Drucksache 17 / 15 843 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 23. März 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. März 2015) und Antwort Umsetzungsstand des Berliner Lichtkonzeptes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Maße ist die geplante Umsetzung des Berliner Lichtkonzepts bereits erfolgt (Angabe der Umsetzungsquote bitte je Bezirk)? Antwort zu 1: Das Konzept für die öffentliche Be- leuchtung in Berlin umfasst die wichtigsten strukturellen Grundlagen und Handlungsempfehlungen für die künftige Planung von Beleuchtungs- anlagen in den öffentlichen Räumen der Stadt Berlin. Das Lichtkonzept ist somit bei der Modernisierung oder/und dem Neubau von Beleuch- tungsanlagen zu beachten. Eine lichttechnische Umgestal- tung von Berlin ist nicht Gegenstand des Lichtkonzeptes. Eine Angabe von Umsetzungsquoten kann somit nicht erfolgen. Frage 2: In welchem Umfang wird bei der Erneuerung der bisherigen Lichtanlagen welche Technologie ange- wendet? Antwort zu 2: Etwa 50 Prozent der 16.000 Leuchten werden mit Kompaktleuchtstofflampen, 30 Prozent mit Natriumdampflampen, 24 Prozent mit Halogenmetall- dampflampen und 4 Prozent mit LED 1 betrieben. Frage 3: Trifft es zu, dass von den rund 224.000 Leuchten in Berlin erst ca. 600 über die neue LED Tech- nologie verfügen und wenn ja, aus welchen Gründen ist diese Quote so niedrig? Frage 7: Ist der Senat zukünftig bereit, vor dem Hin- tergrund der erheblichen Einsparpotentiale, bei der weite- ren Umsetzung des Lichtkonzepts verstärkt die LED- Technologie einzusetzen und wenn ja, in welchem Um- fang? 1 Leuchtdiode Antwort zu 3 und 7: Die Zahl wird sich infolge der ak- tuell laufenden Projekte bis Ende 2015 von 600 auf etwa 2.400 erhöhen. Die LED-Leuchten müssen sich in ihrer Wirtschaft- lichkeit mit den konventionellen Straßenleuchten messen. Infolge der Preisentwicklung bei LED-Straßenleuchten ist zukünftig mit einem verstärkten Einsatz von diesen Leuchten zu rechnen. Frage 4: Auf welche Höhe beläuft sich die bisherige Investitionssumme und mit welcher Gesamtsumme rech- net der Senat nach der vollständigen Umsetzung der Pla- nung? Antwort zu 4: Die lichttechnische Umgestaltung Ber- lins ist nicht Gegenstand des Lichtkonzeptes, daher kann eine bisherige Investitionssumme oder auch eine Gesamt- summe nicht genannt werden. Frage 5: In welchem Umfang fließen in die Investitio- nen auch EU-Fördergelder und welche Maßnahmen (bitte nach Bezirken darstellen) profitieren davon in welchem Umfang? Antwort zu 5 und 6: Soweit allgemein Investitionen in Straßenbeleuchtung gemeint sind: Aktuell laufen zwei Bauvorhaben mit EU-Fördermitteln. In beiden Projekten werden Gasleuchten auf LED umgerüstet. Ein Vorhaben startete 2014 und umfasst die Umrüs- tung von 600 Gasaufsatzleuchten auf 700 LED- Aufsatzleuchten in Neukölln. Die Baukosten in Höhe von 2,9 Mio. € werden durch die Europäische Union(EU) mit 825.840 € und durch das Bundesministerium für Umwelt mit 281.750 € gefördert. Das Vorhaben soll planmäßig im Mai 2015 beendet sein. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 15 843 2 Ein weiteres Vorhaben startete im Mai 2015 und um- fasst die Umrüstung von 600 Gasaufsatzleuchten und 100 Gashängeleuchten auf LED. Der Schwerpunkt des Vor- habens mit insgesamt 400 Standorten liegt in Spandau. Die übrigen Standorte sind in Neukölln. Die Baukosten in Höhe von rund 3,0 Mio € werden mit 1.525.000 € durch die EU gefördert. Das Vorhaben soll im November 2015 abgeschlossen werden. Berlin, den 01. April 2015 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. April 2015)