entscheidung über geeignete Software zur An- eignung von Medienkompetenz sowie die Geräte zur Herstellung audiovisueller Medien, Foto- und Videoka- meras zum Zwecke des Einsatzes im Unterricht. Eine Berichterstattungspflicht der Schulen gegenüber dem Senat besteht nicht. Eine zentrale Erfassung findet nicht statt. 1 Übersendungsschreiben zur Globalsummen-Zuweisung und Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne für den Doppelhaushalt 2014/2015 vom 18.04.2013, Rote Nr. 0852, Anlage 7: Übersicht über die Veranschlagungsleitlinien (Werte in €). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 832 6 Den Schulen des Landes Berlin steht mit dem „Lernraum Berlin“ (ein Leitprojekt des eEducation Berlin Masterplan ) ein kostenfrei verfügbares Lernmanagementsys- tem zur Verfügung, das auch zur Kommunikation digita- ler Inhalte genutzt werden kann. „Lernraum Berlin“ wird über einen senatseigenen Server betrieben. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wis- senschaft hat 2013 eine Handreichung „Urheberrecht in der Schule“ herausgegeben, die ständig, in Anpassung an die jeweils geltenden Gesamtverträge mit der Verwer- tungsgesellschaft, aktualisiert wird. Für die Lehrerfortbildung steht im „Lernraum Berlin“ das Projekt „Rechtssichere Nutzung von Medien“ zur Verfügung, in dem an vielen Alltagbeispielen aus dem Schulleben der rechtskonforme Umgang mit urheber- rechtsgeschützten Werken in Schule und Unterricht ver- mittelt wird. In diesem Zusammenhang wird ergänzend auf das Rundschreiben II Nr. 20/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung vom 13.02.2004 über „Regelungen für die rechtssichere Nutzung des Internets an Schulen“ verwiesen. 9. Im § 2 Abs. 2 Nr. 1 des SIWA ErrichtungsG (Drs. 17/1980) ist zu lesen, dass aus dem „Sondervermögen Wachsende Stadt“ Investitionen in die Erweiterung der landeseigenen Schulen und der digitalen Infrastruktur finanziert werden sollen. Kann aus der Sicht des Senats der § 2 Abs. 2 Nr. 1 des SIWA ErrichtungsG so ausgelegt werden, dass Mittel aus dem genannten Sondervermögen grundsätzlich auch genutzt werden könnten, um den An- teil der Schüler*innen pro PC zu senken bzw. um mehr Hardware für Schulen zu beschaffen, z.B. Tablets? a) Wenn nein, mit welcher rechtlichen Argumentati- on ist dies nicht möglich? Zu 9.: Der Senat hat in seiner Sitzung am 03.03.2015 eine Vorschlagsliste des Sondervermögens für die Infra- struktur „Wachsende Stadt“ (SIWA) beschlossen. Danach werden 120 Mio. € für bestandserhaltende und bestandserweiternde Maßnahmen in den Bezirken zur Verfügung gestellt. In einer Vorlage an den Hauptausschuss werden die konkreten Maßnahmen benannt. Es ist nicht vorgesehen, aus dem Sondervermögen Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Anteil der Schü- lerinnen und Schüler pro PC zu senken bzw. um mehr Hardware für Schulen zu beschaffen, z.B. Tablets. Berlin, den 10. April 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Apr. 2015) S17-15832 S1715832-Anlage